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   Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19   

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https://dejure.org/2020,36359
Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19 (https://dejure.org/2020,36359)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - C-388/19 (https://dejure.org/2020,36359)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - C-388/19 (https://dejure.org/2020,36359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières)

    Vorlageentscheidung - Art. 63 and 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Anzuwendende Kriterien - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Steuervorschriften - Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien - Gebietsansässige und Gebietsfremde - Vergleichbarkeit der Situationen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlageentscheidung - Art. 63 und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Anzuwendende Kriterien - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Steuervorschriften - Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien - Gebietsansässige und Gebietsfremde - Vergleichbarkeit der Situationen - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-545/19

    Allianzgi-Fonds Aevn - Vorabentscheidungsersuchen - Direktes Steuerrecht und

    12 Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien) (C-388/19, EU:C:2020:940, Nrn. 36 ff.).

    29 Siehe dazu näher meine Schlussanträge in der Rechtssache Google Ireland (C-482/18, EU:C:2019:728, Nrn. 35 ff.); vgl. auch unlängst die Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien) (C-388/19, EU:C:2020:940, Nrn. 36 ff.).

    57 Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien) (C-388/19, EU:C:2020:940, Nr. 73).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-478/19

    UBS Real Estate

    Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Autoridade Tributária e Aduaneira (Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobiliengeschäften) (C-388/19, EU:C:2020:940) dargelegt habe, sollte der Gerichtshof steuerliche Maßnahmen nicht isoliert betrachten, sondern sich vielmehr darum bemühen, sich in Bezug auf das auf die fragliche Situation anwendbare Steuerrecht ein vollständiges Bild zu verschaffen, auch wenn dies die Prüfung erschwert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

    44 Im selben Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien) (C-388/19, EU:C:2020:940, Nrn. 31, 54 und 74), sowie in den verbundenen Rechtssachen UBS Real Estate (C-478/19 und C-479/19, EU:C:2021:148, Nr. 63) zu Hypotheken- und Katastersteuern.
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