Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-501/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Germanwings
Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Ausgleichsanspruch - Befreiung - Begriff "außergewöhnliche Umstände" - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Ausgleichsanspruch - Befreiung - Begriff "außergewöhnliche Umstände" - ...
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Schraube auf dem Rollfeld ist ein außergewöhnlicher Umstand
Verfahrensgang
- AG Köln - 142 C 464/15
- LG Köln, 25.07.2017 - 11 S 305/16
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-501/17
- EuGH, 04.04.2019 - C-501/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.11.2014 - C-394/14
Siewert u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung - Art. 99 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-501/17
Dies habe der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 14. November 2014, Siewert (C-394/14, EU:C:2014:2377), klargestellt.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-159/18
Moens - Vorabentscheidungsersuchen - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - …
In meinen unlängst gestellten Schlussanträgen in der Rechtssache Germanwings (C-501/17, EU:C:2018:945, Nrn. 26 bis 87) habe ich mich ausführlich mit diesem Begriff befasst.Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Germanwings (C-501/17, EU:C:2018:945, Nr. 48) dargelegt habe, gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu außergewöhnlichen Umständen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung ein zweiteiliges Prüfungsschema: Das Problem muss auf ein Vorkommnis - wie die Vorkommnisse im Sinne des 14. Erwägungsgrundes dieser Verordnung - zurückzuführen sein, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens ist (erster Teil), und seiner Natur oder Ursache nach vom Luftfahrtunternehmen nicht zu beherrschen ist (zweiter Teil).
Und in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Germanwings (C-501/17, EU:C:2018:945) bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschädigung eines Flugzeugreifens durch eine auf der Start- oder Landebahn liegende Schraube unter den Begriff "außergewöhnlicher Umstand" fällt.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-74/19
Transportes Aéreos Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - …
Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Tanchev in der Rechtssache Germanwings (C-501/17, EU:C:2018:945, Nr. 69), in denen er sich auf eine Analyse stützt, die andere Sekundärrechtsakte auf dem Gebiet des Luftverkehrs einbezieht.26 Schlussanträge von Generalanwalt Tanchev in der Rechtssache Germanwings (C-501/17, EU:C:2018:945, Nrn. 60 und 61).