Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Tarifverträge zur Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst verstoßen nicht gegen EU-Vergaberecht
Verfahrensgang
- EuGH, 05.12.2008 - C-271/08
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
- EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
Papierfundstellen
- ZfBR 2011, 73
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung
Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz] Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).
bb) Ob diese Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).
Die Frage 3. b) ist deshalb ebenso wie schon die Frage 2. a) auch dahin zu verstehen, ob das nationale Gericht bei seiner Entscheidung zu beachten hat, dass Tarifvertragsparteien wegen der besonderen Kenntnisse ihres Wirtschaftsbereichs, also ihrer Sachnähe, die speziellen Merkmale der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse gebührend berücksichtigen können (vgl. zu dieser Funktion von Tarifverträgen EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 74, Slg. 2007, I-8531; zum Beurteilungsspielraum der Tarifvertragsparteien siehe auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 211).
Letztlich geht es darum, welche Folgen es hat, wenn mit dem Ziel der Schaffung einer diskriminierungsfreien Regelung die Rechte der Beschäftigten von beiden Tarifvertragsparteien in dem Umfang berücksichtigt worden sind, wie es konsensfähig war (vgl. zur Vermutung der Berücksichtigung der Rechte der Arbeitnehmer in Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 28. April 2010 in der Rechtssache - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 121; zur Berücksichtigung des Kompromisscharakters von Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 208, 210, 212).
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz], Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).
Die Frage, ob die Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09
Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48 …
Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen vom 14. April 2010 in der Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, dargelegt habe, ist von einem Verhältnis der Gleichrangigkeit zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten auszugehen(80).80 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010 in der noch anhängigen Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, Nrn. 187 und 188. Skouris, V., a. a. O. (Fn. 60), S. 93, geht nicht von einem Hierarchieverhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten aus.
81 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, Nr. 189.
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 20 Sa 2058/09
Unmittelbare Diskriminierung wegen Alters bei altersabgestuften tariflichen …
Nur Sie kann sicherstellen, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin T. vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205). - ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen
Folge wäre, dass nicht in jedem Einzelfall eine Ungleichbehandlung wegen eines der Merkmale des § 1 AGG ausgeschlossen sein muss (…in diese Richtung auch LAG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2009 - 20 Sa 2244/07, LAGE Nr. 1a zu § 10 AGG, Rn. 31; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14.04.2010 in der Rechtssache C-271/08, Rn. 211 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09
Rosenbladt - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare …
49 - Zum Grundrecht auf Tarifautonomie siehe Nr. 204 meiner Schlussanträge vom 14. April 2010 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Kommission/Deutschland (C-271/08) sowie den Wortlaut von Art. 6 der Europäischen Sozialcharta, Art. 6 der revidierten Europäischen Sozialcharta, Nr. 12 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und Art. 28 GR-Charta. - Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11
Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der …
38 - Zur Aufhebung von Kollisionen zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten siehe meine Schlussanträge vom 14. April 2010 in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 15. Juli 2010, Slg. 2010, I-7087, Nrn. 178 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11
Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht - …
17 - Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 15. Juli 2010, Slg. 2010, I-6817, Nr. 143). - Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-155/10
Williams u.a. - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 der …
58 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 5. Juli 2010, Slg. 2010, I-0000, Nr. 77). - Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-28/09
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
26 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 183 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV …