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   Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15 (https://dejure.org/2016,7515)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - C-15/15 (https://dejure.org/2016,7515)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - C-15/15 (https://dejure.org/2016,7515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    New Valmar

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 35 AEUV - Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen - Unternehmen, das seinen Sitz im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien hat - Regelung, die unter Androhung ...

  • Wolters Kluwer

    Sprachenregelung zur ausschließlichen Verwendung der Amtssprache in Rechnungen über grenzüberschreitende Geschäfte; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Handelsgerichts Gent

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 35 AEUV - Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen - Unternehmen, das seinen Sitz im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien hat - Regelung, die unter Androhung ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 35 ; AEUV Art. 267
    Sprachenregelung zur ausschließlichen Verwendung der Amtssprache in Rechnungen über grenzüberschreitende Geschäfte; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Handelsgerichts Gent

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem Dekret der Flämischen Gemeinschaft vorgesehene Verpflichtung, bei Meidung der Nichtigkeit Rechnungen mit grenzüberschreitendem Charakter ausschließlich in niederländischer ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verträge in Flandern: Geen Nederlandse duty

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sprache für Rechnungen mit grenzüberschreitendem Charakter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 16.04.2013 - C-202/11

    Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    Im Anschluss an das Urteil Las(6) wurden einige Bestimmungen dieses Dekrets geändert, allerdings mit Wirkung vom 2. Mai 2014(7), also nach den Ereignissen, die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegen, und nur im Bereich der sozialen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits sind.

    Es scheint mir jedoch auf der Hand zu liegen, dass es sich dabei um einen Tatsachenfehler handelt, der möglicherweise damit zusammenhängt, dass es im Urteil Las(21), das als Präzedenzentscheidung in der Vorlageentscheidung breiten Raum einnimmt, um diesen Artikel ging.

    Das vorlegende Gericht möchte insbesondere wissen, ob der Standpunkt, den der Gerichtshof im Urteil Las(37) eingenommen hat, wonach die Bestimmungen über die sozialen Beziehungen derselben Sprachenregelung wie sie hier in Rede steht, mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht zu vereinbaren seien(38), auf die vorliegende Rechtssache übertragen werden kann, in der diese Regelung dieses Mal im Hinblick auf den freien Warenverkehr zu prüfen ist.

    a) Zu den Gesichtspunkten, die sich aus dem Urteil Las ergeben.

    Wie in der Rechtssache, in der das Urteil Las(39) ergangen ist, geht es in der vorliegenden Rechtssache im Kern um die eventuelle Unvereinbarkeit einer in einem Mitgliedstaat anzuwendenden Regelung mit dem Unionsrecht, nach der Unternehmen mit Sitz im Hoheitsgebiet einer föderalen Einheit dieses Staates, hier der Flämischen Region im Königreich Belgien, wenn sie bestimmte Dokumente ausstellen, unter Androhung der vom Gericht von Amts wegen festzustellenden Nichtigkeit zwingend die Amtssprache dieser Einheit, also das Niederländische, zu verwenden haben, und zwar auch dann, wenn diese Dokumente im Rahmen des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs abgefasst werden und sich die betreffenden Parteien bei Verwendung einer anderen Sprache besser untereinander verständigen könnten.

    Im Urteil Las hat der Gerichtshof entschieden, dass eine solche Regelung geeignet sei, auf nicht niederländischsprachige Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus anderen Mitgliedstaaten eine abschreckende Wirkung zu haben, und somit eine gegen Art. 45 AEUV verstoßende Beschränkung darstelle; er hat dabei insbesondere ausgeführt, dass eine solche Maßnahme, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gelte, geeignet sei, die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit weniger attraktiv zu machen, da für Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter, die von Arbeitgebern mit Sitz in der Flämischen Region geschlossen würden, nur die niederländische Fassung verbindlich sei(40).

    Dieser Auffassung hält die belgische Regierung auch entgegen, dass die vorliegende Rechtssache, auch wenn dieselbe Sprachenregelung betroffen sei, von der Rechtssache zu unterscheiden sei, in der das Urteil Las(50) ergangen sei, weil der hier vorliegende Ausgangsrechtsstreit in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss eines von den Parteien unterzeichneten Vertrags stehe, da er Rechnungen betreffe und diese Regelung die Freiheit der Parteien, die Sprache zu wählen, in der sie ihren Vertrag abgefasst hätten, nicht beeinträchtigt habe.

    Somit stellt sich in erster Linie das Problem, zu ermitteln, ob und, gegebenenfalls, wie weit die Rechtfertigungsgründe, die der Gerichtshof im Urteil Las(61) in Bezug auf die Bestimmungen der damals für die sozialen Beziehungen geltenden flämischen Sprachenregelung zugelassen hat, auf den vorliegenden Fall erstreckt werden können.

    i) Zu den Gesichtspunkten, die sich aus dem Urteil Las ergeben.

    Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob die im Urteil Las(68) aufgrund fehlender Verhältnismäßigkeit gegebene negative Antwort zu den die sozialen Beziehungen betreffenden Bestimmungen der hier in Rede stehenden Sprachenregelung auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann, in dem insbesondere die Regelung der Sanktionen, die im Fall eines Verstoßes gegen diese Regelung drohen, nämlich eine vom Gericht von Amts wegen festzustellende Nichtigkeit(69), für die streitigen Rechnungen ähnlich ist.

    Nach Ansicht der Kommission sind die im Urteil Las(70) in Bezug auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit erhobenen Einwände im vorliegenden Fall entsprechend anzuwenden.

    Zum anderen hat die Flämische Gemeinschaft selbst im Jahr 2014 das erwähnte Dekret über den Sprachengebrauch(85) geändert, so dass dessen Bestimmungen über die Arbeitsbeziehungen weniger streng sind, als zu der Zeit, zu der das Urteil Las(86) ergangen ist.

    Um dem Vorwurf der fehlenden Verhältnismäßigkeit der betreffenden Sprachenregelung zu begegnen, beruft sich die belgische Regierung darauf, dass die im Fall eines Verstoßes verhängte Sanktion, nämlich die durch das Gericht von Amts wegen festzustellende Nichtigkeit, in der vorliegenden Rechtssache weniger starke Auswirkungen hätte, als in jener, in der das Urteil Las(88) ergangen sei.

    2 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    6 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    21 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    37 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    39 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    50 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    Allerdings werde ich mich zu diesem Punkt nicht auslassen, da es, selbst wenn der Gerichtshof eine solche Einstufung vornähme, hier jedenfalls nur geringe Auswirkungen hätte, da die betreffenden Bestimmungen durch den Schutz der Amtssprache eines Mitgliedstaats gerechtfertigt werden können, der vorbehaltlich der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf dieses Ziel nach Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 und Art. 4 Abs. 2 EUV sowie durch Art. 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt ist (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las, C-202/11, EU:C:2012:456, Nr. 39, und Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 26).

    59 - Vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 51), vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 23), und vom 12. November 2015, Visnapuu (C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 110).

    61 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    62 - Vgl. Urteile vom 28. November 1989, Groener (C-379/87, EU:C:1989:599, Rn. 19), vom 12. Mai 2011, Runevic-Vardyn und Wardyn (C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 85 und 86), sowie vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 25 bis 27).

    65 - Vgl. u. a. zum freien Warenverkehr Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral (120/78, EU:C:1979:42, Rn. 8), zur Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland (C-490/04, EU:C:2007:430, Rn. 70), und vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 28), zur Niederlassungsfreiheit Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer (C-250/95, EU:C:1997:239, Rn. 31), und vom 8. Juli 1999, Baxter u. a. (C-254/97, EU:C:1999:368, Rn. 18), zur Dienstleistungsfreiheit Urteile vom 28. Oktober 1999, Vestergaard (C-55/98, EU:C:1999:533, Rn. 23), und vom 7. Oktober 2010, dos Santos Palhota u. a. (C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 48), sowie zur Kapitalverkehrsfreiheit Urteil vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud (C-72/09, EU:C:2010:645, Rn. 33).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las (C-202/11, EU:C:2012:456, Nr. 50).

    68 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    70 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 29 ff.).

    71 - Es steht fest, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung, anders als sie es bei Arbeitsverträgen zu der Zeit vorsah, zu der das Urteil Las ergangen ist, die Parteien nicht daran hindert, ihre Verträge über Waren in einer anderen Sprache als der niederländischen abzufassen.

    86 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

    88 - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    Vgl. u. a. zu Art. 29 EG (jetzt Art. 35 AEUV) Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 73), sowie vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 - Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 43), Hervorhebung nur hier.

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:427, Nrn. 57 bis 65).

    Vgl. auch zur Freizügigkeit und zur Niederlassungsfreiheit die in Nr. 56 der Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:427) angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 01.10.2015 - C-340/14

    Trijber

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    57 - Vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen (C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    84 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen (C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 74 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    Vgl. u. a. zu Art. 29 EG (jetzt Art. 35 AEUV) Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 73), sowie vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 - Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 43), Hervorhebung nur hier.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-202/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen verstößt die Verpflichtung, alle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    Allerdings werde ich mich zu diesem Punkt nicht auslassen, da es, selbst wenn der Gerichtshof eine solche Einstufung vornähme, hier jedenfalls nur geringe Auswirkungen hätte, da die betreffenden Bestimmungen durch den Schutz der Amtssprache eines Mitgliedstaats gerechtfertigt werden können, der vorbehaltlich der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf dieses Ziel nach Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 und Art. 4 Abs. 2 EUV sowie durch Art. 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt ist (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las, C-202/11, EU:C:2012:456, Nr. 39, und Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 26).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las (C-202/11, EU:C:2012:456, Nr. 50).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    19 - Urteil vom 29. Oktober 2009, Pontin (C-63/08, EU:C:2009:666, Rn. 38).

    20 - Vgl. u. a. Urteile vom 26. Juni 2008, Burda (C-284/06, EU:C:2008:365, Rn. 39), vom 29. Oktober 2009, Pontin (C-63/08, EU:C:2009:666, Rn. 49), und vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 59 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    14 - Vgl. Urteil vom 17. Oktober 2013, Unamar (C-184/12, EU:C:2013:663, Rn. 47 und 50), in dem der Gerichtshof in Bezug auf das Übereinkommen von Rom vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ABl. 1980, L 266, S. 1) ausgeführt hat, dass "[d]as nationale Gericht ... somit im Rahmen seiner Prüfung des "zwingenden" Charakters der nationalen Vorschriften, die es anstelle des ausdrücklich von den Vertragsparteien gewählten Rechts anzuwenden gedenkt, nicht nur den genauen Wortlaut dieser Vorschriften, sondern auch die allgemeine Systematik sowie sämtliche Umstände, unter denen diese Vorschriften erlassen wurden, berücksichtigen [muss], um zu dem Schluss gelangen zu können, dass es sich insoweit um zwingende Vorschriften handelt, als der nationale Gesetzgeber sie offenbar erlassen hat, um ein von dem betroffenen Mitgliedstaat als wesentlich angesehenes Interesse zu schützen".

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Unamar (C-184/12, EU:C:2013:301, Nrn. 30 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-366/98

    Geffroy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    78 - Vgl. entsprechend zu Art. 30 EG-Vertrag und zur Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABl. 1979, L 33, S. 1) u. a. Urteil vom 12. September 2000, Geffroy (C-366/98, EU:C:2000:430, Rn. 25 ff.), sowie die in den Schlussanträgen des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Geffroy (C-366/98, EU:C:1999:585, Nrn. 19 ff.) erwähnte Rechtsprechung.
  • EuGH, 09.06.2011 - C-87/10

    Electrosteel Europe - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    81 - Vgl. entsprechend zur Möglichkeit für das nationale Gericht, die internationalen Handelsbräuche zu berücksichtigen, um im Rahmen der Bestimmung des Ortes, an dem ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen zu erfüllen ist, das zuständige Gerichts zu ermitteln, Urteil vom 9. Juni 2011, Electrosteel Europe (C-87/10, EU:C:2011:375, Rn. 20 ff.), oder zur Beurteilung der Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung Urteil vom 16. März 1999, Castelletti (C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 18 ff.), und Art. 25 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1).
  • EuGH, 26.11.2015 - C-509/14

    Aira Pascual u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
    22 - Vgl. u. a. Urteile vom 26. November 2015, Aira Pascual u. a. (C-509/14, EU:C:2015:781, Rn. 22), und vom 17. Dezember 2015, Viamar (C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 29).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 17.12.2015 - C-402/14

    Viamar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerrecht -

  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti

  • EuGH, 28.11.1989 - 379/87

    Groener / Minister for Education und City of Dublin Vocational Education

  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

  • EuGH, 06.03.2003 - C-466/00

    Kaba

  • EuGH, 28.07.2011 - C-69/10

    Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den

  • EuGH, 13.10.1993 - C-93/92

    CMC Motorradcenter / Baskiciogullari

  • EuGH, 18.06.2009 - C-566/07

    Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer,

  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 01.06.2006 - C-453/04

    innoventif - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG und 48 EG -

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

  • EuGH, 07.04.2011 - C-291/09

    Francesco Guarnieri & Cie - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV -

  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

  • EuGH, 26.02.2015 - C-144/13

    VDP Dental Laboratory - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Abzüge -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung

  • EuGH, 12.05.2011 - C-391/09

    Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von

  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

  • EuGH, 08.07.2010 - C-447/08

    Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

  • EuGH, 18.02.2016 - C-49/14

    Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

  • EuGH, 03.06.1999 - C-33/97

    Colim

  • EuGH, 12.11.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV - Richtlinie

  • EuGH, 07.10.2010 - C-515/08

    dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57

  • EuGH, 17.10.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

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