Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-360/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Pfleiderer
Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag auf Akteneinsicht in Kronzeugenanträge und damit verbundene Informationen sowie der nationalen Wettbewerbsbehörde von Kronzeugen freiwillig überlassene Unterlagen - Mögliche negative Auswirkungen auf das ...
- EU-Kommission
Pfleiderer
Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag auf Akteneinsicht in Kronzeugenanträge und damit verbundene Informationen sowie der nationalen Wettbewerbsbehörde von Kronzeugen freiwillig überlassene Unterlagen - Mögliche negative Auswirkungen auf das ...
- EU-Kommission
Pfleiderer
Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag auf Akteneinsicht in Kronzeugenanträge und damit verbundene Informationen sowie der nationalen Wettbewerbsbehörde von Kronzeugen freiwillig überlassene Unterlagen - Mögliche negative Auswirkungen auf das ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag auf Akteneinsicht in Kronzeugenanträge und damit verbundene Informationen sowie der nationalen Wettbewerbsbehörde von Kronzeugen freiwillig überlassene Unterlagen - Mögliche negative Auswirkungen auf das ...
Verfahrensgang
- AG Bonn, 04.08.2009 - 51 Gs 53/09
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-360/09
- EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
- AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14
DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)
Der Consiglio di Stato hält es für erforderlich, den Gerichtshof zu befragen, ob die ECN-Kronzeugenregelungsmodelle von 2006 und von 2012 für die nationalen Wettbewerbsbehörden bindend sind, und insbesondere, ob der vom Gerichtshof im Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) aufgestellte Grundsatz, dass diese Regelungen keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten haben, auch für die nationalen Wettbewerbsbehörden gilt.i) die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.
Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf die Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) wissen, ob die Handlungen des ECN, insbesondere sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006, die nationalen Wettbewerbsbehörden binden oder ob diese vielmehr nicht zur Anwendung der vom ECN definierten und beschlossenen Instrumente verpflichtet sind(9).
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) entschieden hat, dass das Kronzeugenregelungsmodell von 2006 keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten (10) habe.
Folglich sind in Anwendung des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) die Handlungen des ECN, darunter sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006 für die nationalen Wettbewerbsbehörden, soweit sie Gerichte der Mitgliedstaaten sind, nicht bindend.
... Trotz des nicht-legislativen Charakters dieses und auch anderer Hilfsmittel wie der Bekanntmachung über die Zusammenarbeit und der Gemeinsamen Erklärung ist deren praktische Wirkung insbesondere für die Tätigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission nicht zu unterschätzen" (Hervorhebung nur hier), vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782, Rn. 26).
13 - Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21 und 23).
21 - In Rn. 25 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) hat der Gerichtshof entschieden, dass "Kronzeugenprogramme ... nützliche Instrumente [sind], um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und ... damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV [dienen]".
22 - Vgl. Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (…C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
54 - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (…C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15
Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102 …
40 - Insbesondere in den Rechtssachen, in denen folgende Urteile ergangen sind: vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, vgl. Nr. 17 der Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in derselben Rechtssache, C-360/09, EU:C:2010:782), und vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW (C-365/12 P, EU:C:2014:112, vgl. Nr. 31 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in derselben Rechtssache, C-365/12 P, EU:C:2013:643).44 - Generalanwalt Mazák hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782, Nr. 44) vorgeschlagen, die Möglichkeit, den Inhalt von freiwilligen, die Kronzeugen selbst belastenden Erklärungen offenzulegen, einzuschränken.
48 - Generalanwalt Mazák hat in Nr. 45 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782) darauf hingewiesen, dass Bonusantragsteller aufgrund der Praxis des Bundeskartellamts (Deutschland) ein berechtigtes Vertrauen haben können.
69 - Generalanwalt Mazák hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782, Nr. 32), festgestellt, dass die Transparenz und Vorhersehbarkeit notwendige Voraussetzungen für das effektive Funktionieren der Kronzeugenregelung sind.
- EuG, 07.07.2015 - T-677/13
Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Zwar enthält der Bescheid vom 7. März 2012 Erwägungen, die eine vollständige Verweigerung des Zugangs zu bestimmten Arten von im Inhaltsverzeichnis erfassten "Kronzeugenunterlagen" - wie etwa die Verweise auf die "Erklärungen", die der Kommission von den Unternehmen vorgelegt worden sind, die einen Antrag auf Anwendung des Kronzeugenprogramms gestellt hatten - stützen können (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge vom 16. Dezember 2010 des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Pfleiderer, oben in Rn. 118 angeführt, EU:C:2010:782, Nrn. 44 und 47), doch rechtfertigt er insbesondere keine Verweigerung, die sich auf die Verweise auf alle diese Dokumente erstreckt. - EuG, 28.06.2018 - T-147/15
Tschechische Republik / Kommission
Enfin, cette conclusion n'est pas remise en question par l'analogie faite par la République tchèque entre le compendium et la communication de la Commission sur l'immunité d'amendes et la réduction de leur montant dans les affaires portant sur des ententes (JO 2006, C 298, p. 17), s'appuyant à cet égard sur conclusions de l'avocat général Mazák dans l'affaire Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782).