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   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07 (https://dejure.org/2008,21859)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.2008 - C-228/07 (https://dejure.org/2008,21859)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - C-228/07 (https://dejure.org/2008,21859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Petersen

    Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Invalidität - Unionsbürgerschaft - Anwendungsbereich der Art. 17 EG, 18 EG und 39 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorschusses auf die Leistung bei Invalidität an einen Arbeitslosen mit Wohnort ...

  • EU-Kommission PDF

    Petersen

    Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Invalidität - Unionsbürgerschaft - Anwendungsbereich der Art. 17 EG, 18 EG und 39 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorschusses auf die Leistung bei Invalidität an einen Arbeitslosen mit Wohnort ...

  • EU-Kommission

    Petersen

    Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Invalidität - Unionsbürgerschaft - Anwendungsbereich der Art. 17 EG, 18 EG und 39 EG - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorschusses auf die Leistung bei Invalidität an einen Arbeitslosen mit Wohnort ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    Sie berufen sich alle auf das Urteil De Cuyper(44), das den Zweck und die Berechnungsgrundlage der Leistung als Kriterien für die zutreffende Einordnung wählte.(45).

    Der Prozessbevollmächtigte von Herrn Petersen stützt sich nicht auf das Urteil De Cuyper; er stellt die Einordnung der Leistung als Leistung der sozialen Sicherheit in den Mittelpunkt seiner Argumentation und führt insoweit die Urteile Jauch(47) und Offermanns(48) an.

    Zwar muss derjenige, der den in Rede stehenden Vorschuss beansprucht, weder arbeitsfähig sein(49) noch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.(50) Wird die Leistung wegen Invalidität gewährt, so entfaltet die Entscheidung im Verhältnis zu dem Vorschuss gewissermaßen Rückwirkung, wodurch sie von Beginn an zu einer Leistung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1408/71 wird, und die für die Absicherung bei Invalidität zuständige Einrichtung leistet an die mit Leistungen wegen Arbeitslosigkeit betraute Verwaltung für die Gewährung des Vorschusses einen Ausgleich.(51) Schließlich hat das Urteil De Cuyper die Leistung wegen Arbeitslosigkeit mit genauen Vorgaben definiert und dabei die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen betont.(52).

    Zum anderen sei das bereits erwähnte Urteil De Cuyper anwendbar.

    Zudem stütze das Urteil De Cuyper den Standpunkt der Regierungen, indem es ein Wohnorterfordernis für mit Art. 18 EG vereinbar erkläre; es sei angenommen worden, dass die Kontrollen durch die Arbeitsverwaltung in einem Fall, wie dem, über den zu befinden gewesen sei, nur wirksam seien, wenn der Leistungsempfänger, der dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen müsse, in dem leistungserbringenden Staat wohne.

    Auch wenn das Urteil De Cuyper hinsichtlich dieses Aspekts mehrdeutig ist, gehe ich davon aus, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Anwendung von Art. 39 EG für den Fall bestätigt hat, dass die in Rede stehenden Ansprüche unmittelbar auf ein Arbeitsverhältnis zurückführen sind.(58) In der vorliegenden Rechtssache ist der Zusammenhang zwischen der Leistung und der Arbeitnehmereigenschaft von Herrn Petersen offensichtlich, da es sich um einen Vorschuss handelt, der von zwei Voraussetzungen abhängt, die gleichzeitig vorliegen müssen: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit; beide weisen eine Verbindung mit einem vorherigen Arbeitsverhältnis auf.

    44 - Urteil vom 18. Juli 2006, De Cuyper (C-406/04, Slg. 2006, I-6947).

    45 - Urteil De Cuyper, angeführt in der vorstehenden Fußnote, Randnr. 25; danach "sind Leistungen der sozialen Sicherheit unabhängig von den besonderen Eigenheiten der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften als Leistungen gleicher Art zu betrachten, wenn ihr Sinn und Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für ihre Gewährung identisch sind.

    46 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 27.

    52 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 27.

    55 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 30.

    57 - Urteil De Cuyper, angeführt in Fn. 44, Randnr. 25.

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    7 - Urteile vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119), und vom 23. Oktober 2007, Morgan und Bucher (C-11/06 und C-12/06, Slg. 2007, I-0000).

    16 - Urteil Bidar, angeführt in Fn. 7.

    36 - Urteil Bidar, angeführt in Fn. 7.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    9 - Urteile vom 11. Juli 2002, Carpenter (C-60/00, Slg. 2002, I-6279), und vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, Slg. 2002, I-7091).

    14 - Urteil Carpenter, angeführt in Fn. 9.

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    20 - Urteil vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland (C-152/05, Slg. 2008, I-0000).

    21 - Urteil Kommission/Deutschland, angeführt in der vorangehenden Fußnote, Randnrn.

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    11 - Schlussanträge zu den Urteilen vom 17. Juni 1997, Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, Slg. 1997, I-3343), Nr. 34, und vom 16. September 2004, Baldinger (C-386/02, Slg. 2004, I-8411), Nr. 25. Ebenso meine Schlussanträge in den Rechtssachen Collins (Urteil vom 23. März 2004, C-138/02, Slg. 2004, I-2703), Nrn. 56 bis 74, sowie Morgan und Bucher (in Fn. 7 angeführtes Urteil), Nrn. 37 bis 68.

    38 - Was im Umkehrschluss die Zugehörigkeit desjenigen ausschließt, der versucht, die Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft zu instrumentalisieren, ohne irgendeine Verwurzelung in der politischen Gemeinschaft nachzuweisen, wie es in der Rechtssache Collins (Urteil vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703) der Fall war.

  • EuGH, 08.07.2004 - C-502/01

    Gaumain-Cerri

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    23 - Urteil vom 8. Juli 2004, Gaumain-Cerri (C-502/01 und C-31/02, Slg. 2004, I-6483).

    24 - Urteil Gaumain-Cerri, angeführt in der vorangehenden Fußnote, Randnrn.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    8 - Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk (C-184/99, Slg. 2001, I-6193), und vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas (C-192/05, Slg. 2006, I-10451).

    35 - Urteil Grzelczyk, angeführt in Fn. 8.

  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    Der Prozessbevollmächtigte von Herrn Petersen stützt sich nicht auf das Urteil De Cuyper; er stellt die Einordnung der Leistung als Leistung der sozialen Sicherheit in den Mittelpunkt seiner Argumentation und führt insoweit die Urteile Jauch(47) und Offermanns(48) an.

    47 - Urteil vom 8. März 2001, Jauch (C-215/99, Slg. 2001, I-1901).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    5 - Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691).

    58 - Urteile Martínez Sala, angeführt in Fn. 5, Randnr. 32, vom 27. November 1997, Meints (C-57/96, Slg. 1997, I-6689), Randnrn.

  • EuGH, 17.06.1997 - C-65/95

    Shingara

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
    11 - Schlussanträge zu den Urteilen vom 17. Juni 1997, Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, Slg. 1997, I-3343), Nr. 34, und vom 16. September 2004, Baldinger (C-386/02, Slg. 2004, I-8411), Nr. 25. Ebenso meine Schlussanträge in den Rechtssachen Collins (Urteil vom 23. März 2004, C-138/02, Slg. 2004, I-2703), Nrn. 56 bis 74, sowie Morgan und Bucher (in Fn. 7 angeführtes Urteil), Nrn. 37 bis 68.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-386/02

    Baldinger

  • EuGH, 15.03.2001 - C-85/99

    Offermanns

  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

  • EuGH, 12.09.2006 - C-145/04

    Spanien / Vereinigtes Königreich - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht -

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

  • EuGH, 30.03.1993 - C-168/91

    Konstantinidis / Stadt Altensteig und Landratsamt Calw

  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER

  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte

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