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   Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09 (https://dejure.org/2010,19467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.11.2010 - C-327/09 (https://dejure.org/2010,19467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. November 2010 - C-327/09 (https://dejure.org/2010,19467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mensch und Natur

    Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter" - Antrag auf Genehmigung - Zurückweisung - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Wirkung gegenüber ...

  • EU-Kommission PDF

    Mensch und Natur

    Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter" - Antrag auf Genehmigung - Zurückweisung - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Wirkung gegenüber ...

  • EU-Kommission

    Mensch und Natur

    Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - ‚Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter‘ - Antrag auf Genehmigung - Zurückweisung - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - 'Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter" - Antrag auf Genehmigung - Zurückweisung - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Wirkung gegenüber ...

  • rechtsportal.de

    Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - 'Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter" - Antrag auf Genehmigung - Zurückweisung - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Wirkung gegenüber ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09
    8 - Urteil vom 15. Januar 2009, M-K Europa (C-383/07, Slg. 2009, I-115, Randnr. 23).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine Privatperson dieses Verfahren nicht einleiten (vgl. in diesem Sinne Urteil M-K Europa, Randnr. 43).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-236/01

    Monsanto Agricoltura Italia u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09
    7 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a. (C-236/01, Slg. 2003, I-8105, Randnr. 74).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09
    11 - Vgl. Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141, Randnr. 88).
  • VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445

    Klage auf Unterlassung der Einstellung einer Meldung in das europäische

    Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 23. November 2010 im Vorlageverfahren C-327/09 hindere die genannte Zurückweisungsentscheidung der Kommission die Behörde eines Mitgliedsstaats nicht daran, in einem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu prüfen, ob ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat vor dem 15. Mai 1997 in der Gemeinschaft in nennenswertem Umfang in den Verkehr gebracht worden sei, um festzustellen, ob diese Art von Erzeugnissen in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 258/97 falle oder nicht.

    Mit Schriftsatz vom 15. April 2011 teilte der Klägerbevollmächtigte mit, dass der Europäische Gerichtshof im Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteil vom 14. April 2011 (C-327/09) klargestellt habe, dass die zurückweisende Entscheidung der Kommission über den Antrag, getrocknete Stevia-Blätter und ihren Tee als Novel-Food-Produkt zuzulassen, keine Drittwirkung habe und ausgeführt habe, dass die Kommission überhaupt nicht geprüft habe, ob es sich bei dem Produkt um ein Novel-Food-Produkt handle.

  • VG München, 21.09.2011 - M 18 K 11.2918

    Klage auf Unterlassung, das Verbot des Inverkehrbringens eines Lebensmittels

    Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 23. November 2010 im Vorlageverfahren C-327/09 hindere die genannte Zurückweisungsentscheidung der Kommission die Behörde eines Mitgliedsstaats nicht daran, in einem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu prüfen, ob ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat vor dem 15. Mai 1997 in der Gemeinschaft in nennenswertem Umfang in den Verkehr gebracht worden sei, um festzustellen, ob diese Art von Erzeugnissen in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 258/97 falle oder nicht.

    Mit Schriftsatz vom 15. April 2011 teilte der Klägerbevollmächtigte mit, dass der Europäische Gerichtshof im Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteil vom 14. April 2011 (C-327/09) klargestellt habe, dass die zurückweisende Entscheidung der Kommission über den Antrag, getrocknete "Stevia-Blätter" und ihren Tee als "Novel-Food-Produkt" zuzulassen, keine Drittwirkung habe und ausgeführt habe, dass die Kommission überhaupt nicht geprüft habe, ob es sich bei dem Produkt um ein "Novel-Food-Produkt" handle.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-471/14

    Seattle Genetics - Gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Verordnung (EG) Nr.

    50 - Vgl. entsprechend Urteil Mensch und Natur (C-327/09, EU:C:2011:249, Rn. 24 und 25) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Mensch und Natur (C-327/09, EU:C:2010:709, Nr. 42) zu einer Entscheidung der Kommission, mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in der Union verweigert wurde, die vom Gerichtshof als eine Entscheidung im Sinne von Art. 249 Abs. 4 EG, jetzt Art. 288 Abs. 4 AEUV, angesehen wurde.
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