Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-325/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Olympique Lyonnais
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Nationale Bestimmung, durch die ein Fußballspieler verpflichtet wird, den Verein, der ihn ausgebildet hat, zu entschädigen, wenn er nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein in einem anderen Mitgliedstaat abschließt - Beeinträchtigung der Freizügigkeit - Rechtfertigungsgrund der Notwendigkeit, die Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsberufsspielern zu fördern
- EU-Kommission
Olympique Lyonnais
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Nationale Bestimmung, durch die ein Fußballspieler verpflichtet wird, den Verein, der ihn ausgebildet hat, zu entschädigen, wenn er nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein in einem anderen Mitgliedstaat abschließt - Beeinträchtigung der Freizügigkeit - Rechtfertigungsgrund der Notwendigkeit, die Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsberufsspielern zu fördern
- EU-Kommission
Olympique Lyonnais
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Nationale Bestimmung, durch die ein Fußballspieler verpflichtet wird, den Verein, der ihn ausgebildet hat, zu entschädigen, wenn er nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein in einem anderen Mitgliedstaat abschließt - Beeinträchtigung der Freizügigkeit - Rechtfertigungsgrund der Notwendigkeit, die Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsberufsspielern zu fördern“
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freizügigkeit - GENERALANWÄLTIN ELEANOR SHARPSTON IST DER ANSICHT, DASS BESTIMMUNGEN, NACH DENEN EIN FUSSBALLVEREIN, DER EINEN JUNGEN SPIELER VERPFLICHTET, DESSEN AUSBILDUNGSVEREIN ENTSCHÄDIGEN MUSS, GERECHTFERTIGT SEIN KÖNNEN
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-325/08
- EuGH, 16.03.2010 - C-325/08