Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die den in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Dienstleistungserbringern eine zwingende vorherige Erklärung auferlegt - Selbständige - Diskriminierung - ...
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Verfahrensgang
- EuGH, 11.04.2011 - C-577/10
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10
- EuGH, 19.12.2012 - C-577/10
Wird zitiert von ...
- EuGH, 03.12.2014 - C-315/13
De Clercq u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass die Richtlinie 2006/123 nach den Schlussanträgen von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-577/10, EU:C:2012:477, Rn. 54) im vorliegenden Fall möglicherweise nicht einschlägig sei, da die vorgeworfenen Taten vor dem 2. Oktober 2009 lägen.Im Übrigen weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Vorlageentscheidung der Gerichtshof noch keine Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-577/10), die ebenfalls das Programmgesetz betreffe, getroffen habe.
56 AEUV verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (…vgl. insbesondere Urteile dos Santos Palhota u. a., EU:C:2010:589, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung; Kommission/Belgien, C-577/10, EU:C:2012:814, Rn. 38, sowie Essent Energie Productie, C-91/13, EU:C:2014:2206, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).