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   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11 (https://dejure.org/2014,317)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - C-184/11 (https://dejure.org/2014,317)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - C-184/11 (https://dejure.org/2014,317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Entscheidungen der Kommission, mit denen staatliche Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden - Erforderliche Maßnahmen, um den Entscheidungen nachzukommen - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung des Mitgliedstaats festgestellt ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Steuergutschriften für Unternehmen und Minderung der Steuerbemessungsgrundlage als marktwidrige staatliche Beihilfen; Schlussanträge der Generalanwältin zur Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien zur verspäteten Durchführung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuergutschriften für Unternehmen und Minderung der Steuerbemessungsgrundlage als marktwidrige staatliche Beihilfen; Schlussanträge der Generalanwältin zur Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien zur verspäteten Durchführung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Institutionelles Recht - Generalanwältin Sharpston schlägt vor, dass der Gerichtshof Spanien wegen unterlassener Rückforderung von im Baskenland rechtswidrig gewährten Beihilfen einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 Millionen Euro auferlegt

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Kommission / Spanien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-485/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    Eine konkrete Bezeichnung der in Rede stehenden Beihilfen ist im Urteil von 2006 nicht erfolgt und war auch nicht Gegenstand der Erörterungen im gerichtlichen Verfahren.

    - festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Entscheidungen von 2001 und aus Art. 260 AEUV verstoßen hat, dass es das Urteil von 2006 nicht durchgeführt hat;.

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass die Streitfragen in der vorliegenden Rechtssache weitgehend darauf zurückzuführen sind, dass weder in den Entscheidungen von 2001 noch im Urteil von 2006 die unvereinbaren Beihilfen konkret bezeichnet werden.

    Die Anwendbarkeit dieser Leitlinien wurde in dem Verfahren, das zum Urteil von 2006 geführt hat, auch nicht gerügt.

    In dem zum Urteil von 2006 führenden Verfahren wurde die Frage der Erfüllung des Anreizerfordernisses ebenfalls nicht angesprochen.

    Weder in den Entscheidungen von 2001 noch im Urteil von 2006 wird festgestellt, dass die Regelungen für die Steuergutschriften von 45 % nicht dem Anreizerfordernis entsprächen, und die Formulierungen in den Entscheidungen von 2001 können durchaus dahin verstanden werden, dass die Regelungen dem Erfordernis entsprachen.

    Die Kommission verweist darauf, dass ein Beschluss der Diputación Foral erforderlich sei und dass der Gerichtshof im Urteil von 2006 die Entscheidungen von 2001 dahin verstanden habe, dass die Gewährung der Beihilfe von einer Entscheidung der Verwaltung abhängig gewesen sei(43).

    Die Abzüge werden weder in den Entscheidungen von 2001 noch im Urteil von 2006 erwähnt, und im vorliegenden Verfahren geht es um die Rüge der Nichtdurchführung dieses Urteils.

    Im Urteil Kommission/Spanien (C-610/10) hat der Gerichtshof offenbar als erheblich erschwerenden Umstand berücksichtigt, dass der Durchführung des Urteils "keine größeren Schwierigkeiten entgegenstehen sollten, da die Zahl der Empfänger der fraglichen rechtswidrigen Beihilfen gering war, da sie namentlich bekannt waren und da die zurückzufordernden Beträge in dieser Entscheidung angegeben waren"(114).

    Dennoch geht es um eine schwere Zuwiderhandlung, bei der die staatlichen Beihilfen einen Umfang erreichten - größer als bei jeder Beihilfe, die zuvor in ähnlichen Fällen streitig war -, dass es zu einer ernsthaften Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten gekommen ist, und die über einen erheblichen Zeitraum hinweg bestand (eine nennenswerte Rückforderung begann erst mehr als vier Jahre nach dem Urteil von 2006).

    - festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch, dass es das Urteil vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien (C-485/03 bis C-490/03), nicht rechtzeitig durchgeführt hat, gegen seine Verpflichtungen aus den Entscheidungen, um die es in diesem Urteil ging, sowie aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen hat;.

    11 - Kommission/Spanien (C-485/03 bis C-490/03, Slg. 2006, I-11887, im Folgenden: Urteil von 2006).

    12 - Urteil von 2006 (Rn. 81).

    26 - Urteil von 2006 (Rn. 12 und 50).

    43 - Urteil von 2006 (Rn. 63).

    63 - Vgl. auch Nrn. 23 und 24 der Klageschrift in dem Verfahren, das zum Urteil von 2006 geführt hat und in dem die Kommission anerkannt hat, dass spätestens ab 23. Oktober 2001 keine weiteren Beihilfen mehr hätten gewährt werden können.

    92 - Urteile Kommission/Spanien vom 2. Juli 2002 (C-499/99, Slg. 2002, I-6031) und vom 20. September 2007 (C-177/06, in Fn. 59 angeführt).

  • EuGH, 17.11.2011 - C-496/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    In seiner Gegenerwiderung verweist Spanien auf das Urteil Kommission/Italien(99) und hebt hervor, dass es allein Sache des Gerichtshofs sei, die Höhe einer Sanktion festzulegen.

    Zum Vergleich: In der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-369/07)(111) hat die Nichtrückforderung von ungefähr 23 Mio. Euro während eines Zeitraums von vier Jahren zur Verhängung eines Pauschalbetrags von 2 Mio. Euro (ungefähr 13 % des von der Kommission beantragten Betrags) geführt, in der Rechtssache Kommission/Italien (C-496/09)(112) hat die Nichtrückforderung von ungefähr 188 Mio. Euro während eines Zeitraums von ungefähr siebeneinhalb Jahren zur Verhängung einer Sanktion von 30 Mio. Euro (ungefähr 43 % des von der Kommission beantragten Betrags) geführt, und in der Rechtssache Kommission/Spanien (C-610/10)(113) hat die Nichtrückforderung von ungefähr 23 Mio. Euro während eines Zeitraums von mehr als zehn Jahren zur Verhängung einer Sanktion von 20 Mio. Euro (ungefähr 38 % des von der Kommission beantragten Betrags) geführt.

    Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, ähnlich wie in den Rechtssachen Kommission/Griechenland (C-369/07) bzw. Kommission/Italien (C-496/09) vorzugehen und als Ausgangspunkt einen Betrag von 50 Mio. Euro zu veranschlagen.

    99 - Urteil vom 17. November 2011, Kommission/Italien (C-496/09, Slg. 2011, I-11483).

  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    Das Gericht hat sich ihrer Auffassung klar und detailliert in seinem Urteil Regione autonoma della Sardegna/Kommission(69) angeschlossen, das als zutreffende Darstellung der bereits vor der Verordnung Nr. 1998/2006 bestehenden Rechtslage angesehen werden muss.

    55 - Urteil des Gerichts vom 20. September 2011, Regione autonoma della Sardegna/Kommission (T-394/08, T-408/08, T-453/08 und T-454/08, Slg. 2011, II-6255, Rn. 299 bis 311).

  • EuGH, 28.07.2011 - C-471/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass zwei baskische Steuererleichterungen - eine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    14 - Urteile vom 28. Juli 2011, Diputación Foral de Vizcaya/Kommission (C-471/09 P bis C-473/09 P), betreffend die Regelungen für Steuergutschriften von 45 %, und vom 28. Juli 2011, Diputación Foral de Vizcaya/Kommission (C-474/09 P bis C-476/09 P), betreffend die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage.

    15 - Urteil vom 28. Juli 2011 (C-471/09 P bis C-473/09 P, oben in Fn. 14 angeführt, Rn. 98, 99 und 102 mit Verweis auf das Urteil vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, Slg. 2011, I-4727, Rn. 63, 64, 115 und 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-490/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    - festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch, dass es das Urteil vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien (C-485/03 bis C-490/03), nicht rechtzeitig durchgeführt hat, gegen seine Verpflichtungen aus den Entscheidungen, um die es in diesem Urteil ging, sowie aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen hat;.

    11 - Kommission/Spanien (C-485/03 bis C-490/03, Slg. 2006, I-11887, im Folgenden: Urteil von 2006).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-177/06

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    59 - Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Spanien (C-177/06, Slg. 2007, I-7689).

    92 - Urteile Kommission/Spanien vom 2. Juli 2002 (C-499/99, Slg. 2002, I-6031) und vom 20. September 2007 (C-177/06, in Fn. 59 angeführt).

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    15 - Urteil vom 28. Juli 2011 (C-471/09 P bis C-473/09 P, oben in Fn. 14 angeführt, Rn. 98, 99 und 102 mit Verweis auf das Urteil vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, Slg. 2011, I-4727, Rn. 63, 64, 115 und 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-465/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, wonach die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    21 - Urteil vom 9. Juni 2011, Diputación Foral de Vizcaya/Kommission (C-465/09 P bis C-470/09 P, Rn. 121 und 122).
  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    103 - Spanien führt die Urteile vom 6. September 2006, Portugal/Kommission (C-88/03, Slg. 2006, I-7115), und vom 11. September 2008, UGT-Rioja u. a. (C-428/06 bis C-434/06, Slg. 2008, I-6747), an.
  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11
    46 - Beispielsweise Urteil vom 10. November 2011, The Rank Group (C-259/10 und C-260/10, Slg. 2011, I-10947, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-428/06

    Unión General de Trabajadores de la Rioja - Staatliche Beihilfen - Von einer

  • EuGH, 13.06.2013 - C-630/11

    HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler

  • EuGH, 07.07.2009 - C-369/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND DOPPELT WEGEN UNTERBLIEBENER

  • EuGH, 13.11.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung -

  • EuG, 06.09.2006 - T-304/04

    Italien / Kommission

  • EuGH, 31.03.2011 - C-407/09

    Griechenland wird zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 3 Millionen Euro wegen

  • EuGH, 15.04.2008 - C-390/06

    Nuova Agricast - Staatliche Beihilfen - Für eine bestimmte Zeit genehmigte

  • EuGH, 25.06.2013 - C-241/11

    Die Tschechische Republik wird zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 250 000 Euro

  • EuGH, 28.07.2011 - C-474/09

    Diputación Foral de Vizcaya / Kommission

  • EuGH, 02.07.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

  • EuGH, 30.04.2009 - C-494/06

    Kommission / Italien und Wam - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung

  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen

  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

  • EuGH, 28.11.2013 - C-576/11

    Luxemburg wird zu finanziellen Sanktionen verurteilt, weil es einem 2006

  • EuGH, 19.12.2012 - C-279/11

    Gegen Irland werden mehrere finanzielle Sanktionen wegen Nichtdurchführung zweier

  • EuGH, 17.10.2013 - C-533/11

    Belgien wird für die Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 8. Juli

  • EuGH, 30.05.2013 - C-270/11

    Schweden muss wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie über die

  • EuGH, 09.12.2008 - C-121/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT FRANKREICH ZUR ZAHLUNG EINES PAUSCHALBETRAGS, WEIL ES

  • EuGH, 04.06.2009 - C-109/08

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG,

  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER

  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

  • EuG, 09.09.2009 - T-230/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission

  • EuGH, 04.06.2009 - C-568/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-493/14

    Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    10 - Soweit diese Verordnung in bestimmten, dem Gerichtshof vorgelegten Rechtssachen zur Sprache kam (Urteil Wam Industriale/Kommission, C-560/12 P, EU:C:2013:726, und Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Spanien, C-184/11, EU:C:2014:33), sind die Ausführungen des Gerichtshofs für uns hier wenig hilfreich.
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