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   Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,6443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,6443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,6443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Palacios de la Villa

    Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts - Diskriminierung aufgrund des Alters - Zwangsversetzung in den Ruhestand - Unmittelbare Wirkung - Verpflichtung zur Nichtanwendung entgegenstehenden nationalen Rechts

  • EU-Kommission PDF

    Palacios de la Villa

    Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts - Diskriminierung aufgrund des Alters - Zwangsversetzung in den Ruhestand - Unmittelbare Wirkung - Verpflichtung zur Nichtanwendung entgegenstehenden nationalen Rechts

  • EU-Kommission

    Palacios de la Villa

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Sozialvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 198
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ; zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2000/78/EG aufgrund der Begründungserwägungen siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 15. Februar 2007 zur Rs. C-411/05, Palacios, Ziff. 51, 65).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 387/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vggl. EuGH 22. November 200 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - aaO).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981).
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Die Gleichsetzung von Konkretisierung und Ausgestaltung eines allgemeinen Grundsatzes mit einer unmittelbaren Ableitbarkeit ist jedoch verfehlt (vgl. auch zutreffend Generalanwalt des EuGH Mazák im Schlussantrag vom 15.2. 2007 in der Rechtssache C-411/05 - Félix Palacios de la Villa/Cortefiel Servicios SA - EuZW 2007, 198 = juris; vgl. dazu auch Reich, EuZW 2007, 198; Waas, EuZW 2007, 359; a.A. wohl Wank, Festschrift Wißmann [2005], 599 (600)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 B 12/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Es kann dahinstehen, ob die Richtlinie 2000/78/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet (bejahend Husmann a.a.O. S. 62 f; allgemein zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinie Nettesheim in Grabitz/Hilf, Art. 249 EGV (Aug. 2002), Rn. 155 ff) und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V außer Acht zu lassen ist oder ob sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen Alters als einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts entsprechend der Ansicht des EuGH in dem Urteil vom 22.11.2005 ("Mangold" - C 144/04, Slg. 2005, I-9981, Randziffer 75; kritisch dazu der Generalanwalt Mazak in seinen Schlussanträgen vom 15.02.2007 in der Rechtssache C - 411/05, Randziffer 97) die Unanwendbarkeit des § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V herleiten ließe.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass das BSG in dem zur Altersgrenze anhängigen Verfahren die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C - 411/05 abwarten will.

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 418/07

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigter Arzt - Klagebefugnis gegen Aufhebung

    Es kann dahinstehen, ob die Richtlinie 2000/78/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet (bejahend Husmann a.a.O. S. 62 f; allgemein zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinie Nettesheim in Grabitz/Hilf, Art. 249 EGV (Aug. 2002), Rn. 155 ff) und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V außer Acht zu lassen ist oder ob sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen Alters als einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts entsprechend der Ansicht des EuGH in dem Urteil vom 22.11.2005 ("Mangold" - C 144/04, Slg. 2005, I-9981, Randziffer 75; kritisch dazu der Generalanwalt Mazak in seinen Schlussanträgen vom 15.02.2007 in der Rechtssache C - 411/05, Randziffer 97) die Unanwendbarkeit des § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V herleiten ließe.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass das BSG in dem zur Altersgrenze anhängigen Verfahren die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C - 411/05 abwarten will.

  • SG Marburg, 10.10.2007 - S 12 KA 268/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

    Es kann dahinstehen, ob die Richtlinie 2000/78/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet (bejahend Husmann a.a.O. S. 62 f; allgemein zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinie Nettesheim in Grabitz/Hilf, Art. 249 EGV (Aug. 2002), Rn. 155 ff) und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V außer Acht zu lassen ist oder ob sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen Alters als einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts entsprechend der Ansicht des EuGH in dem Urteil vom 22.11.2005 ("Mangold" - C 144/04, Slg. 2005, I-9981, Randziffer 75; kritisch dazu der Generalanwalt C. in seinen Schlussanträgen vom 15.02.2007 in der Rechtssache C - 411/05, Randziffer 97) die Unanwendbarkeit des § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V herleiten ließe.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass das BSG in dem zur Altersgrenze anhängigen Verfahren die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C - 411/05 abwarten will.

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 305/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 595/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 594/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-55/07

    Michaeler und Subito - Gleichbehandlung - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Teilzeit-

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-104/09

    Roca Álvarez - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen -

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