Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-632/16 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Dyson
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/30/EU - Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 - Verkauf von Staubsaugern - Energieetikett - Angabe der Bedingungen, unter denen die Tests, die zur Einstufung des Staubsaugers in eine Energieeffizienzklasse führten, ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Energiepolitik - Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, zu urteilen, dass die Staubsaugerlieferanten und händler keine ergänzenden Etiketten verwenden dürfen, auf denen die Angaben, die das in einer Verordnung der Union vorgesehene Energieetikett ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Irreführung bei Uneinsehbarkeit von Testbedingungen für Energieetikett von Staubsaugern
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-632/16
- EuGH, 25.07.2018 - C-632/16
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-54/17
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, allein die …
Ich halte es nicht für unerlässlich, näher auf die Gründe einzugehen, die zu dieser Beurteilung führen, denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hat diese Richtlinie einen besonders weiten Anwendungsbereich, wie die von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in den Schlussanträgen in der Rechtssache Dyson (C-632/16, EU:C:2018:95, Nr. 75, Fn. 23) angeführten Fälle belegen.36 Schlussanträge in der Rechtssache Dyson (C-632/16, EU:C:2018:95, Nrn. 81 bis 85).
39 In diesem Sinne äußert sich auch Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Dyson (C-632/16, EU:C:2018:95, Nr. 81), für den insoweit der in Art. 1 der Richtlinie 2005/29 niedergelegte Zweck ("durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen") und die Festlegung des Anwendungsbereichs in ihrem Art. 3 Abs. 1 ("unlautere Geschäftspraktiken ... zwischen Unternehmen und Verbrauchern ... während und nach Abschluss eines auf ein Produkt bezogenen Handelsgeschäfts") entscheidend sind.
45 Schlussanträge in der Rechtssache Dyson (C-632/16, EU:C:2018:95, Nr. 91).