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   Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10 P (https://dejure.org/2011,4235)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - C-110/10 P (https://dejure.org/2011,4235)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - C-110/10 P (https://dejure.org/2011,4235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verlust von Akten des Verwaltungsverfahrens - Rechtliches Gehör - Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist - Überlanges Verfahren - Europäischer Sodamarkt

  • EU-Kommission PDF

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verlust von Akten des Verwaltungsverfahrens - Rechtliches Gehör - Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist - Überlanges Verfahren - Europäischer Sodamarkt

  • EU-Kommission

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verlust von Akten des Verwaltungsverfahrens - Rechtliches Gehör - Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist - Überlanges Verfahren - Europäischer Sodamarkt“

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    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verlust von Akten des Verwaltungsverfahrens - Rechtliches Gehör - Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist - Überlanges Verfahren - Europäischer Sodamarkt

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (69)

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10
    März 2001: Nichtigkeitsklage Solvays vor dem Gericht (T-58/01).

    Dezember 2009: Angefochtenes Urteil des Gerichts (T-58/01).

    - Erst im zweiten Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-58/01) legte die Kommission einen Teil der Verfahrensakte aus dem Verwaltungsverfahren vor, wozu sie vom Gericht durch prozessleitende Maßnahmen mehrfach aufgefordert worden war(31).

    In der Tat erwähnt das Gericht die Dauer des von ihm selbst geführten Verfahrensabschnitts (Verfahren in der Rechtssache T-58/01) mit keinem Wort.

    Das Gericht hat vernachlässigt, in seine Überlegungen auch die gegenwärtigen Verteidigungsmöglichkeiten des Unternehmens im zweiten Gerichtsverfahren - dem Gerichtsverfahren T-58/01 über die hier streitige Entscheidung 2003/5 - einzubeziehen.

    Eine Berücksichtigung der Verteidigungsmöglichkeiten vor Gericht im Verfahren T-58/01 hätte sich im vorliegenden Fall aus zwei Gründen aufdrängen müssen: zum einen wegen der ausdrücklichen Aufforderung Solvays, die Dauer des seinerzeitigen Gerichtsverfahrens mit zu berücksichtigen, und zum anderen wegen des Umstands, dass Solvay erst während dieses Gerichtsverfahrens - genauer gesagt im Jahr 2005 - überhaupt Akteneinsicht gewährt wurde.

    Von den einzelnen Verfahrensabschnitten sind vor allem zwei im Hinblick auf den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer problematisch: der Zeitraum der völligen Untätigkeit der Kommission während des ersten Rechtsmittelverfahrens (Verfahren in den verbundenen Rechtssachen C-287/95 P und C-288/95 P) sowie das zweite Verfahren vor dem Gericht (Verfahren in der Rechtssache T-58/01)(152).

    Was das zweite Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-58/01) anbelangt, so wirkt dessen Dauer mit acht Jahren und neun Monaten schon auf den ersten Blick unerträglich lang.

    1) Das Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache T-58/01, Solvay/Kommission, wird aufgehoben.

    5 bis 42 des Urteils des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781, im Folgenden auch: angefochtenes Urteil), sowie ergänzend Randnr. 22 des im Parallelverfahren ergangenen Urteils des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-57/01, Slg. 2009, II-4621).

    Grundlage für diese Nachprüfungen war die Nachprüfungsentscheidung der Kommission vom 5. April 1989, aus der im Urteil Solvay/Kommission (T-57/01, oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 19) zitiert wird.

    20 - Urteil Solvay/Kommission (T-58/01, zitiert in Fn. 8).

    75 - Urteile Solvay/Kommission (T-30/91, zitiert in Fn. 38, insbesondere Randnrn. 99, 103 und 104) und ICI/Kommission (T-36/91, zitiert in Fn. 38, insbesondere Randnrn. 109, 113 und 118).

    130 - Zur Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-58/01 und zur Gesamtwürdigung der Verfahrensdauer vgl. unten, Nrn. 176 bis 189 dieser Schlussanträge.

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10
    Mai 1991: Nichtigkeitsklage Solvays vor dem Gericht (T-31/91).

    Zu Unrecht hat sich deshalb das Gericht darauf beschränkt, zu prüfen, ob Solvay sich im Verwaltungsverfahren wirksam verteidigen konnte(112) und ob sich die Dauer eines vergangenen Gerichtsverfahrens - des Gerichtsverfahrens T-31/91 über die erste Bußgeldentscheidung (Entscheidung 91/298) - nachteilig ausgewirkt hatte(113).

    Die Kommission war also vom 29. Juni 1995 an, dem Tag der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils in der Rechtssache T-31/91, gemäß Art. 233 Abs. 1 EG (nunmehr Art. 266 Abs. 1 AEUV) verpflichtet, die sich aus dem Nichtigkeitsurteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu ergreifen.

    16 - Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91, Slg. 1995, II-1821), bestätigt durch das Urteil Kommission/Solvay des Gerichtshofs (zitiert in Fn. 2).

    74 - Urteil des Gerichts Solvay/Kommission (T-31/91, zitiert in Fn. 16) und Urteil des Gerichtshofs Kommission/Solvay (zitiert in Fn. 2).

    Diese Urteile sind am selben Tag ergangen wie das Urteil in der Rechtssache T-31/91 (zitiert in Fn. 16), mit dem das Gericht die Entscheidung 91/298 wegen mangelhafter Ausfertigung für nichtig erklärte.

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10
    Zwar bestand eine Konnexität zu dem parallel anhängigen Verfahren in der Rechtssache T-57/01, doch dürfte die Identität zahlreicher Klagegründe in beiden Rechtssachen bei deren Bearbeitung für Synergieeffekte gesorgt und somit das Verfahren eher beschleunigt als verzögert haben.

    5 bis 42 des Urteils des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781, im Folgenden auch: angefochtenes Urteil), sowie ergänzend Randnr. 22 des im Parallelverfahren ergangenen Urteils des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-57/01, Slg. 2009, II-4621).

    Grundlage für diese Nachprüfungen war die Nachprüfungsentscheidung der Kommission vom 5. April 1989, aus der im Urteil Solvay/Kommission (T-57/01, oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 19) zitiert wird.

    Am selben Tag erging auch das Urteil des Gerichts im Parallelverfahren Solvay/Kommission (T-57/01, zitiert in Fn. 8); letzteres Urteil ist Gegenstand des ebenfalls beim Gerichtshof anhängigen Rechtsmittelverfahrens Solvay/Kommission (C-109/10 P).

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

    Dies ist der Fall, sofern das Unternehmen zumindest über aussagekräftige Hinweise zu den Autoren sowie zu Art und Inhalt der ihm vorenthaltenen Dokumente verfügt (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:257, Nr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

    73 - Schlussanträge C-109/10 P, EU:C:2011:256, Nrn. 325 bis 332, und C-110/10 P, EU:C:2011:257, Nrn. 166 bis 173.

    Vgl. in eben diesem Sinne ihre Schlussanträge in der Rechtssache Solvay/Kommission (EU:C:2011:257, Nr. 184).

    Vgl. in eben diesem Sinne ihre Schlussanträge in der Rechtssache Solvay/Kommission (EU:C:2011:257, Nr. 181).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

    100 - Urteile Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission (C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 35 bis 62) und Technische Unie/Kommission (C-113/04 P, EU:C:2006:593, Rn. 40 bis 72); vgl. außerdem meine Schlussanträge Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:256, Rn. 305 bis 310) und Solvay/Kommission (C-110/10 P, EU:C:2011:257, Rn. 146 bis 151).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-883/19

    HSBC Holdings u.a./ Kommission

    34 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Kokott in der Rechtssache Solvay/Kommission (C-110/10 P, EU:C:2011:257, Nr. 37 und 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    72 - Vgl. dazu meine Schlussanträge in den Rechtssachen Solvay/Kommission (C-110/10 P, EU:C:2011:257, Rn. 126 und 131) sowie Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:21, Rn. 134).
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