Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-559/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Meroni
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 34 Nr. 1 - Gründe für die Versagung der Anerkennung und der Vollstreckbarerklärung einstweiliger und sichernder Maßnahmen - Öffentliche Ordnung (ordre public)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines ausländischen gerichtlichen Verfügungsverbotes ohne vorherige Anhörung eines Drittbetroffenen; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des lettischen Obersten Gerichtshofs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 34 Nr. 1 - Gründe für die Versagung der Anerkennung und der Vollstreckbarerklärung einstweiliger und sichernder Maßnahmen - Öffentliche Ordnung (ordre public)
- rechtsportal.de
Anerkennung eines ausländischen gerichtlichen Verfügungsverbotes ohne vorherige Anhörung eines Drittbetroffenen; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des lettischen Obersten Gerichtshofs
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-559/14
- EuGH, 25.05.2016 - C-559/14
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18
C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in …
78 Im Finanzbereich wird mit einer solchen "freezing injunction" ein Verfügungsverbot angeordnet, um zu verhindern, dass durch Veräußerung Vermögensgegenstände des Schuldners einem späteren Zugriff des Gläubigers entzogen werden (siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Meroni, C-559/14, EU:C:2016:120, Nr. 2). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15
Lebek - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
3 - Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Meroni (C-559/14, EU:C:2016:120).