Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-753/18 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Stim und SAMI
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Richtlinie 2006/115/EG - Art. 8 Abs. 2 - Begriff "öffentliche Wiedergabe" - Gesellschaft zur Vermietung von Autos, die jeweils ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-753/18
- EuGH, 02.04.2020 - C-753/18
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18
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23 Vgl. u. a. Urteil vom 2. April 2020, Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:268, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).47 So wird die "öffentliche Wiedergabe" beispielsweise im Bereich der Rundfunkausstrahlung von der Rundfunkanstalt vorgenommen, die entscheidet, welche Werke übertragen werden, und ihre "Wiedergabe" aktiv einleitet, indem sie sie dem technischen Vorgang unterwirft, der ihre Übertragung an die Öffentlichkeit ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stim und SAMI, C-753/18, EU:C:2020:4, Nr. 23, und Art. 1 Abs. 2 Buchst a der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung [ABl. 1993, L 248, S. 15]).
48 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:4, Nrn. 32 bis 37).
71 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:4, Nrn. 43 und 44).