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   Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19 (https://dejure.org/2020,19138)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.07.2020 - C-584/19 (https://dejure.org/2020,19138)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - C-584/19 (https://dejure.org/2020,19138)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Staatsanwaltschaft Wien (Ordres de virement falsifiés)

    Vorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäische Ermittlungsanordnung - Staatsanwalt, der die Aufgaben einer Anordnungsbehörde wahrnimmt - Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Exekutive - Richtlinie 2014/41/EU - Zum Erlass ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.10.2019 - C-489/19

    NJ (Parquet de Vienne) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    10 Urteil vom 9. Oktober 2019, NJ (Staatsanwaltschaft Wien) (C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 40): "[D]ie österreichischen Staatsanwaltschaften, wie aus § 2 Abs. 1 des Staatsanwaltschaftsgesetzes hervorgeht, [sind] den Oberstaatsanwaltschaften und diese sowie die Generalprokuratur dem Bundesminister für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden.

    12 Urteil vom 9. Oktober 2019, NJ (Staatsanwaltschaft Wien) (C-489/19 PPU, EU:C:2019:849), Tenor: "... auch wenn die Staatsanwaltschaften im Rahmen der Ausstellung dieser Haftbefehle unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen werden können, sofern zwingend vorgeschrieben ist, dass die Haftbefehle ... von einem Gericht bewilligt werden, das ... in unabhängiger und objektiver Weise prüft, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung der Haftbefehle vorliegen und ob sie verhältnismäßig sind, und das damit eine eigenständige Entscheidung trifft, die den Haftbefehlen ihre endgültige Form gibt.".

    28 Urteil vom 9. Oktober 2019, NJ (Staatsanwaltschaft Wien) (C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 35): "... da die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls das in Art. 6 der Charta verankerte Recht auf Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen kann, impliziert [dieser Schutz], dass zumindest auf einer seiner beiden Stufen eine Entscheidung erlassen wird, die den einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz innewohnenden Anforderungen genügt".

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-453/16

    Özçelik - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    26 Schlussanträge in der Rechtssache Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:783, Nr. 51).

    30 Ich verweise auf meine Schlussanträge in den Rechtssachen Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:783, Nrn. 39 bis 41) und PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) (C-509/18, EU:C:2019:338, Nrn. 36 bis 46).

  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    8 Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI (Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau) (C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, im Folgenden: Urteil OG und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau]).

    Da die erforderliche Unabhängigkeit verlangt, dass es Rechts- und Organisationsvorschriften gibt, die zu gewährleisten vermögen, dass die ausstellende Justizbehörde im Rahmen des Erlasses eines Europäischen Haftbefehls nicht der Gefahr ausgesetzt ist, etwa einer Einzelweisung seitens der Exekutive unterworfen zu werden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die österreichischen Staatsanwaltschaften diesem Erfordernis genügen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 74 und 84)." Hervorhebung nur hier.

  • EuGH, 24.10.2019 - C-324/17

    Gavanozov

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    50 Um die Rechtsbehelfe ging es im Vorabentscheidungsersuchen, das dem Urteil vom 24. Oktober 2019, Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:892), zugrunde lag.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-324/17

    Gavanozov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    In seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (EU:C:2019:312) vertrat Generalanwalt Bot die Ansicht, dass dieser Artikel "einer Regelung eines Mitgliedstaats und dem Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch eine Behörde dieses Mitgliedstaats entgegensteht, wenn diese Regelung so wie die bulgarische keine Möglichkeit vorsieht, die sachlichen Gründe für eine in der Europäischen Ermittlungsanordnung angegebene Ermittlungsmaßnahme anzufechten".
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18

    Prokuratuur (Conditions d'accès aux données relatives aux communications

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella vom 21. Januar 2020 in dieser Rechtssache (EU:C:2020:18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-509/18

    PF (Procureur général de Lituanie) - Ersuchen um Vorabentscheidung - Polizeiliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    30 Ich verweise auf meine Schlussanträge in den Rechtssachen Özçelik (C-453/16 PPU, EU:C:2016:783, Nrn. 39 bis 41) und PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) (C-509/18, EU:C:2019:338, Nrn. 36 bis 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-508/18

    OG (Staatsanwaltschaft Lübeck) - Ersuchen um Vorabentscheidung - Justizielle und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    25 Schlussanträge in den Rechtssachen OG und PI (Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau) (EU:C:2019:337, Nrn. 37 bis 40).
  • EuGH, 14.04.2016 - C-522/14

    Sparkasse Allgäu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19
    Vgl. Urteil vom 14. April 2016, Sparkasse Allgäu (C-522/14, EU:C:2016:253).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-724/19

    Spetsializirana prokuratura () und à la localisation) -

    4 Staatsanwaltschaft Wien (Gefälschte Überweisungsaufträge) (C-584/19, EU:C:2020:1002).

    6 Staatsanwaltschaft Wien (Gefälschte Überweisungsaufträge) (C-584/19, EU:C:2020:1002).

    7 Staatsanwaltschaft Wien (Gefälschte Überweisungsaufträge) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 75 und Tenor): "Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2014/41/EU ... sind dahin auszulegen, dass unter die Begriffe "Justizbehörde" und "Anordnungsbehörde" im Sinne dieser Bestimmungen der Staatsanwalt eines Mitgliedstaats oder ganz allgemein die Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats fällt, unabhängig davon, ob zwischen diesem Staatsanwalt oder dieser Staatsanwaltschaft und der Exekutive dieses Mitgliedstaats möglicherweise ein rechtliches Unterordnungsverhältnis besteht und dieser Staatsanwalt oder diese Staatsanwaltschaft der Gefahr ausgesetzt ist, im Rahmen des Erlasses einer Europäischen Ermittlungsanordnung unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive unterworfen zu werden.".

    16 Wie in den Schlussanträgen in der Rechtssache Staatsanwaltschaft Wien (Gefälschte Überweisungsaufträge) (C-584/19, EU:C:2020:587; im Folgenden: Schlussanträge Staatsanwaltschaft Wien, Nr. 32, Fn. 16) verwende ich aus Vereinfachungsgründen die Bezeichnungen "Justiz-/justiziell" und "Nichtjustiz-/nicht justiziell", denn sie entsprechen der Natur der unter die jeweilige Kategorie fallenden Stellen.

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