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   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11 (https://dejure.org/2013,4437)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.2013 - C-241/11 (https://dejure.org/2013,4437)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 2013 - C-241/11 (https://dejure.org/2013,4437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 2003/41/EG - Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung - Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-343/08 - Art. 260 AEUV - Pauschalbetrag - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 2003/41/EG - Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung - Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-343/08 - Art. 260 AEUV - Pauschalbetrag - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 2003/41/EG - Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung - Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-343/08 - Art. 260 AEUV - Pauschalbetrag - ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    Die Besonderheit der vorliegenden Rechtssache liegt darin, dass der Verstoß, der in dem nach Art. 258 AEUV ergangenen Urteil des Gerichtshofs, d. h. in dem oben angeführten Urteil Kommission/Tschechische Republik, festgestellt wurde, mangels Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (im Folgenden: EBA) mit Standort im nationalen Hoheitsgebiet in der tschechischen Rechtsordnung eine sehr geringe praktische Auswirkung hatte.

    III - Das Urteil Kommission/Tschechische Republik (C-343/08).

    In seinem oben angeführten Urteil Kommission/Tschechische Republik hat der Gerichtshof entschieden, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2003/41 verstoßen hat, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um den Art. 8, 9, 13, 15 bis 18 und 20 Abs. 2 bis 4 dieser Richtlinie nachzukommen.

    Mit Schreiben vom 19. Februar 2010 forderte die Kommission die Tschechische Republik auf, ihr die Maßnahmen, die die tschechische Regierung zu erlassen gedenke, um dem Urteil Kommission/Tschechische Republik nachzukommen, und den entsprechenden genauen Zeitplan mitzuteilen.

    - festzustellen, dass dieser Mitgliedstaat nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um dem Urteil Kommission/Tschechische Republik nachzukommen, sowie.

    Nach Prüfung des Inhalts des Gesetzes Nr. 260/11 hat die Kommission dem Gerichtshof in ihrer Erwiderung mitgeteilt, sie sei der Ansicht, dass die Tschechische Republik ihre Rechtsvorschriften mit dem Urteil Kommission/Tschechische Republik in Einklang gebracht habe.

    Die Tschechische Republik stellt zwar nicht das Vorliegen der vorgeworfenen Vertragsverletzung in Frage, sondern nur die Schwere des Verstoßes, so wie sie sich aus der Auslegung der Kommission ergibt, doch ändert dies nichts daran, dass die Tschechische Republik bei Ablauf der im Aufforderungsschreiben der Kommission gesetzten Frist, die verlängert worden war, nicht alle Maßnahmen ergriffen hatte, die erforderlich sind, um den Verpflichtungen aus dem oben angeführten Urteil Kommission/Tschechische Republik zur Gänze nachzukommen.

    Die Tschechische Republik bestreitet ihrerseits hauptsächlich die Schwere der Fortdauer des im Urteil Kommission/Tschechische Republik festgestellten Verstoßes, die sehr gering, ja sogar inexistent sei.

    Was konkret die Haltung der Tschechischen Republik im vorliegenden Fall betrifft, so geht aus der Akte hervor, dass dieser Mitgliedstaat das oben angeführte Urteil Kommission/Tschechische Republik vollständig durchgeführt hat, indem er 19 Monate nach Erlass dieses Urteils, d. h. sechs Monate nach Erhebung der vorliegenden Klage vor dem Gerichtshof, Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2003/41 erlassen hat.

    - festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 AEUV verstoßen hat, dass sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um dem Urteil vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik (C-343/08), nachzukommen;.

    2 - C-343/08, Slg. 2010, I-275.

    38 - Urteil Kommission/Tschechische Republik (Randnrn. 43 und 44).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-374/11

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    8 - Vgl. Urteile vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien (C-610/10, Randnr. 67), vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-279/11, Randnr. 19) und Kommission/Irland (C-374/11, Randnr. 19).

    13 - Urteile vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland (C-369/07, Slg. 2009, I-5703, Randnr. 145), vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien (Randnr. 142), und vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-374/11, Randnr. 48).

    32 - Vgl., unter vielen anderen, das unlängst ergangene Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-374/11, Randnr. 39).

    33 - Vgl. hierzu Urteil vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-374/11, Randnr. 40).

    Zu Beispielen für die Berücksichtigung der von den nationalen Behörden unternommenen Anstrengungen vgl. Urteile vom 31. März 2011, Kommission/Griechenland (Randnr. 36), und vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-374/11, Randnrn.

    36 - Urteile vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-374/11, Randnr. 51).

  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    25 - Urteil vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich (C-177/04, Slg. 2006, I-2461).

    Vgl. hierzu Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland (C-503/04, Slg. 2007, I-6153, Randnr. 15), sowie Nr. 43 der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Frankreich (C-177/04, Urteil vom 14. März 2006).

    46 - In der Rechtssache C-119/04 betrug die Frist zwei Jahre, in der Rechtssache C-177/04 eineinhalb Jahre, in der Rechtssache C-503/04 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-70/06 ein Jahr und elf Monate, in der Rechtssache C-121/07 ein Jahr und acht Monate, in den Rechtssachen C-369/07 und C-457/07 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-109/08 indessen nur neun Monate.

  • EuGH, 10.01.2008 - C-70/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    17 - Vgl. Urteile vom 10. Januar 2008, Kommission/Portugal (C-70/06, Slg. 2008, I-1, Randnr. 34), vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland (Randnr. 112), und vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien (Randnr. 116).

    42 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal.

    46 - In der Rechtssache C-119/04 betrug die Frist zwei Jahre, in der Rechtssache C-177/04 eineinhalb Jahre, in der Rechtssache C-503/04 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-70/06 ein Jahr und elf Monate, in der Rechtssache C-121/07 ein Jahr und acht Monate, in den Rechtssachen C-369/07 und C-457/07 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-109/08 indessen nur neun Monate.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/97

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    5 - Urteil vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland (C-387/97, Slg. 2000, I-5047, Randnrn.

    18 - Nrn. 12 und 100 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-387/97, Urteil vom 4. Juli 2000).

  • EuGH, 07.07.2009 - C-369/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND DOPPELT WEGEN UNTERBLIEBENER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    13 - Urteile vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland (C-369/07, Slg. 2009, I-5703, Randnr. 145), vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien (Randnr. 142), und vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-374/11, Randnr. 48).

    46 - In der Rechtssache C-119/04 betrug die Frist zwei Jahre, in der Rechtssache C-177/04 eineinhalb Jahre, in der Rechtssache C-503/04 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-70/06 ein Jahr und elf Monate, in der Rechtssache C-121/07 ein Jahr und acht Monate, in den Rechtssachen C-369/07 und C-457/07 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-109/08 indessen nur neun Monate.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-568/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    In der Rechtssache Kommission/Griechenland (Urteil vom 4. Juni 2009, C-568/07, Slg. 2009, I-4505) wurde der Pauschalbetrag vom Gerichtshof von 5 auf 1 Mio. Euro mit der Begründung herabgesetzt, dass die Vertragsverletzung teilweise noch vor Erlass des ersten Vertragsverletzungsurteils abgestellt worden sei.

    52 - Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.11.2011 - C-496/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    29 - Urteil vom 17. November 2011, Kommission/Italien (C-496/09, Slg. 2011, I-11483).

    In der Rechtssache C-496/09 schließlich belief sich die Frist auf vier Jahre.

  • EuGH, 18.07.2006 - C-119/04

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN ZUM ZWEITEN MAL WEGEN FEHLENDER ANERKENNUNG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    24 - Urteil vom 18. Juli 2006, Kommission/Italien (C-119/04, Slg. 2006, I-6885).

    46 - In der Rechtssache C-119/04 betrug die Frist zwei Jahre, in der Rechtssache C-177/04 eineinhalb Jahre, in der Rechtssache C-503/04 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-70/06 ein Jahr und elf Monate, in der Rechtssache C-121/07 ein Jahr und acht Monate, in den Rechtssachen C-369/07 und C-457/07 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-109/08 indessen nur neun Monate.

  • EuGH, 09.12.2008 - C-121/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT FRANKREICH ZUR ZAHLUNG EINES PAUSCHALBETRAGS, WEIL ES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11
    9 - Vgl. Urteil vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (C-121/07, Slg. 2008, I-9159, Randnrn.

    46 - In der Rechtssache C-119/04 betrug die Frist zwei Jahre, in der Rechtssache C-177/04 eineinhalb Jahre, in der Rechtssache C-503/04 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-70/06 ein Jahr und elf Monate, in der Rechtssache C-121/07 ein Jahr und acht Monate, in den Rechtssachen C-369/07 und C-457/07 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-109/08 indessen nur neun Monate.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-109/08

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG,

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

  • EuGH, 19.12.2012 - C-279/11

    Gegen Irland werden mehrere finanzielle Sanktionen wegen Nichtdurchführung zweier

  • EuGH, 31.03.2011 - C-407/09

    Griechenland wird zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 3 Millionen Euro wegen

  • EuGH, 02.12.2010 - C-464/09

    Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 10.09.2009 - C-457/07

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 25.11.2003 - C-278/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ZUM ZWEITEN MAL EINEN MITGLIEDSTAAT ZUR ZAHLUNG EINES

  • EuGH, 10.05.2012 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-320/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur

    74 - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Tschechische Republik (C-241/11, EU:C:2013:181, Nr. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-569/17

    Kommission/ Spanien (Article 260, paragraphe 3, TFUE - Crédits immobiliers

    75 Vgl. z. B. Urteile vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (C-121/07, EU:C:2008:695, Rn. 73 bis 76), und vom 31. März 2011, Kommission/Griechenland (C-407/09, EU:C:2011:196" Rn. 38 und 39); vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Tschechische Republik (C-241/11, EU:C:2013:181" Nrn. 50 und 62).
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