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   Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-507/13   

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https://dejure.org/2014,35835
Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-507/13 (https://dejure.org/2014,35835)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.11.2014 - C-507/13 (https://dejure.org/2014,35835)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. November 2014 - C-507/13 (https://dejure.org/2014,35835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat

    Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2013/36/EU - Art. 94 Abs. 1 Buchst. g, Art. 94 Abs. 2 und Art. 162 Abs. 1 und 3 - Festlegung von Werten für das Verhältnis zwischen dem festen und dem variablen Bestandteil der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Variable Vergütungsbestandteile für Beschäftigte der Finanzwirtschaft mit Auswirkungen ihrer beruflichen Tätigkeit auf das Risikoprofil der arbeitgebenden Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Schlussanträge des Generalanwalts zur Nichtigkeitsklage des Vereinigten ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass die Unionsvorschriften, die den Wert von Bonuszahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung begrenzen, rechtmäßig sind

  • lto.de (Kurzinformation)

    Banker-Boni - EU darf Zahlungen begrenzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Begrenzung von Banker-Boni rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzung von Bonuszahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung

  • format.at (Pressemeldung, 20.11.2014)

    Banker-Boni: EU hält weiter den Deckel drauf

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsvorschriften, die den Wert von Bonuszahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung begrenzen, sind rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL

    28 - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kommission/Rat (C-110/02, EU:C:2003:667, Nr. 33), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache St. Paul Dairy (C-104/03, EU:C:2004:509, Nr. 61), des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Établissements Rimbaud (C-72/09, EU:C:2010:235, Nr. 28), des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Kommission/Italien (C-565/08, EU:C:2010:403, Nr. 30); Stellungnahme der Generalanwältin Kokott, Überprüfung des Urteils Kommission/Strack (C-579/12 RX-II, EU:C:2013:573, Nr. 48); Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (C-377/13, EU:C:2014:246, Nr. 59) sowie des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat (C-507/13, EU:C:2014:2394, Nr. 59).
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