Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Engelmann
Niederlassungsfreiheit - Glücksspiel - Konzessionssystem für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Möglichkeit zur Erlangung einer Konzession nur für Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Kohärenz der nationalen Politik auf dem Gebiet des Spiels - Werbung
- EU-Kommission
Engelmann
Niederlassungsfreiheit - Glücksspiel - Konzessionssystem für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Möglichkeit zur Erlangung einer Konzession nur für Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Kohärenz der nationalen Politik auf dem Gebiet des Spiels - Werbung
- EU-Kommission
Engelmann
Niederlassungsfreiheit - Glücksspiel - Konzessionssystem für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Möglichkeit zur Erlangung einer Konzession nur für Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Kohärenz der nationalen Politik auf dem Gebiet des Spiels - ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz im Inland vorbehält, gegen das Unionsrecht
- lto.de (Kurzinformation)
Mitbewerber anderer Mitgliedstaaten dürfen nicht von Teilnahme an Ausschreibungen zur Konzessionserteilung für Glücksspiele ausgeschlossen werden
- blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Europäischer Gerichtshof entscheidet zum Spielbankenmonopol - neue Vorlage aus Österreich
- blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Europäischer Gerichtshof verhandelt am 14. Januar 2010 österreichische und schwedische Glücksspiel-Vorlageverfahren
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08
- EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
Wird zitiert von ...
- OVG Bremen, 11.03.2010 - 1 B 314/09
OVG bestätigt Einschreiten gegen Wettbüros - Hängebeschluss; Sportwetten; …
Die Generalanwälte Mazák (Schlussantrag vom 23.02.2010 in der Rechtssache C-64/08, Rn. 90) und Mengozzi (…Schlussantrag vom 04.03.2010 in der Rechtssache C-316/07 u.a., Rn. 72) haben jüngst zudem auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.07.2004 (…C-262/02, KOM ./. Vereintes Königreich, Rn. 37) hingewiesen, die den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung die Möglichkeit eines differenzierten Vorgehens zugesteht.