Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-451/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Cura Anlagen
- EU-Kommission
Cura Anlagen GmbH gegen Auto Service Leasing GmbH (ASL).
Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-451/99
- EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-387/01
Weigel
Zudem dürfte die Auffassung der Kommission kaum mit einer Feststellung des Gerichtshofes vereinbar sein, die dieser unlängst - sogar im Hinblick auf die österreichische NoVA - im Urteil Cura Anlagen getroffen hat.7 - In diesem Sinne zitiert die Kommission die Urteile vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-177/94 (Perfili, Slg. 1996, I-161, Randnr. 17) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92 (Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 52) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 25. September 2001 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Nrn. 37 bis 47).
11 - Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 40).