Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-605/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Adler Real Estate u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Transparenzanforderungen in Bezug auf Wertpapiere, die zum Handel an einem geregelten Markt, der in einem Mitgliedstaat gelegen ist oder betrieben wird, zugelassen sind - Mitteilung "bedeutender Beteiligungen" durch "gemeinsam handelnde ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Transparenzanforderungen in Bezug auf Wertpapiere, die zum Handel an einem geregelten Markt, der in einem Mitgliedstaat gelegen ist oder betrieben wird, zugelassen sind - Mitteilung "bedeutender Beteiligungen" durch "gemeinsam handelnde ...
Verfahrensgang
- AG Kehl, 14.09.2018 - 2 Cs 505 Js 116/18
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-615/18
- EuGH, 14.05.2020 - C-615/18
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-605/18
- EuGH, 09.09.2021 - C-605/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-546/18
Adler Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 47 der Charta der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-605/18
Die vorliegende Rechtssache steht nämlich in engem Zusammenhang mit einem anderen Vorabentscheidungsersuchen desselben innerstaatlichen Gerichts in einer Parallelsache, nämlich der Rechtssache Adler Real Estate u. a. (C-546/18)(6), in dem die zweite Vorlagefrage dieses Verfahrens tatsächlich bereits beantwortet wurde (B).Der Vollständigkeit halber und im Hinblick darauf, dass der Gerichtshof hinsichtlich der ersten Frage anderer Ansicht sein könnte, möchte ich jedoch auf die von mir bereits vorgenommene Analyse der vergleichbaren Fragen verweisen, die dasselbe vorlegende Gericht in einer Parallelsache gestellt hat, nämlich in der Rechtssache Adler Real Estate (C-546/18)(22).
Das vorliegende Verfahren unterscheidet sich von der Rechtssache Adler Real Estate (C-546/18) nur in einer Hinsicht: Hier betreffen die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen "behördenübergreifende" Wirkungen früherer Feststellungen einer anderen Verwaltungsbehörde und nicht - wie in der Rechtssache Adler Real Estate (C-546/18) - "innerbehördliche" Wirkungen, die sich auf andere bei derselben Behörde geführte Verfahren erstrecken.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass hinsichtlich der institutionellen und verfahrensrechtlichen Ausgestaltung der im vorliegenden Fall anwendbaren Vorschriften derselbe Mangel dieser Regelung zum Tragen kommt wie in der Rechtssache Adler Real Estate (C-546/18): Auch hier fehlt es wohl, was jedoch endgültig vom vorlegenden Gericht zu bestätigen sein wird, "in der ersten Runde" an dem nach Art. 47 Abs. 1 der Charta erforderlichen wirksamen Rechtsschutz.
6 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Adler Real Estate u. a. (C-546/18).
22 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Adler Real Estate u. a. (C-546/18).
24 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Adler Real Estate u. a. (C-546/18).
- EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-605/18
23 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen (C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).