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   Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-793/19, C-794/19   

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https://dejure.org/2021,46648
Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-793/19, C-794/19 (https://dejure.org/2021,46648)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.11.2021 - C-793/19, C-794/19 (https://dejure.org/2021,46648)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. November 2021 - C-793/19, C-794/19 (https://dejure.org/2021,46648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    SpaceNet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Telekommunikation - Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz des Privatlebens im Bereich der elektronischen Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 15 Abs. 1 - Art. 4 Abs. 2 EUV - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Telekommunikation - Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz des Privatlebens im Bereich der elektronischen Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 15 Abs. 1 - Art. 4 Abs. 2 EUV - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona wiederholt, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit ...

  • lto.de (Pressebericht, 18.11.2021)

    Generalanwalt sieht Verstoß gegen Unionsrecht: Was von der deutschen Vorratsdatenspeicherung übrig bleibt

  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung weiterhin rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-140/20

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-793/19
    Die vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen - zu denen das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-140/20(2) hinzukommt - zeigen erneut die Besorgnis, die die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vorratsspeicherung und zum Zugang zu personenbezogenen Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation bei einigen Mitgliedstaaten hervorgerufen hat.

    Bis zum 6. Oktober 2020 gingen jedoch drei weitere Vorabentscheidungsersuchen (die zwei im vorliegenden Verfahren verbundenen Vorabentscheidungsersuchen und das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-140/20) beim Gerichtshof ein, mit denen die ständige Rechtsprechung zu Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 erneut in Frage gestellt wird.

    Die mündliche Verhandlung hat am 13. September 2021 gemeinsam mit der Verhandlung in der zusammenhängenden Rechtssache C-140/20 stattgefunden.

    2 Rechtssache C-140/20, Commissioner of the Garda Síochána u. a., zu der ich am heutigen Tag ebenfalls meine Schlussanträge vortrage.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-793/19
    In meinen Schlussanträgen in den Rechtssachen C-511/18 und C-512/18, La Quadrature du Net u. a.(3), und C-520/18, Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a.(4), habe ich die folgenden Urteile als die wichtigsten bisherigen Beispiele dieser Rechtsprechung angeführt:.

    4 Im Folgenden: Schlussanträge Ordre des barreaux francophones et germanophone (EU:C:2020:7).

    11 Rechtssachen C-511/18, C-512/18 und C-520/18 (EU:C:2020:791, im Folgenden: Urteil La Quadrature du Net).

  • EGMR, 04.12.2015 - 47143/06

    EGMR verurteilt Russland wegen geheimer Telefonüberwachung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-793/19
    29 CE:ECHR:2015:1204JUD004714306.
  • EuGH, 05.04.2022 - C-140/20

    Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und

    Wie Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in Nr. 50 seiner Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen SpaceNet und Telekom Deutschland (C-793/19 und C-794/19, EU:C:2021:939) ausgeführt hat, kann jedenfalls das etwaige Bestehen von Schwierigkeiten bei der genauen Bestimmung der Fälle und Bedingungen, in bzw. unter denen eine gezielte Vorratsspeicherung durchgeführt werden kann, nicht rechtfertigen, dass Mitgliedstaaten, indem sie die Ausnahme zur Regel machen, eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19

    Generalanwalt Pitruzzella: Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose

    180 Vgl. Urteil La Quadrature du Net (Rn. 115 und 116); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in den verbundenen Rechtssachen SpaceNet und Telekom Deutschland (C-793/19 und C-794/19, EU:C:2021:939, Nrn. 74 und 75).

    190 Anstrengungen in diese Richtung hat der deutsche Gesetzgeber in der Regelung unternommen, die Gegenstand der verbundenen Rechtssachen C-793/19 und C-794/19, SpaceNet und Telekom Deutschland, ist, in denen Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona seine Schlussanträge vorgelegt hat (EU:C:2021:939, Nrn. 60 und 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-140/20

    Commissioner of the Garda Síochána u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen - zu dem die verbundenen Rechtssachen C-793/19, SpaceNet, und C-794/19, Telekom Deutschland, hinzukommen, für die ich ebenfalls am heutigen Tag meine Schlussanträge(2) vortragen werde - zeigt erneut die Besorgnis, die die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vorratsspeicherung und zum Zugang zu personenbezogenen Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation bei einigen Mitgliedstaaten hervorgerufen hat.

    Bis zum 6. Oktober 2020 gingen jedoch drei weitere Vorabentscheidungsersuchen (das der vorliegenden Rechtssache zugrunde liegende sowie die den verbundenen Rechtssachen C-793/19 und C-794/19 zugrunde liegenden) beim Gerichtshof ein, mit denen die ständige Rechtsprechung zu Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 erneut in Frage gestellt wurde.

    Die mündliche Verhandlung hat gemeinsam mit den verbundenen Rechtssachen C-793/19, SpaceNet, und C-794/19, Telekom Deutschland, am 13. September 2021 stattgefunden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-339/20

    VD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Insidergeschäfte und Finanzmarktmanipulation

    Die in diesem Verfahren verbundenen Vorabentscheidungsersuchen stehen in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen C-793/19, SpaceNet, C-794/19, Telekom Deutschland, und C-140/20, Commissioner of the Garda Síochána u. a., zu denen ich heute ebenfalls meine Schlussanträge vortrage(2).
  • EuGH, 02.03.2023 - C-31/21

    Eurocostruzioni

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel jedoch eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2022, Commissioner of the Garda Síochána u. a., C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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