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   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17 (https://dejure.org/2018,28837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.09.2018 - C-388/17 (https://dejure.org/2018,28837)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. September 2018 - C-388/17 (https://dejure.org/2018,28837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    SJ

    Vorabentscheidungsersuchen Öffentliche Aufträge im Eisenbahnsektor Bereitstellung oder Betreiben von Netzen Begriff des Netzes Erteilung des Zuschlags für einen Vertrag über Reinigungsdienste in Zügen durch eine Eisenbahngesellschaft, deren Kapital vollständig vom Staat ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 19. September 2018. Konkurrensverket gegen SJ AB. Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstolen. Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuschlagserteilung im Bereich der Verkehrsversorgung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen Öffentliche Aufträge im Eisenbahnsektor Bereitstellung oder Betreiben von Netzen Begriff des Netzes Erteilung des Zuschlags für einen Vertrag über Reinigungsdienste in Zügen durch eine Eisenbahngesellschaft, deren Kapital vollständig vom Staat ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15

    LitSpecMet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17
    33 Im Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet (C-567/15, EU:C:2017:736), musste der Gerichtshof zwar auf das Problem, das sich hier stellt und dort nicht Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens war, nicht eingehen, doch hat er festgestellt, dass unter den Umständen jener Rechtssache und unter gewissen Vorbehalten die Tätigkeit einer Tochtergesellschaft, die vollständig im Eigentum der litauischen Eisenbahngesellschaft steht, der sie Eisenbahnmaterial lieferte, das unverzichtbar für die im Allgemeininteresse liegende Ausübung ihrer Eisenbahnbeförderungstätigkeit war, der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. 2004, L 134, S. 114) unterlag.

    In meinen Schlussanträgen in derselben Rechtssache (C-567/15, EU:C:2017:319) habe ich angesichts des Vorbringens einer der Parteien, die die Richtlinie 2004/17 für anwendbar hielt, die Ansicht vertreten, dass man, "da Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/17 und Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/18 gleichlautende Definitionen der "öffentlichen Einrichtungen" enthalten ..., die Fragen des Vilniaus apygardos teismas (Regionalgericht Vilnius) auch beantworten [kann], ohne die Anwendbarkeit der einen oder der anderen Richtlinie von vornherein ausschließen zu müssen".

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-513/99

    Concordia Bus Finland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17
    8 Sie stützt sich auf Nr. 48 der Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Concordia Bus Finland (C-513/99, EU:C:2001:686), nach denen "der Betrieb eines Netzes die Sicherstellung seiner Funktion mit im Prinzip eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen" beinhaltet.
  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17
    Aigner (C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 27 und 29).
  • EuGH, 05.10.2017 - C-567/15

    LitSpecMet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17
    33 Im Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet (C-567/15, EU:C:2017:736), musste der Gerichtshof zwar auf das Problem, das sich hier stellt und dort nicht Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens war, nicht eingehen, doch hat er festgestellt, dass unter den Umständen jener Rechtssache und unter gewissen Vorbehalten die Tätigkeit einer Tochtergesellschaft, die vollständig im Eigentum der litauischen Eisenbahngesellschaft steht, der sie Eisenbahnmaterial lieferte, das unverzichtbar für die im Allgemeininteresse liegende Ausübung ihrer Eisenbahnbeförderungstätigkeit war, der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. 2004, L 134, S. 114) unterlag.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-671/21

    Gargzdų gelezinkelis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr -

    7 In den folgenden Nummern (Nrn. 31 bis 41) werden, teilweise mit geringfügigen Abweichungen, die Ausführungen in den Nrn. 51 bis 63 der von mir in der Rechtssache C-388/17, SJ (EU:C:2018:738), vorgelegten Schlussanträgen wiedergegeben.

    26 Urteil vom 28. Februar 2019 (C-388/17, EU:C:2019:161).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18

    WESTbahn Management - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Einheitlicher

    15 C-388/17, EU:C:2018:738, Nrn. 52 ff.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-60/20

    Latvijas dzelzcels (Installations de service ferroviaire) - Vorlage zur

    35 Ich verweise auf meine Schlussanträge in der Rechtssache SJ (C-388/17, EU:C:2018:738, Nrn. 52 ff.).
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