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   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05 P (https://dejure.org/2006,25655)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.06.2006 - C-266/05 P (https://dejure.org/2006,25655)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - C-266/05 P (https://dejure.org/2006,25655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sison / Rat

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. April 2005, Sison/Rat (verbundene Rechtssachen T-110/03, T-150/03 und T-405/03), mit dem das Gericht einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates über die Verweigerung des Zugangs zu bestimmten ...

  • EU-Kommission PDF

    Sison / Rat

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. April 2005, Sison/Rat (verbundene Rechtssachen T-110/03, T-150/03 und T-405/03), mit dem das Gericht einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates über die Verweigerung des Zugangs zu bestimmten ...

  • EU-Kommission

    Sison / Rat

    Vorschriften über die Organe , Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 11.07.2007 - T-47/03

    Sison / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    Diese Rechtssache wurde unter dem Aktenzeichen T-47/03 in das Register eingetragen und ist derzeit beim Gericht anhängig(4).

    53 Der Kläger trägt im Wesentlichen vor, dass der Rat verpflichtet gewesen sei, ihm Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren, da er auf diese Dokumente angewiesen sei, damit sein Recht auf ein faires Verfahren in der Rechtssache T-47/03 gewährleistet sei.

    55 Damit ist dieser Umstand, selbst wenn diese Dokumente für das Vorbringen des Klägers in der Rechtssache T-47/03 erforderlich sein sollten, eine Frage, die im Rahmen dieser Rechtssache zu prüfen ist, für die Beurteilung der Gültigkeit des ersten abschlägigen Bescheids nicht von Bedeutung.

    Das Gericht habe zu Unrecht aus einer Äußerung seines Rechtsanwalts in der mündlichen Verhandlung geschlossen, dass er nur Zugang zu den betreffenden Dokumenten beantragt habe, um seine Verteidigungsrechte in der Rechtssache T-47/03 sicherzustellen.

    Die Möglichkeit des Rechtsmittelführers, im Zusammenhang mit der Rechtssache T-47/03 Zugang zu den Dokumenten zu beantragen, stelle keine wirksame Beschwerde im Sinne von Artikel 13 EMRK dar.

    Entgegen der Behauptung des Rechtsmittelführers könne der Zugang zu den Dokumenten, die der Entscheidung des Rates, ihn in die Listen aufzunehmen, die durch die Beschlüsse 2002/848, 2002/974 und 2003/480 des Rates erstellt worden seien, nicht als ein Mittel angesehen werden, mit dem es ihm wirksamer ermöglicht würde, den Beschuldigungen, er sei in terroristische Aktivitäten verwickelt, öffentlich entgegenzutreten, als durch das Bestehen auf seine "Verteidigungsrechte" in der noch anhängigen Rechtssache T-47/03.

    Mit seiner ersten Rüge macht der Rechtsmittelführer im Wesentlichen geltend, dass das Gericht den Umfang seines Antrags falsch verstanden habe, wenn es annehme, dass er mit seinem Antrag auf Zugang zu dem angeforderten Dokument seine Verteidigung in der Rechtssache T-47/03 habe unterstützen wollen, obwohl er Zugang zu diesem Dokument beantragt habe, um seine Verteidigung in der Öffentlichkeit voranbringen zu können.

    Der Rechtsmittelführer macht mit seiner zweiten Rüge geltend, dass die Möglichkeit, Zugang zu dem im Zusammenhang mit der Rechtssache T-47/03 angeforderten Dokument zu erhalten, nicht als wirksame Beschwerde im Sinne von Artikel 13 EMRK angesehen werden könne.

  • EuG, 26.04.2005 - T-110/03

    Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    Mit Urteil vom 26. April 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-110/03, T-150/03 und T-405/03, José Maria Sison/Rat(2), hat das Gericht erster Instanz (im Folgenden: Gericht) die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung von drei Entscheidungen des Rates zurückgewiesen, mit denen ihm der Zugang zu Dokumenten verweigert wurde, die dem Beschluss des Rates zugrunde lagen, ihn in die Liste der Personen aufzunehmen, gegen die spezifische, restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001(3) gerichtet sind.

    Mit dem angefochtenen Urteil wies das Gericht die die Rechtssachen T-110/03 und T-150/03 betreffenden Anträge als unbegründet ab.

    In der Rechtssache T-405/03 wies es den Antrag teilweise als unzulässig und im Übrigen als unbegründet ab.

    - das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. April 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-110/03, T-150/03 und T-405/03 aufzuheben;.

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass das vorliegende Rechtsmittel dahin zu verstehen ist, dass es das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-110/03 in Bezug auf den ersten abschlägigen Bescheid betrifft, da die Begründungen für die Abweisung der Anträge in den Rechtssachen T-150/03 und T-405/03 in den Rechtsmittelgründen nicht angefochten werden.

    - den Antrag als unbegründet abzuweisen, soweit die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 26. April 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-110/03, T-150/03 und T-405/03 begehrt wird;.

    2 - Slg. 2005, II-1429.

  • EuG, 07.02.2002 - T-211/00

    Kuijer / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    "46 Was den Umfang der Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines abschlägigen Bescheids durch das Gericht angeht, so hat das Gericht dem Rat im ... Urteil Hautala/Rat [ (7) ] ... und im ... Urteil Kuijer/Rat [ (8) ] ... bei einem abschlägigen Bescheid, der wie hier teilweise auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Bereich der internationalen Beziehungen gestützt war, ein weites Ermessen zugestanden.

    Im ... Urteil Kuijer/Rat wurde dem Organ ein solches weites Ermessen zugestanden, wenn es sich für die Verweigerung des Zugangs auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Allgemeinen beruft.

    47 Folglich muss sich die vom Gericht vorgenommene Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Organe über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten aufgrund der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1049/2001 im öffentlichen Interesse vorgesehenen Ausnahmeregelungen auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend das ... im Rechtsmittelverfahren bestätigte Urteil Hautala/Rat, Randnrn. 71 und 72, und das ... Urteil Kuijer/Rat, Randnr. 53).".

    8 - Rechtssache T-211/00, Kuijer/Rat, Slg. 2002, II-485, Randnr. 53.

  • RG, 07.03.1903 - V 441/02

    Miteigentum. Gesellschaftsvermögen.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    5 Im ersten und im zweiten abschlägigen Bescheid führte der Rat aus, dass die Informationen, die ihn zum Erlass der Beschlüsse über die jeweilige Fassung der streitigen Liste veranlasst hätten, in den Kurzprotokollen des Coreper vom 23. Oktober 2002 (13 441/02 EXT 1 CRS/CRP 43) und vom 4. Dezember 2002 (15 191/02 EXT 1 CRS/CRP 51) enthalten seien, die als "CONFIDENTIEL UE" eingestuft seien.

    Er bestätigte seinen ersten abschlägigen Bescheid und fügte hinzu, dass der Zugang zu dem Protokoll 13 441/02 auch aufgrund der Ausnahmeregelung betreffend Gerichtsverfahren (Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001) verweigert werden müsse.

    78 Der Rat hat daher mit der Verweigerung des Zugangs zu dem Protokoll 13 441/02 aus Gründen der öffentlichen Sicherheit keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen.

    "62 Im vorliegenden Fall hat der Rat für das Protokoll 13 441/02 eindeutig die Ausnahmeregelungen angegeben, auf die er seine Verweigerung stützt, indem er sich kumulativ auf den ersten und den dritten Gedankenstrich des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1049/2001 berufen hat.

  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    "46 Was den Umfang der Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines abschlägigen Bescheids durch das Gericht angeht, so hat das Gericht dem Rat im ... Urteil Hautala/Rat [ (7) ] ... und im ... Urteil Kuijer/Rat [ (8) ] ... bei einem abschlägigen Bescheid, der wie hier teilweise auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Bereich der internationalen Beziehungen gestützt war, ein weites Ermessen zugestanden.

    47 Folglich muss sich die vom Gericht vorgenommene Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Organe über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten aufgrund der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1049/2001 im öffentlichen Interesse vorgesehenen Ausnahmeregelungen auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend das ... im Rechtsmittelverfahren bestätigte Urteil Hautala/Rat, Randnrn. 71 und 72, und das ... Urteil Kuijer/Rat, Randnr. 53).".

    7 - Rechtssache T-14/98, Hautala/Rat, Slg. 1999, II-2489, Randnr. 71.

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    Daraus folgt, dass die Organe verpflichtet sind, den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern, die nachweislich unter diese Ausnahmeregelungen fallen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 58, und vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 39).

    20 - Das Gericht zitiert entsprechend die verbundenen Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 24, und T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 65.

  • EuG, 17.03.2005 - T-187/03

    Scippacercola / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    23 - Rechtssache T-187/03, Scippacercola/Kommission, Slg. 2005, II-1029, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    6 - Vgl. u. a. Rechtssachen C-199/92 P, Hüls/Kommission, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 92, und C-198/99 P, Ensidesa/Kommission, Slg. 2003, I-11111, Randnr. 32.
  • EuG, 13.09.2000 - T-20/99

    Denkavit Nederland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    Daraus folgt, dass die Organe verpflichtet sind, den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern, die nachweislich unter diese Ausnahmeregelungen fallen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 58, und vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 39).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-198/99

    Ensidesa / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05
    6 - Vgl. u. a. Rechtssachen C-199/92 P, Hüls/Kommission, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 92, und C-198/99 P, Ensidesa/Kommission, Slg. 2003, I-11111, Randnr. 32.
  • EGMR, 10.02.1995 - 15175/89

    ALLENET DE RIBEMONT c. FRANCE

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