Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20856
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97 (https://dejure.org/1999,20856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.1999 - C-420/97 (https://dejure.org/1999,20856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 1999 - C-420/97 (https://dejure.org/1999,20856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,20856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Leathertex Divisione Sintetici SpA gegen Bodetex BVBA.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    138 Hier ist Ihr bereits genanntes Urteil De Bloos heranzuziehen.

    139 Der in Ihrem Urteil De Bloos entwickelte allgemeine Grundsatz würde zur Heranziehung der Verpflichtung führen, die dem vertraglichen Anspruch entspricht, auf den der Kläger seine Klage stützt(56).

    141 Das Urteil De Bloos berücksichtigt, daß die Klage nicht auf unmittelbare Erfuellung einer unerfuellten Vertragspflicht, sondern auf Entschädigung für deren Nichterfuellung gerichtet ist oder die rechtlichen Konsequenzen aus dieser zieht, um nicht den Erfuellungsort der ursprünglichen Vertragspflicht und den der "Verpflichtung, ... die an die Stelle der nichterfuellten vertraglichen Verpflichtung getreten ist"(58), die man auch als Ersatzpflicht bezeichnen könnte, künstlich voneinander zu trennen.

    148 Folgt man dem Urteil De Bloos, so wird der Erfuellungsort für die ursprünglichen Vertragspflichten weiterhin durch das anwendbare materielle Recht bestimmt, was unweigerlich auf die Festlegung des betreffenden Gerichtsstands anhand des Hol- oder Bringschuldcharakters der Zahlung hinausläuft und die Gefahr mit sich bringt, daß die Berücksichtigung einer Verknüpfung zwischen dem Rechtsstreit und dem zuständigen Gericht unterbleibt.

    (2) - Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76 (De Bloos, Slg. 1976, 1497, Randnrn. 8 und 9).

    (26) - Urteil De Bloos (zitiert in Fußnote 2).

  • EuGH, 15.01.1987 - 266/85

    Shenavai / Kreischer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    30 Die Regierung des Vereinigten Königreichs macht unter Hinweis insbesondere auf das Urteil Shenavai, das sich auf den Grundgedanken bezieht, daß Nebensächliches der Hauptsache folgt(10), geltend, es sei wichtig, daß der Gerichtshof deutlich mache, daß ein nationales Gericht bei mehreren Verpflichtungen die vertragliche Hauptpflicht ermittele, die der Klage im Sinne des Artikels 5 Nummer 1 zugrunde liege.

    33 Im Urteil Shenavai haben Sie in der Tat nach dem Hinweis darauf, daß lediglich auf die Verpflichtung abzustellen sei, "die im Vertrag vorgesehen ist und deren Erfuellung mit der Klage begehrt wird", betont, daß "für den Sonderfall, daß ein Kläger seine Klage in einem Rechtsstreit auf mehrere Verpflichtungen stützt, die sich aus einem einzigen Vertrag ergeben, ... die Hauptpflicht über die Zuständigkeit des Gerichts [entscheidet]"(11).

    Nach Darlegung der Ausführungen im Urteil Shenavai erklärt das vorlegende Gericht, die Gleichrangigkeit der Verpflichtungen sei unbestritten(14).

    Später auch Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 266/85 (Shenavai, Slg. 1987, 239, Randnr. 8).

    (27) - Urteil Shenavai (zitiert in Fußnote 2).

    (37) - Die Lösung des Urteils Tessili (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 13), die im Urteil Shenavai (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 7) bestätigt wurde, ist im Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-288/92 (Custom Made Commercial, Slg. 1994, I-2913, Randnr. 26 ff.) erneut bekräftigt worden.

  • EuGH, 29.06.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial / Stawa Metallbau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    97 Im Urteil Custom Made Commercial betraf die Vorabentscheidungsfrage die Anwendung der Tessili-Rechtsprechung auf eine Zahlungsklage, die ein Lieferant gegen seinen Abnehmer aufgrund eines Werklieferungsvertrags erhoben hatte, der einer Vorschrift wie Artikel 59 Absatz 1 dem Einheitlichen Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen als Lex causä unterliegt.

    115 Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die Feststellung von Generalanwalt Lenz, "daß der Gerichtshof in keinem dieser Urteile [De Bloos und Tessili] den Gesichtspunkt der Sachnähe zum Anlaß genommen hat, zu prüfen, ob man sich bei der Auslegung des Artikels 5 Nummer 1 vom materiellen Recht (des Vertrags) entfernen solle"(52), auch für das Urteil Custom Made Commercial Geltung beanspruchen darf.

    Die Geltung einheitlicher Gesetze, von denen man annimmt, daß sie das im Urteil Tessili festgestellte Hindernis fehlender Vereinheitlichung des anzuwendenden materiellen Rechts beseitigen, war, wie wir gesehen haben, nicht ausreichend, um Ihrer Rechtsprechung im Urteil Custom Made Commercial eine andere Richtung zu geben(53).

    (37) - Die Lösung des Urteils Tessili (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 13), die im Urteil Shenavai (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 7) bestätigt wurde, ist im Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-288/92 (Custom Made Commercial, Slg. 1994, I-2913, Randnr. 26 ff.) erneut bekräftigt worden.

    (48) - Schlussanträge zum Urteil Custom Made Commercial (zitiert in Fußnote 37).

    (63) - Urteil Custom Made Commercial (zitiert in Fußnote 37, Randnrn. 12 und 13).

  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    (29) - Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 189/87 (Kalfelis, Slg. 1988, 5565, Randnr. 19) und Humbert (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18).

    (31) - So war im Urteil Kalfelis das Gericht, das mit einer kumulativ auf deliktische Haftung, Verletzung einer vertraglichen Pflicht und ungerechtfertigte Bereicherung gestützten Klage befasst war, auf der Grundlage des Artikels 5 Nummer 3 des Übereinkommens - Zuständigkeit bei unerlaubten oder solchen gleichgestellten Handlungen des Gerichts des Orts, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist - ausserstande, über die Punkte dieser Klage zu entscheiden, die nicht deliktischer Art waren, und zwar aus Gründen, die mit dem Anwendungsbereich dieser Vorschrift zusammenhingen.

    (32) - Urteil Kalfelis (zitiert in Fußnote 29, Randnr. 20) und Humbert (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 20).

    Andere Definitionen sind gefolgt: Der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Urteil Peters (zitiert in Fußnote 3), "unerlaubte Handlung oder einer solchen gleichgestellte Handlung" im Urteil Kalfelis (zitiert in Fußnote 29) oder der Begriff "Unterhaltsberechtigter" im Urteil Farrell, um nur einige zu nennen.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-295/95

    Farrell / Long

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    (15) - Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-295/95 (Farrell, Slg. 1997, I-1683, Randnr. 11).

    (24) - Vgl. insbesondere Urteil vom 9. Januar 1997 in der Rechtssache C-383/95 (Rutten, Slg. 1997, I-57, Randnr. 13) und Urteil Farrell (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 13).

    (36) - Urteil Farrell (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 12. Eine Definition des Begriffes "Zivil- und Handelssachen" hat der Gerichtshof bereits 1976 im Urteil vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 (LTU, Slg. 1976, 1541) gegeben.

    Andere Definitionen sind gefolgt: Der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Urteil Peters (zitiert in Fußnote 3), "unerlaubte Handlung oder einer solchen gleichgestellte Handlung" im Urteil Kalfelis (zitiert in Fußnote 29) oder der Begriff "Unterhaltsberechtigter" im Urteil Farrell, um nur einige zu nennen.

  • EuGH, 13.07.1993 - C-125/92

    Mulox IBC / Geels

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    (4) - Urteil vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-125/92 (Mulox IBC, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 21).

    (25) - Vgl. z. B. Urteil Mulox IBC (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 21).

    (65) - Urteil Mulox IBC (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 14).

  • EuGH, 15.02.1989 - 32/88

    Six Constructions / Humbert

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    72 Dieser Rechtsprechung ließe sich vielleicht der Gedanke entnehmen, daß, falls der Rückgriff auf besondere Zuständigkeiten zu Ergebnissen führt, die den Zwecken des Übereinkommens offenbar zuwiderlaufen, auf die Wahl des Gerichtsstands verzichtet und wie im Urteil Humbert gesagt werden muß, daß Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens keine Anwendung finden kann(30).

    75 Wenn ausserdem im Urteil Humbert die Gerichtsstandswahl zugunsten der Zuständigkeitsregel des Artikels 2 des Übereinkommens ausgeschlossen wurde, so hing dies mit der Besonderheit des in jener Rechtssache geprüften Ausgangsverfahrens zusammen, in dem es um Verpflichtungen ging, die ausserhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Übereinkommens erfuellt worden waren.

    (5) - Urteil vom 15. Februar 1989 in der Rechtssache 32/88 (Humbert, Slg. 1989, 341, Randnr. 20).

  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    (3) - Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82 (Peters, Slg. 1983, 987, Randnr. 17).

    Andere Definitionen sind gefolgt: Der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Urteil Peters (zitiert in Fußnote 3), "unerlaubte Handlung oder einer solchen gleichgestellte Handlung" im Urteil Kalfelis (zitiert in Fußnote 29) oder der Begriff "Unterhaltsberechtigter" im Urteil Farrell, um nur einige zu nennen.

  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    Ausser auf die offensichtlichen Unzuträglichkeiten, die einander widersprechende Entscheidungen in konnexen Sachen für die Rechtssuchenden unter dem Blickwinkel des genauen Inhalts der anzuwendenden Rechtsnorm herbeiführen, ist mit dem Gerichtshof auch darauf hinzuweisen, daß die "... Unvereinbarkeit von Entscheidungen ... gemäß Artikel 27 Nr. 3 des Übereinkommens ein Grund für die Verweigerung der Anerkennung oder der Vollstreckbarerklärung ist" (Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba, Slg. 1990, I-49, Randnr. 18).

    (43) - Urteil Dumez France und Tracoba (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 16).

  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
    (9) - Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 9/87 (Arcado, Slg. 1988, 1539), aus dessen Randnr. 16 sich ergibt, daß "ein Rechtsstreit über die mißbräuchliche Auflösung eines Vertrages über eine selbständige Handelsvertretung und über die aus diesem resultierenden Provisionen einen $Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne des Artikels 5 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 zum Gegenstand hat".
  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

  • EuGH, 09.01.1997 - C-383/95

    Rutten / Cross Medical

  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht