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   Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18 (https://dejure.org/2020,307)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.01.2020 - C-746/18 (https://dejure.org/2020,307)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - C-746/18 (https://dejure.org/2020,307)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Prokuratuur (Conditions d'accès aux données relatives aux communications électroniques)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation - Vertraulichkeit der Kommunikation - Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste - Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und ...

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung in Estland: Staatsanwaltschaft ist bei Datenzugang nicht objektiv

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-207/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    Außerdem fragt sich das vorlegende Gericht, ob der Zugang zu Daten wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden in Anbetracht der Erkenntnisse aus dem Urteil Ministerio Fiscal(15) durch ebendiesen Zweck gerechtfertigt sein kann, wenn die Menge an Daten, zu denen die Behörden Zugang haben, klein und der Eingriff in die fraglichen Grundrechte deshalb nicht schwer wäre.

    Ist Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 ausgehend von dem im Urteil Ministerio Fiscal, Rn. 55 bis 57, zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass, wenn die Menge der in der ersten Frage genannten Daten, zu denen die staatlichen Behörden Zugang haben, (sowohl nach der Art der Daten als auch nach ihrem zeitlichen Ausmaß) nicht groß ist, der damit einhergehende Grundrechtseingriff durch den Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten im Allgemeinen gerechtfertigt sein kann und dass die Straftaten, die durch den Eingriff bekämpft werden sollen, umso schwerer sein müssen, je größer die Menge der Daten ist, zu denen die staatlichen Behörden Zugang haben?.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil Ministerio Fiscal(23) entschieden hat, ist aus all diesen Argumenten abzuleiten, dass ein im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gestellter Antrag auf Zugang zu von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherten personenbezogenen Daten in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/58 fällt.

    Abgesehen davon sei darauf hingewiesen, dass mit den vom vorlegenden Gericht im Rahmen der vorliegenden Rechtssache formulierten Fragen - genau wie im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens, das zum Urteil Ministerio Fiscal geführt hat(26) - nicht geklärt werden soll, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden personenbezogenen Daten von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste unter Einhaltung der Voraussetzungen von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58, ausgelegt im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie des Art. 52 Abs. 1 der Charta, auf Vorrat gespeichert worden sind.

    Erkenntnisse aus dem Urteil Ministerio Fiscal.

    Ich stelle im Übrigen fest, dass der Gerichtshof im Urteil Ministerio Fiscal im Rahmen seiner Beurteilung auch die Länge des Zeitraums berücksichtigt hat, auf den sich der Zugang bezieht, in jenem Fall zwölf Tage(50).

    12 C-207/16, im Folgenden: Urteil Ministerio Fiscal, EU:C:2018:788.

    18 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    21 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 Vgl. Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 38 und 39).

    25 Die Kommission hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sich die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache unterscheide, die zum Urteil Ministerio Fiscal geführt habe.

    26 Vgl. Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 49 und 50).

    40 Vgl. Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 53).

    41 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 54).

    42 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 55).

    43 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 56).

    44 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 57).

    45 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 61).

    46 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 59).

    48 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 60).

    49 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 62).

    50 Vgl. Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 59).

    Vgl. in demselben Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Ministerio Fiscal (C-207/16, EU:C:2018:300), der bemerkt, dass der Antrag der Polizeibehörde "einen klar definierten und kurzen Zeitraum, nämlich etwa zwölf Tage", betreffe (Nrn. 33 und 84).

    51 Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 56).

    53 Vgl. Urteil Ministerio Fiscal (Rn. 53).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    Nach dem Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    Wie aus den Urteilen Tele2 Sverige und Watson u.

    In Anbetracht der Urteile Tele2 Sverige und Watson u.

    Bedeutet die im Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    Dieses Argument ist in Anwendung der aus den Urteilen Tele2 Sverige und Watson u.

    Jedenfalls kann sich das vorlegende Gericht auf die aus dem Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    Erkenntnisse aus dem Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    Anders als in seinem Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    Unter dem letztgenannten Gesichtspunkt ist das Unparteilichkeitserfordernis dem vom Gerichtshof in seinem Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    Zwar weist die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellung, ihrer Organisation und ihren Aufgaben daher besondere Züge auf, die sie von einem Gericht unterscheiden und es rechtfertigen, sie als "Behörde, die in den Mitgliedstaaten an der Strafrechtspflege mitwirkt", einzustufen; in funktioneller Hinsicht - wenn die Behörde, die die im Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    Meines Erachtens setzt das Erfordernis der Unparteilichkeit der Verwaltungsbehörde, die mit der Durchführung der im Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    5 C-203/15 und C-698/15, im Folgenden: Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    a., EU:C:2016:970 (Rn. 120 und Tenor Ziff. 2).

    27 Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    29 Vgl. Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    30 Vgl. Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    31 Vgl. Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    32 Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    33 Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    34 Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    36 Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    38 Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    39 Vgl. Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

    55 Urteil Tele2 Sverige und Watson u.

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    Vgl. in demselben Sinne Gutachten 1/15 (PNR-Abkommen EU-Kanada) vom 26. Juli 2017 (EU:C:2017:592, Rn. 202 und 208).

    Vgl. auch Gutachten 1/15 (PNR-Abkommen EU-Kanada) vom 26. Juli 2017 (EU:C:2017:592, Rn. 229).

  • EuGH, 08.04.2014 - C-288/12

    Durch die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Datenschutzbeauftragten hat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    57 Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    58 Urteil vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn (C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    24 Vgl. u. a. entsprechend Urteil vom 10. April 2003, Steffensen (C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 71).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    66 C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238.
  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    56 Vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 40 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.10.2018 - C-207/16

    Zugang zu Telekommunikationsdaten auch bei Diebstahlsverdacht vom SIM-Karten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    12 C-207/16, im Folgenden: Urteil Ministerio Fiscal, EU:C:2018:788.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    63 Urteil vom 12. Dezember 1996, X (C-74/95 und C-129/95, EU:C:1996:491, Rn. 19).
  • EuGH, 09.10.2019 - C-489/19

    NJ (Parquet de Vienne) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2020 - C-746/18
    59 Vgl. Urteil vom 9. Oktober 2019, NJ (Staatsanwaltschaft Wien) (C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.11.2019 - C-192/18

    Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und

  • EGMR, 02.09.2010 - 35623/05

    Recht auf Achtung des Privatlebens (Datenschutz; GPS-Überwachung; Observation;

  • EuGH, 12.12.2019 - C-566/19

    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und

  • EGMR, 12.01.2016 - 37138/14

    Ungarns Anti-Terror-Gesetz ist menschenrechtswidrig

  • EuGH, 27.05.2019 - C-509/18

    PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20

    Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der

    53 Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2020:18, Nr. 79).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22

    Staatsanwaltschaft Berlin - Anforderung von EncroChat-Daten aus Frankreich durch

    36 Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2020:18, Nrn. 103 bis 123).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19

    Staatsanwaltschaft Wien (Ordres de virement falsifiés) -

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella vom 21. Januar 2020 in dieser Rechtssache (EU:C:2020:18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-178/22

    Procura della Repubblica presso il Tribunale di Bolzano - Vorlage zur

    Schlussanträge in der Rechtssache Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2020:18, Nrn. 91 und 92).
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