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   Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15   

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https://dejure.org/2016,47048
Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15 (https://dejure.org/2016,47048)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - Gutachten 2/15 (https://dejure.org/2016,47048)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - Gutachten 2/15 (https://dejure.org/2016,47048)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur - Zuständigkeitsverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Generalanwältin zum Freihandelsabkommen mit Singapur: Vorhang auf und alle Fragen offen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in derselben Rechtssache (EU:C:2016:992" Rn. 260 bis 267).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19

    Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und

    11 Vgl. insoweit Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston zum Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen mit Singapur) (EU:C:2016:992, insbesondere Nrn. 55 und 57).

    Vgl. hierzu Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston zum Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen mit Singapur) (EU:C:2016:992, Nr. 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

    So verstehe ich auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston zum Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen mit Singapur) vom 16. Mai 2017 (EU:C:2016:992, Nr. 569).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-687/15

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen Union

    22 Vgl. zur Unterscheidung zwischen dem Vorliegen einer durch Art. 216 Abs. 1 AEUV festgelegten Außenkompetenz der Union und der von Art. 3 Abs. 2 AEUV bestimmten möglichen ausschließlichen Natur dieser Zuständigkeit Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in dem Gutachtenverfahren 2/15 (Freihandelsabkommen mit Singapur, EU:C:2016:992, Nr. 64) und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Deutschland/Rat (C-600/14, EU:C:2017:296, Nr. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-305/17

    FENS

    31 Vgl. meine Schlussanträge zum Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur), (EU:C:2016:992, Nr. 96).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2021 - C-479/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott sind die Bestimmungen des

    Vgl. auch Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen EU-Singapur) vom 16. Mai 2017 (EU:C:2017:376, Rn. 218) und die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in diesem Verfahren (2/15 [Freihandelsabkommen EU-Singapur], EU:C:2016:992, Nr. 203).
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