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   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04, C-422/04   

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https://dejure.org/2006,12942
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04, C-422/04 (https://dejure.org/2006,12942)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - C-392/04, C-422/04 (https://dejure.org/2006,12942)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - C-392/04, C-422/04 (https://dejure.org/2006,12942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    I-21 Germany

    Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Richtlinie 97/13/EG - Gebühren und Abgaben für Einzelgenehmigungen - Auslegung von Artikel 11 Absatz 1 - Unzulässigkeit einer Gebühr, bei deren Berechnung von einer Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen ...

  • EU-Kommission PDF

    I-21 Germany

    Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Richtlinie 97/13/EG - Gebühren und Abgaben für Einzelgenehmigungen - Auslegung von Artikel 11 Absatz 1 - Unzulässigkeit einer Gebühr, bei deren Berechnung von einer Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen ...

  • EU-Kommission

    I-21 Germany

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Gebühr für die Ausstellung, Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung von Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste; Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen Verwaltungsaufwands der nationalen Regulierungsbehörde für einen Zeitraum von 30 Jahren; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04
    8 - Urteil vom 13. Januar 2004 in der Rechtssache C-453/00, Slg. 2004, I-837.

    Martín Rodríguez, P., behauptet in "La revisión de los actos administrativos firmes: ¿Un nuevo instrumento de garantía de la primacía y efectividad del derecho comunitario? Comentario a la sentencia del TJCE de 13 de enero de 2004, C-453/00, Kühne & Heitz NV" in Revista General de Derecho Europeo , Nr. 5, Oktober 2004 (www.iustel.com), dass eine wörtliche Auslegung dieses Urteils dieses zu einem Stück wertlosen Papiers mache, weil es nicht gerade viele Rechtsordnungen gebe, die die Verwaltung dazu ermächtigten, eine durch ein Urteil bestätigte Verwaltungsentscheidung zu überprüfen.

    43 - In der deutschen Rechtslehre bemerkt Potacs, M., in "Bestandskraft staatlicher Verwaltungsakte oder Effektivität des Gemeinschaftsrechts? - Anmerkung zum Urteil vom 13. Januar, Kühne & Heitz NV/Productschap voor Pluimvee en Eieren, Rs C-453/00" in Europarecht , 2004, S. 595 bis 603, dass in solchen Fällen das Gemeinschaftsrecht nur ausnahmsweise und nur dann Vorrang hat, wenn das nationale Recht keine ausreichenden Lösungsmöglichkeiten bereithält (S. 602).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04
    Das von mir soeben in Fußnote 35 zitierte Urteil Fantask u. a. lässt in Randnummer 32 unter Hinweis auf die indirekten Steuern bei der Ansammlung von Kapital zu, die Gebühr anhand einer Schätzung, die in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist, im Voraus festzusetzen.

    Im Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-188/95, Fantask u. a., Slg. 1997, I-6783, hat er darauf hingewiesen, dass nicht nur die Sach- und Lohnkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der durch die Gebühr abgegoltenen Leistung verbunden sind, sondern auch der auf diese Vorgänge entfallende Teil der allgemeinen Kosten der zuständigen Verwaltung zu berücksichtigen sind (Randnr. 30).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04
    28 - So hat der Gerichtshof seit dem Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, wiederholt entschieden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-177/20

    ˮGrossmaniaˮ

    29 Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:181).

    47 Vgl. seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:181, Nrn. 3 und 67).

  • FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5010/01

    Kein Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Umsatzsteuer für Leistungen eines

    Das Gericht folgt dem Kläger nicht dahingehend, die Verweisung auf die Vorschriften des nationalen Verfahrensrechts sei zu eng und müsse durch eine umfassende Abwägung zwischen dem Interesse an der Rechtssicherheit einerseits und dem Interesse an der effektiven Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts andererseits ersetzt werden (im Anschluss an die Schlussanträge des Generalanwalts Colomer vom 16. März 2006 C-392/04 und C-422/04 - i-21 Germany und ISIS Multimedia Net, veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de, Rz. 95 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer

    30 - In den Nrn. 90 ff. meiner Schlussanträge vom 16. März 2006 in den Rechtssachen C-392/04 und C-422/04 (i-21 Germany und Isis Multimedia, in denen noch kein Urteil ergangen ist) habe ich dargelegt, dass die Entwicklung dieser Lehre in Bezug auf die Richtlinien einen Ausweg darstellt, der notwendig ist, weil eine unmittelbare horizontale Wirkung der Richtlinien nicht anerkannt wird (Nr. 91).
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