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   Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17 (https://dejure.org/2018,38388)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.11.2018 - C-695/17 (https://dejure.org/2018,38388)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. November 2018 - C-695/17 (https://dejure.org/2018,38388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Metirato

    Vorabentscheidungsersuchen - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Streitigkeiten in Bezug auf Vollstreckungsmaßnahmen, die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffen werden - Richtiger Beklagter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Streitigkeiten in Bezug auf Vollstreckungsmaßnahmen, die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffen werden - Richtiger Beklagter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-233/08

    Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    Der Gerichtshof hat diesen Begriff nur einmal, und zwar im Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11), definiert, allerdings im Zusammenhang mit der Vorgängervorschrift des Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2010/24, dem Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung bestimmter Abgaben, Zölle, Steuern und anderer Maßnahmen (ABl. 1976, L 73, S. 18) in der Fassung der Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 (ABl. 2001, L 175, S. 17).

    6 Vgl. zur Richtlinie 76/308 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 40, 49 and 50).

    7 Vgl. zur Richtlinie 76/308 Urteile vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 34), und vom 18. Oktober 2012, X (C-498/10, EU:C:2012:635, Rn. 44).

    11 Vgl. Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 40).

  • EuGH, 26.04.2018 - C-34/17

    Donnellan

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    12 Vgl. Urteil vom 26. April 2018, Donnellan (C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 43 und 44).

    18 Urteil vom 26. April 2018, Donnellan (C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 41).

    19 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. April 2018, Donnellan (C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 61), festgestellt, dass eine ersuchte Behörde nur in Ausnahmefällen (etwa wenn eine Behörde eines Mitgliedstaats eine Behörde eines anderen Mitgliedstaats um Beitreibung einer Forderung ersucht, die auf einer Geldbuße beruht, von der der Betroffene keine Kenntnis hatte) berechtigt ist, ein auf die Richtlinie gestütztes Ersuchen um Amtshilfe bei der Beitreibung abzulehnen.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    15 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 54).

    16 Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 55).

  • EuGH, 14.03.2018 - C-557/16

    Astellas Pharma

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    Wie ich in einem anderem Rechtszusammenhang, aber mit derselben Logik in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Astellas Pharma (C-557/16, EU:C:2017:957, Nr. 97) ausgeführt habe, knüpfen die Zuständigkeitsbestimmungen nicht ohne Grund vornehmlich formal an die Urheberschaft des Rechtsakts, also an denjenigen an, der den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat.

    14 Vgl. in Bezug auf die Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. 2001, L 311, S. 67) Urteil vom 14. März 2018, Astellas Pharma (C-557/16, EU:C:2018:181, Rn. 40).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    7 Vgl. zur Richtlinie 76/308 Urteile vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 34), und vom 18. Oktober 2012, X (C-498/10, EU:C:2012:635, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-230/14

    Weltimmo - Schutz personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 4 Abs. 1

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    8 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Weltimmo (C-230/14, EU:C:2015:426, Nr. 50) und die Auffassung des Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass "nämlich aus den Anforderungen, die sich aus der territorialen Souveränität des betreffenden Mitgliedstaats, der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Begriff des Rechtsstaats ergeben, [folgt,] dass die Sanktionsgewalt grundsätzlich nicht außerhalb der gesetzlichen Grenzen stattfinden kann, in denen eine Behörde nach dem Recht ihres Mitgliedstaats ermächtigt ist" (Urteil vom 1. Oktober 2015, Weltimmo, C-230/14, EU:C:2015:639, Rn. 56).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-230/14

    Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    8 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Weltimmo (C-230/14, EU:C:2015:426, Nr. 50) und die Auffassung des Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass "nämlich aus den Anforderungen, die sich aus der territorialen Souveränität des betreffenden Mitgliedstaats, der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Begriff des Rechtsstaats ergeben, [folgt,] dass die Sanktionsgewalt grundsätzlich nicht außerhalb der gesetzlichen Grenzen stattfinden kann, in denen eine Behörde nach dem Recht ihres Mitgliedstaats ermächtigt ist" (Urteil vom 1. Oktober 2015, Weltimmo, C-230/14, EU:C:2015:639, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-557/16

    Astellas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Genehmigung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
    Wie ich in einem anderem Rechtszusammenhang, aber mit derselben Logik in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Astellas Pharma (C-557/16, EU:C:2017:957, Nr. 97) ausgeführt habe, knüpfen die Zuständigkeitsbestimmungen nicht ohne Grund vornehmlich formal an die Urheberschaft des Rechtsakts, also an denjenigen an, der den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-19/19

    Pantochim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 76/308/EWG - Gegenseitige

    Diesbezüglich hat der Gerichtshof in Rn. 40 des Urteils vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209), darauf hingewiesen, dass "die Bestimmung der Modalitäten für die Sicherung der vom ersuchten Mitgliedstaat beigetriebenen Beträge vor ihrer Überweisung an den ersuchenden Mitgliedstaat mangels Regelung in der Richtlinie 2010/24 in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, vorausgesetzt, dass die Verpflichtung zur Überweisung der beigetriebenen Beträge und der jeweiligen Zinsen eingehalten wird"(20).

    11 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 29).

    17 In seinem Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 33 und 34), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 14 der Richtlinie 2010/24 eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten des ersuchenden Mitgliedstaats und denjenigen des ersuchten Mitgliedstaats vorsieht.

    Vgl. Art. 13 Abs. 5 der Richtlinie 2010/24. In seinem Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209), ist der Gerichtshof weitgehend den Schlussanträgen von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache Metirato (C-695/17, EU:C:2018:944) gefolgt; er verwendete allerdings nicht den Begriff der "vollen Gleichbehandlung von Forderungen", der in den Schlussanträgen des Generalanwalts benutzt wurde, um auf den Grundsatz in Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2010/24 zu verweisen, wonach jede Forderung, für die ein Beitreibungsersuchen vorliegt, wie eine Forderung des ersuchten Mitgliedstaats behandelt wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

    44 Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Metirato (C-695/17, EU:C:2018:944, Nr. 40).

    45 Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Metirato (C-695/17, EU:C:2018:944, Nr. 43).

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