Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Messner
Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Widerrufsrecht nach Art. 6 - 14. Erwägungsgrund - Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware im Fall des fristgerechten Widerrufs - Begriffe der "Strafzahlung" und der "Kosten"
- EU-Kommission
Messner
Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Widerrufsrecht nach Art. 6 - 14. Erwägungsgrund - Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware im Fall des fristgerechten Widerrufs - Begriffe der "Strafzahlung" und der "Kosten"
- EU-Kommission
Messner
Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Widerrufsrecht nach Art. 6 - 14. Erwägungsgrund - Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware im Fall des fristgerechten Widerrufs - Begriffe der ‚Strafzahlung‘ und der ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Nutzungsersatz für Verbrauchsgut nach fristgerechtem Widerruf
Verfahrensgang
- AG Lahr, 26.10.2007 - 5 C 138/07
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
- EuGH, 03.09.2009 - C-489/07
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1016