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   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98 (https://dejure.org/1999,9054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - C-285/98 (https://dejure.org/1999,9054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - C-285/98 (https://dejure.org/1999,9054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kreil

  • EU-Kommission PDF

    Tanja Kreil gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
    Daß Artikel 2 Absatz 3 eine Ungleichbehandlung mit "Schutzcharakter" rechtfertigen könne, die durch eine ähnliche Erwägung motiviert ist wie hier das erwähnte rechtspolitische Ziel des deutschen Verfassungsgebers, nämlich die Rücksichtnahme auf die öffentliche Meinung, hat der Gerichtshof bereits im Urteil Johnston klar mit den Worten zurückgewiesen, Frauen könnten "nicht unter Berufung auf [Artikel 2 Absatz 3] der Richtlinie mit der Begründung von einer Beschäftigung ausgeschlossen werden, daß die öffentliche Meinung für sieeinen im Verhältnis zu Männern stärkeren Schutz gegen Gefahren fordere, die Männer und Frauen in gleicher Weise betreffen und die sich von den besonderen Schutzbedürfnissen der Frau ... unterscheiden" (Randnr. 44, Hervorhebung hinzugefügt).

    So machte sie geltend, die fraglichen Bestimmungen dienten der öffentlichen Sicherheit (Vermeidung vermehrter Anschläge auf die Polizei in Bürgerkriegssituationen, vgl. Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 35) oder der Verteidigung oder der äußeren Sicherheit (Sicherung der Kampfkraft einer Eliteeinheit der Streitkräfte, vgl. Nr. 4 der Schlußanträge in der Rechtssache Sirdar): Sie berief sich also ersichtlich auf Erwägungen, die in den Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

    22: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 45) sowie in gleichem Sinne Urteile in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 14) und Stoeckel (Randnr. 15).

    Vgl. im gleichen Sinne Urteile vom 8. November 1983 in der Rechtssache 165/82 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 3431, Randnrn. 18 und 20) und Johnston, Randnr. 38.29: - Zum Beispiel Besatzungsmitglieder von U-Booten und Marineinfanteristen in den Niederlanden, Marineinfanteristen (Royal Marines) im Vereinigten Königreich und bis 1993 Jagdflugzeugpiloten in Dänemark.

    38: - Vgl. Urteil Johnston, Randnrn.

    47: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 44).

    48: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 44).

    62: - Vgl. Urteil Johnston, Randnrn.

    65: - Urteil Regina/Bouchereau, Randnr. 34, vgl. auch Urteil Van Duyn, Randnr. 18.66: - Vgl. Nrn. 40 f. meiner Schlußanträge in der Rechtssache Sirdar, wo ich mich auf das Urteil Johnston bezogen habe.

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
    Wendet man die im Urteil Kommission/Frankreich dargelegten Grundsätze (auf die ich mich bereits in der Rechtssache Sirdar gestützt habe) auf den vorliegenden Fall an, so scheint das geltend gemachte Erfordernis der "interaktiven Einsatzfähigkeit" die fragliche Ungleichbehandlung hingegen nicht zu rechtfertigen, denn die deutschen Stellen haben nicht nachgewiesen, daß dieses Prinzip tatsächlich in allen Einheiten mit "Kombattantenstatus", also in sämtlichen außer dem Sanitäts- und Militärmusikdienst, angewandt wird.

    Das Urteil fügt sich ein in die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie allein den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und der besonderen Beziehung zwischen Mutter und Kind bezweckt: vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnrn. 25 f.), vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 13), vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-345/89 (Stoeckel, Slg. 1991, I-4047, Randnr. 13), vom 3. Februar 1994 in der Rechtssache C-13/93 (Minne, Slg. 1994, I-371, Randnr. 11), vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21), vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93 (Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-66/96 (Dansk Handel, Slg. 1998, I-7327, Randnr. 54).

    22: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 45) sowie in gleichem Sinne Urteile in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 14) und Stoeckel (Randnr. 15).

    24: - Vgl. etwa das Vorbringen des Vereinigten Königreichs in der Rechtssache Johnston zur vierten Vorlagefrage (Slg. 1986, 1672) und Frankreichs in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6322) zu einer Reihe besonderer Rechte zum Schutz der Frau.

    (Schlußanträge in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6327).

    27: - Vgl. Hervey, Justifications for sex discrimination in employment, Butterworths, London 1993, Abschnitt 4.2.1.3.28: - Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 3559, Randnr. 28, Hervorhebung hinzugefügt).

    51: - Vgl. Kokott, a. a. O., Artikel 12a, Randnr. 6.52: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen Kommission/Vereinigtes Königreich (Randrn. 14 bis 16) und 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 25), die Schlußanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn in letztgenannter Rechtssache (Slg. 1988, 3570 f.) sowie meine Schlußanträge in der Rechtssache Sirdar (Nrn. 35 bis 37).

    57: - Vgl. meine Schlußanträge, Nrn. 6 f. 58: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnrn. 25 f.) und wesentlich in gleichem Sinne Kommission/Deutschland (Randnrn. 36 ff.).

    59: - Urteil in der Rechtssache 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 27).

  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
    Sie verweist insoweit auf das Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16), in dem der Gerichtshof die Geltung der Richtlinie auch für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst festgestellt habe.

    26: - Vgl. Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 34), wo der Gerichtshof einige Berufe nennt, in denen in den verschiedenen Mitgliedstaaten typischerweise - tatsächliche oder rechtliche - Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen.

    61: - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (Randnr. 34).

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