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   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-312/14   

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https://dejure.org/2015,24837
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-312/14 (https://dejure.org/2015,24837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - C-312/14 (https://dejure.org/2015,24837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - C-312/14 (https://dejure.org/2015,24837)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Banif Plus Bank

    Zulässigkeit - Anlegerschutz - Auf Devisen lautender Darlehensvertrag - Begriff des Finanzinstruments nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 17 der Richtlinie 2004/39 - Begriff der Wertpapierdienstleistung nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2004/39 - Umstände, unter denen die ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 30.05.2013 - C-604/11

    Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos - Richtlinie 2004/39/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-312/14
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos (C-604/11, EU:C:2013:344, Rn. 48) ausgeführt, dass "Art. 19 Abs. 9 der Richtlinie 2004/39 dahin auszulegen ist, dass zum einen eine Wertpapierdienstleistung nur dann als Teil eines Finanzprodukts angeboten wird, wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden angeboten wird, integraler Bestandteil dieses Produkts ist, und zum anderen die Bestimmungen des Unionsrechts und die gemeinsamen europäischen Normen, auf die diese Vorschrift Bezug nimmt, eine Bewertung des Risikos für den Kunden erlauben und/oder Informationspflichten enthalten müssen, die auch die Wertpapierdienstleistung, die integraler Bestandteil des fraglichen Finanzprodukts ist, umfassen, damit diese Dienstleistung nicht mehr den in Art. 19 vorgesehenen Verpflichtungen unterliegt".

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos (C-604/11, EU:C:2013:344, Rn. 57) ausgeführt hat, "[bestimmt] Art. 51 der Richtlinie 2004/39 ... weder ..., dass die Mitgliedstaaten vertragliche Folgen für den Abschluss von Verträgen vorsehen müssen, in denen die Verpflichtungen missachtet werden, die sich aus den Bestimmungen des nationalen Rechts zur Umsetzung von Art. 19 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2004/39 ergeben, noch, welche Folgen in Betracht kommen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-26/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt N. Wahl sind Vertragsklauseln, die für die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-312/14
    Ich erinnere daran, dass Generalanwalt Wahl in der Rechtssache Kásler und Káslerné Rábai (C-26/13, EU:C:2014:85, Nr. 1) ausgeführt hat, dass "[d]er vorliegende Rechtsstreit in Zusammenhang mit dem Angebot von Verbraucherkreditverträgen [steht], die auf ausländische Währungen lauten.
  • EuGH, 03.07.2014 - C-19/14

    Talasca - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-312/14
    8 - Beschluss Talasca (C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 20, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2014 - C-366/14

    Herrenknecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-312/14
    6 - Vgl. Beschluss Herrenknecht (C-366/14, EU:C:2014:2353, Rn. 14, 15 und 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-51/17

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist die gesetzgeberische Antwort eines

    13 Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache Banif Plus Bank (C-312/14, EU:C:2015:621).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Banif Plus Bank (C-312/14, EU:C:2015:621, Nrn. 20 und 21).
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