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Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
SECIL
Vorlage zur Vorabentscheidung - Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen - Abkommen EG-Tunesien - Abkommen EG-Libanon - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14
- EuGH, 24.11.2016 - C-464/14
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15
Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …
Aus den in den Nrn. 123 bis 125 meiner Schlussanträge in der Rechtssache SECIL (C-464/14, EU:C:2016:52)(73) dargelegten Gründen können Beschränkungen des durch Art. 52 des Partnerschaftsabkommens garantierten freien Kapitalverkehrs meines Erachtens durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein.Vgl. auch Nrn. 32 bis 35 meiner Schlussanträge in der Rechtssache SECIL (C-464/14, EU:C:2016:52).
64 - Vgl. Nr. 79 meiner Schlussanträge in der Rechtssache SECIL (C-464/14, EU:C:2016:52).