Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7091
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-42/11 (https://dejure.org/2012,7091)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.2012 - C-42/11 (https://dejure.org/2012,7091)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 2012 - C-42/11 (https://dejure.org/2012,7091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lopes Da Silva Jorge

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats, die die Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen ...

  • EU-Kommission

    Lopes Da Silva Jorge

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats, die die Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-42/11
    Zweitens äußerte er unter Hinweis auf das Urteil Wolzenburg im Hinblick darauf, dass das französische Recht eine Ablehnung der Übergabe nur für französische Staatsangehörige ermögliche, Zweifel an der Vereinbarkeit von Art. 695-24 des Code de procédure pénale mit Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584 und ganz allgemein mit dem Diskriminierungsverbot, wie es in Art. 18 AEUV niedergelegt sei(5).

    Der Gerichtshof hat im Urteil Wolzenburg ausgeführt, dass "[die Mitgliedstaaten b]ei der Durchführung des Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584 und insbesondere seiner Nr. 6, ... notwendigerweise über einen bestimmten Wertungsspielraum [verfügen]"(16).

    Dies ist ein grundlegender Unterschied zur vorliegenden Rechtssache, bei der infolgedessen große Vorsicht geboten ist, wenn man sich an den Ausführungen des Gerichtshofs in den einschlägigen Urteilen orientiert, insbesondere dem Urteil Wolzenburg, die nicht ipso facto übertragbar sind in einem Fall, in dem das nationale Recht die Anwendung von Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584 nur seinen Staatsangehörigen vorbehält.

    4 - Urteil vom 6. Oktober 2009, Wolzenburg (C-123/08, Slg. 2009, I-9621).

    12 - Urteil Wolzenburg, oben in Fn. 4 angeführt (Randnr. 57).

    16 - Urteil Wolzenburg, oben in Fn. 4 angeführt (Randnr. 61).

    21 - Vgl. Urteil Wolzenburg (Randnr. 45).

    24 - Urteil Wolzenburg (Randnr. 69).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-42/11
    Im Urteil Pupino hat der Gerichtshof entschieden, dass "der Grundsatz konformer Auslegung in Bezug auf Rahmenbeschlüsse, die im Rahmen von Titel VI des Vertrages über die Europäische Union ergangen sind, anzuwenden ist.

    29 - Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino (C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 43).

  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-42/11
    23 - Vgl. u. a. Urteile vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld (C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Wolzenburg (Randnr. 62).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-42/11
    18 - Urteil vom 17. Juli 2008, Koz?‚owski (C-66/08, Slg. 2008, I-6041).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Vor diesem Hintergrund ist ein Europäischer Haftbefehl dann nicht zu vollstrecken, wenn dem die gegenüber dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vorrangige Grundrechtecharta entgegensteht (vgl. Kommissionsdokumente KOM 8 endgültig vom 24. Januar 2006, S. 7 und KOM 175 endgültig vom 11. April 2011, S. 7; BTDrucks 15/1718, S. 14; BRDrucks 70/06, S. 31; Schlussanträge GA Bot zu EuGH, Wolzenburg, C-123/08, Slg. 2009, I-9621, Rn. 147 ff. und zu EuGH, Mantello, C-261/09, Slg. 2010, I-11477, Rn. 87 f.; GA Cruz Villalón zu EuGH, I.B., C-306/09, Slg. 2010, I-10341, Rn. 43 f.; GA Mengozzi zu EuGH, Lopes da Silva Jorge, C-42/11, EU:C:2012:151, Rn. 28; GA Sharpston zu EuGH, Radu, C-396/11, EU:C:2012:648, Rn. 69 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-247/17

    Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21

    36 Vgl. entsprechend - zu Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584 - Urteil vom 5. September 2012, Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:517, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:151, Nrn. 50 und 51), der ferner feststellt, dass "[d]as im Unionsrecht verankerte Recht, sich frei zu bewegen und aufzuhalten, ... zur Folge [hat], dass heute nicht unwiderlegbar angenommen werden kann, dass die besten Aussichten für eine Resozialisierung einer verurteilten Person nur in dem Staat bestehen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt" (Nr. 51).

    39 Vgl. entsprechend - im Sinne einer Berücksichtigung dieses Übereinkommens im Hinblick auf die Schaffung der Möglichkeit für einen Mitgliedstaat, eine in einem anderen Mitgliedstaat verhängte Strafe zu vollstrecken - Urteil vom 5. September 2012, Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:517, Rn. 44 bis 49).

    Die Existenz einer solchen Erklärung wird vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. September 2012, Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:517, Rn. 48), festgestellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-700/21

    O. G. (Mandat d'arrêt européen à l'encontre d'un ressortissant d'un État tiers) -

    30 Urteil Koz?‚owski, Rn. 34, auf das sich auch Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:151) bezieht.

    Wie Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:151) betont hat, "kann bei der von mir vorgeschlagenen Lesart des Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses keine Rede davon sein, die Straffreiheit der gesuchten Person festzulegen oder sogar den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in Frage zu stellen, denn der Vollstreckungsstaat kann die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nur ablehnen, wenn er sich ausdrücklich verpflichtet, die Strafe in seinem Hoheitsgebiet zu vollstrecken, ohne die Entscheidung, mit der sie verhängt wurde, in Frage zu stellen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15

    Lanigan

    25 - Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Advocaten voor de Wereld (C-303/05, EU:C:2006:552), Stellungnahme von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Koz?‚owski (C-66/08, EU:C:2008:253) sowie seine Schlussanträge in den Rechtssachen Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:183), Mantello (C-261/09, EU:C:2010:501) und Melloni (C-399/11, EU:C:2012:600), Stellungnahme von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Santesteban Goicoechea (C-296/08 PPU, EU:C:2008:455), Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:151), Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Radu (C-396/11, EU:C:2012:648) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache B. (C-306/09, EU:C:2010:404) und meine Stellungnahme in der Rechtssache West (C-192/12 PPU, EU:C:2012:322).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht