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   Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14 (https://dejure.org/2015,29257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - C-336/14 (https://dejure.org/2015,29257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - C-336/14 (https://dejure.org/2015,29257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ince

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Staatliches Monopol auf Sportwetten - Erlaubnis - Ausschluss privater Veranstalter - Strafrechtliche Sanktionen - Richtlinie 98/34/EG - Entwurf technischer Vorschriften - Notifizierungspflicht - Vereinbarkeit einer Lizenz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtstaatliche Vermittlung von Sportwetten für eine lizensierte Gesellschaft mit Sitz in anderem Mitgliedstaat; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Sonthofen

Besprechungen u.ä.

  • causasportnews.com (Entscheidungsbesprechung)

    Der deutschen Glücksspielregelung droht das endgültige "Aus”

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
    a) das Konzessionsverfahren und in diesem Zusammenhang geführte Rechtsstreitigkeiten von der Konzessionsstelle gemeinsam mit derjenigen Rechtsanwaltskanzlei betrieben werden, die die Mehrzahl der Bundesländer und ihre Lotterieunternehmen im Zusammenhang mit dem unionsrechtswidrigen Sportwettenmonopol regelmäßig beraten und vor nationalen Gerichten gegen private Wettanbieter vertreten hat und mit der Vertretung der staatlichen Stellen in den Vorabentscheidungsverfahren Stoß u. a. (C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07, EU:C:2010:504), Carmen Media Group (C-46/08, EU:C:2010:505) und Winner Wetten (C-409/06, EU:C:2010:503) beauftragt war,.

    5 - C-46/08, EU:C:2010:505.

    9 - Urteile Stoß u. a. (C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07, EU:C:2010:504) sowie Carmen Media Group (C-46/08, EU:C:2010:505).

    11 - C-46/08, EU:C:2010:505, Rn. 71.

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
    Siehe auch Urteil Sporting Exchange (C-203/08, EU:C:2010:307, Rn. 39 bis 47).

    42 - Siehe Urteil Sporting Exchange (C-203/08, EU:C:2010:307, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    48 - Siehe Urteil Sporting Exchange (C-203/08, EU:C:2010:307, Rn. 39 bis 47).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
    a) das Konzessionsverfahren und in diesem Zusammenhang geführte Rechtsstreitigkeiten von der Konzessionsstelle gemeinsam mit derjenigen Rechtsanwaltskanzlei betrieben werden, die die Mehrzahl der Bundesländer und ihre Lotterieunternehmen im Zusammenhang mit dem unionsrechtswidrigen Sportwettenmonopol regelmäßig beraten und vor nationalen Gerichten gegen private Wettanbieter vertreten hat und mit der Vertretung der staatlichen Stellen in den Vorabentscheidungsverfahren Stoß u. a. (C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07, EU:C:2010:504), Carmen Media Group (C-46/08, EU:C:2010:505) und Winner Wetten (C-409/06, EU:C:2010:503) beauftragt war,.

    3 - C-409/06, EU:C:2010:503.

    12 - C-409/06, EU:C:2010:503, Rn. 28.

  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
    39 - Siehe Urteile Rinner-Kühn (171/88, EU:C:1989:328, Rn. 15), Schönheit und Becker (C-4/02 und C-5/02, EU:C:2003:583, Rn. 82), sowie Bressol u. a. (C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 64).

    40 - Siehe Urteil Bressol u. a. (C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 65).

  • EuGH, 16.09.1997 - C-279/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
    31 - Siehe Urteil Kommission/Italien (C-279/94, EU:C:1997:396, Rn. 40 und 41).

    36 - Siehe Urteil Kommission/Italien (C-279/94, EU:C:1997:396, Rn. 42).

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
    27 - Dies ist seit dem Urteil CIA Security International (C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 44) ständige Rechtsprechung.

    35 - C-194/94, EU:C:1996:172, Rn. 54.

  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14
    41 - Siehe Urteil Belgacom (C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • EuGH, 19.07.2012 - C-213/11

    Fortuna - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften

  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • EuGH, 09.03.2000 - C-358/98

    Kommission / Italien

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14

    Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine

    Auch die Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe), die bis zu ihrer Umsetzung jedenfalls als Orientierung dienen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.10.2015 in der Rechtssache C - 336/14, Rn. 71), sieht in Art. 18 Abs. 1 eine Beschränkung der Laufzeit von Konzessionen vor.
  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 L 70/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung

    Weder die von der Antragstellerin in Bezug genommenen Ausführungen des Generalanwalts in dessen Schlussanträgen vom 22.10.2015 in der Rechtssache C-336/14, Sebat Ince, noch das in dieser Rechtssache ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.02.2016.

    C-336/14, Ince, NVwZ 2016, 369.

    C-336/14, Ince, a.a.O.

    Zur Maßgeblichkeit des gesetzlichen Erlaubnisvorbehalts und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BVerwG auch nach der Entscheidung des EuGH vom 04.02.2016, Rs. C-336/14, Ince, vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.05.2016, 1 B 199/15; ebenso VG Augsburg, Beschluss vom 11.04.2016, Au 5 S 16.375, zitiert nach juris.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2017 - C-49/16

    Unibet International - Dienstleistungsfreiheit - Art. 56 AEUV -

    11 Vgl. eingehender meine Schlussanträge in der Rechtssache Ince (C-336/14, EU:C:2015:724, Nr. 32).

    21 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Ince (C-336/14, EU:C:2015:724, Nr. 32).

    22 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Ince (C-336/14, EU:C:2015:724, Nr. 68).

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Auch die Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe), die bis zu ihrer Umsetzung jedenfalls als Orientierung dienen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.10.2015 in der Rechtssache C - 336/14, Rn. 71), sieht in Art. 18 Abs. 1 eine Beschränkung der Laufzeit von Konzessionen vor.
  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

    Entgegen der Annahme der Antragstellerin sind auch die Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen vom 22.10.2015 - C-336/14 (Ince) - sowie insbesondere das in dieser Rechtssache ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4.2.2016 nicht geeignet, eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der streitbefangenen Untersagungsanordnung zu begründen.
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Auch die Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe), die bis zu ihrer Umsetzung jedenfalls als Orientierung dienen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.10.2015 in der Rechtssache C - 336/14, Rn. 71), sieht in Art. 18 Abs. 1 eine Beschränkung der Laufzeit von Konzessionen vor.
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