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   Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08, C-380/08   

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https://dejure.org/2009,15021
Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08, C-380/08 (https://dejure.org/2009,15021)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.10.2009 - C-379/08, C-380/08 (https://dejure.org/2009,15021)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - C-379/08, C-380/08 (https://dejure.org/2009,15021)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    ENI

    Richtlinie 2004/35/EG - Gebiet von nationalem Interesse "Priolo" - Zeitliche Anwendbarkeit - Umwelthaftung betreffend die Sanierung von Umweltschäden - Verursacherprinzip - Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden - Zusätzliche, von Amts wegen angeordnete Maßnahmen - ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (65)

  • EuGH, 09.03.2010 - C-380/08

    Nachträgliche Abänderung einer Sanierungsmaßnahme

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08
    B - Die verbundenen Rechtssachen C-379/08 und C-380/08.

    Am schriftlichen Verfahren haben sich die Polimeri Europa S.p.A. und die Syndial S.p.A. mit einem gemeinsamen Schriftsatz in der Rechtssache C-378/08 (im Folgenden zusammengefasst als: Polimeri u. a.) und die ENI S.p.A., die Polimeri Europa S.p.A. und die Syndial S.p.A. mit einem gemeinsamen Schriftsatz im Verfahren C-379/08 und C-380/08 (im Folgenden zusammengefasst als: ENI u. a.) sowie die ERG Raffinerie Mediterranee S.p.A. (im Folgenden: ERG) als Klägerinnen der Ausgangsverfahren beteiligt, außerdem die Republik Italien und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Im vorliegenden Fall ist insbesondere nicht auszuschließen, dass die in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08 umstrittene Anordnung, eine physische Barriere zu errichten, auch der Vermeidung künftiger Umweltschäden aufgrund des fortdauernden Betriebs von Anlagen dienen soll.

    C - Zu den Fragen in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08.

    Die Fragen in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08 betreffen nicht die grundsätzliche Haftung für Umweltschäden, sondern die Festlegung von Sanierungsmaßnahmen nach der Umwelthaftungsrichtlinie.

    Zur ersten Frage in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08 - Änderung von Sanierungsmaßnahmen.

    Zur zweiten Frage in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08 - Verzicht auf eine Prüfung der Auswirkungen.

    c) Antwort auf die zweite Frage in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08.

    Zur dritten Frage in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08 - Verknüpfung von Sanierungsmaßnahmen mit der Nutzung von Flächen.

    In der dritten Frage der Rechtssachen C-379/08 und C-380/08 geht es um die Verknüpfung von Sanierungsmaßnahmen mit der Nutzung von Flächen.

    Die Fragen in den Rechtssachen C-379/08 und C-380/08 sollte der Gerichtshof wie folgt beantworten:.

  • EuGH, 14.04.2005 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08
    15 - Urteil vom 14. April 2005, Deponiezweckverband Eiterköpfe (C-6/03, Slg. 2005, I-2753, Randnr. 41).

    16 - Urteil Deponiezweckverband Eiterköpfe (zitiert in Fn. 15, Randnr. 52).

    44 - Siehe das Urteil Deponiezweckverband Eiterköpfe (zitiert in Fn. 15, Randnr. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-188/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT KANN DAS VERURSACHERPRINZIP DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08
    27 - Siehe dazu meine Schlussanträge vom 13. März 2008, Commune de Mesquer (C-188/07, Slg. 2008, I-4501, Nr. 120).

    47 bis 50), und vom 24. Juni 2008, Commune de Mesquer (C-188/07, Slg. 2008, I-4501, Randnr. 57 bis 59).

    52 - Urteil Commune de Mesquer (zitiert in Fn. 49, Randnr. 74).

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