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   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,20269)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,20269)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,20269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Maio Marques da Rosa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88 - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Schichtarbeit - Zeitraum von mehr als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88 - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Schichtarbeit - Zeitraum von mehr als ...

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Dieser Absatz wurde jedoch - im Anschluss an das Urteil vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431), mit dem der Gerichtshof ihn für nichtig erklärt hatte - durch die Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 zur Änderung der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung hinsichtlich der Sektoren und Tätigkeitsbereiche, die von jener Richtlinie ausgeschlossen sind (ABl. 2000, L 195, S. 41), aufgehoben.

    32 Vgl. insofern Urteil vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 62), wo "der Bezugszeitraum von sieben Tagen" erwähnt wird.

    Vgl. zur Mindestharmonisierung durch die Richtlinien 93/104 und 2003/88 Urteile vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 42), und vom 26. Juni 2001, BECTU (C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 55).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    14 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 22).

    23 Vgl. Urteil vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Zu den Begriffen "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" vgl. Art. 2 Nrn. 1 und 2 der Richtlinien 2003/88 und 93/104 sowie Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap (C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 47), und vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 25 bis 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Nr. 8 lautet: "Jeder Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft hat Anspruch auf die wöchentliche Ruhezeit und auf einen bezahlten Jahresurlaub, deren Dauer gemäß den einzelstaatlichen Gepflogenheiten auf dem Wege des Fortschritts in den einzelnen Staaten einander anzunähern ist." Vgl. auch Urteil vom 19. September 2013, Überprüfung Kommission/Strack (C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570, Rn. 27).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Vgl. zur Mindestharmonisierung durch die Richtlinien 93/104 und 2003/88 Urteile vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 42), und vom 26. Juni 2001, BECTU (C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 55).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    40 Vgl. insbesondere Urteile vom 9. September 2003, Jaeger (C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92), und vom 14. Oktober 2010, Union syndicale Solidaires Isère (C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 37), aus denen sich auch ergibt, dass jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen müssen, die nicht nur effektiv sein müssen, indem sie es den Betreffenden erlauben, sich von der durch ihre Arbeit hervorgerufenen Ermüdung zu erholen, sondern auch vorbeugenden Charakter haben müssen, indem sie die Gefahr einer Verschlechterung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die in der Kumulierung von Arbeitsphasen ohne die erforderliche Ruhepause liegen kann, so weit wie möglich verringern.
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    40 Vgl. insbesondere Urteile vom 9. September 2003, Jaeger (C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92), und vom 14. Oktober 2010, Union syndicale Solidaires Isère (C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 37), aus denen sich auch ergibt, dass jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen müssen, die nicht nur effektiv sein müssen, indem sie es den Betreffenden erlauben, sich von der durch ihre Arbeit hervorgerufenen Ermüdung zu erholen, sondern auch vorbeugenden Charakter haben müssen, indem sie die Gefahr einer Verschlechterung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die in der Kumulierung von Arbeitsphasen ohne die erforderliche Ruhepause liegen kann, so weit wie möglich verringern.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Hälvä u. a. (C-175/16, EU:C:2017:285, Nr. 89).
  • EuGH, 10.03.2016 - C-235/14

    Safe Interenvios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    26 Vgl. insoweit Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 115), aus dem sich insbesondere ergibt, dass das vorlegende Gericht die genauen Gründe angeben muss, aus denen ihm die Auslegung bestimmter Unionsbestimmungen fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheint.
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    13 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß (C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 32).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    28 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark (C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-313/92

    Strafverfahren gegen Van Swieten

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

  • EuGH, 21.10.2010 - C-227/09

    Accardo u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-569/16

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass das

    Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:486), in denen der Generalanwalt zunächst bemerkte, dass Art. 31 Abs. 2 der Charta sich ausweislich der Erläuterungen dazu auf die Richtlinie 93/104 stütze, und dann zur wöchentlichen Ruhezeit ausführte, dass "die Tragweite des Art. 31 Abs. 2 der Charta mit der des Art. 5 der Richtlinie 2003/88 übereinstimmt".
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