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   Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03   

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https://dejure.org/2005,12575
Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03 (https://dejure.org/2005,12575)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - C-147/03 (https://dejure.org/2005,12575)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - C-147/03 (https://dejure.org/2005,12575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG - Voraussetzungen des Zugangs zum Hochschulstudium - Diskriminierung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03
    12 - Vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98 (D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 36).

    35 - Urteile D'Hoop (Randnr. 28) und Grzelczyk (Randnr. 31).

    36 - Urteil D'Hoop (Randnrn. 31 f.).

    38 - Urteil D'Hoop (Randnr. 38, siehe oben, Fußnote 12).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03
    In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil Grzelczyk zu verweisen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Richtlinie 93/96 über das Aufenthaltsrecht der Studenten "eine bestimmte finanzielle Solidarität der Angehörigen dieses Staates mit denen der anderen Mitgliedstaaten an[erkennt]", die auch Österreich bekunden muss (43) .

    Siehe aber auch Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99 (Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193) und im Fall D'Hoop (siehe oben, Fußnote 12), auf die nachstehend in den Nrn. 44 bis 46 eingegangen wird, sowie die Schlussanträge vom 11. November 2004 von Generalanwalt Geelhoed in der Rechtssache C-209/03 (Bidar, Slg. 2004, I-0000).

    43 - Urteil Grzelczyk (Randnr. 44, siehe oben, Fußnote 25).

  • EuGH, 16.09.1997 - C-279/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03
    5 - Siehe u. a. Urteil vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 25).

    18 - Vgl. u. a. Urteile vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-388/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-721, Randnr. 13) und vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 48).

    39 - Im Zusammenhang mit der Ausnahme zum Schutz der Gesundheit in Artikel 30 EG vgl. die Urteile vom 5. Februar 2004 in den Rechtssachen C-24/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 53) und C-270/02 (Kommission/Italien, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.

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