Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04, C-422/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12942
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04, C-422/04 (https://dejure.org/2006,12942)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - C-392/04, C-422/04 (https://dejure.org/2006,12942)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - C-392/04, C-422/04 (https://dejure.org/2006,12942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    I-21 Germany

    Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Richtlinie 97/13/EG - Gebühren und Abgaben für Einzelgenehmigungen - Auslegung von Artikel 11 Absatz 1 - Unzulässigkeit einer Gebühr, bei deren Berechnung von einer Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen ...

  • EU-Kommission PDF

    I-21 Germany

    Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Richtlinie 97/13/EG - Gebühren und Abgaben für Einzelgenehmigungen - Auslegung von Artikel 11 Absatz 1 - Unzulässigkeit einer Gebühr, bei deren Berechnung von einer Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen ...

  • EU-Kommission

    I-21 Germany

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Gebühr für die Ausstellung, Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung von Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste; Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen Verwaltungsaufwands der nationalen Regulierungsbehörde für einen Zeitraum von 30 Jahren; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5010/01

    Kein Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Umsatzsteuer für Leistungen eines

    Das Gericht folgt dem Kläger nicht dahingehend, die Verweisung auf die Vorschriften des nationalen Verfahrensrechts sei zu eng und müsse durch eine umfassende Abwägung zwischen dem Interesse an der Rechtssicherheit einerseits und dem Interesse an der effektiven Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts andererseits ersetzt werden (im Anschluss an die Schlussanträge des Generalanwalts Colomer vom 16. März 2006 C-392/04 und C-422/04 - i-21 Germany und ISIS Multimedia Net, veröffentlicht im Internet unter www.curia.eu.int/de, Rz. 95 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-177/20

    ˮGrossmaniaˮ

    29 Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:181).

    47 Vgl. seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:181, Nrn. 3 und 67).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer

    30 - In den Nrn. 90 ff. meiner Schlussanträge vom 16. März 2006 in den Rechtssachen C-392/04 und C-422/04 (i-21 Germany und Isis Multimedia, in denen noch kein Urteil ergangen ist) habe ich dargelegt, dass die Entwicklung dieser Lehre in Bezug auf die Richtlinien einen Ausweg darstellt, der notwendig ist, weil eine unmittelbare horizontale Wirkung der Richtlinien nicht anerkannt wird (Nr. 91).
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