Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-592/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,4122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
European Federation for Cosmetic Ingredients
Vorabentscheidungsersuchen - Binnenmarkt - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - Art. 18 Abs. 1 Buchst. b - Kosmetische Mittel - Kosmetikbestandteile - Verbot des Inverkehrbringens von in Tierversuchen geprüften Kosmetikbestandteilen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-592/14
- EuGH, 21.09.2016 - C-592/14
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15
Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer …
Ich weise daher darauf hin, dass die vorliegende Rechtssache sich von dem Problem unterscheidet, das der Gerichtshof kürzlich im Urteil vom 21. September 2016, European Confederation for Cosmetic Ingredients (C-592/14, EU:C:2016:703) geprüft hat, wo Tierversuche für Kosmetikbestandteile, die außerhalb der Union stattfanden, als von Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (…ABl. 2009, L 342, S. 59) erfasst angesehen wurden(51) .Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache European Federation for Cosmetic Ingredients (C-592/14, EU:C:2016:179, Nr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-471/18
Deutschland/ Esso Raffinage - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache European Federation for Cosmetic Ingredients (C-592/14, EU:C:2016:179, Nrn. 20 und 21). - EuG, 17.10.2019 - T-279/18
Alliance Pharmaceuticals/ EUIPO - AxiCorp (AXICORP ALLIANCE)
Ist der Wortlaut jedoch nicht eindeutig oder führt seine wörtliche Auslegung zu einem absurden Ergebnis, so kann diese Bedeutung neu beurteilt werden, nachdem sie im Zusammenhang gesehen und im Licht des gesamten Unionsrechts, seiner Ziele und des Entwicklungsstands zur Zeit der Anwendung der betreffenden Vorschrift ausgelegt worden ist (Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache European Federation for Cosmetic Ingredients, C-592/14, EU:C:2016:179, Nrn. 36 und 37; vgl. auch in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mayras in der Rechtssache Fellinger, 67/79, EU:C:1980:23, S. 550).