Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2014 - C-557/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Lutz
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und 13 - Klage gegen eine benachteiligende Handlung - Verjährungs-, Ausschluss- und Anfechtungsfristen - Formerfordernisse - Bestimmung des anwendbaren Rechts - Zahlung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer vor diesem Zeitpunkt durchgeführten Pfändung erfolgt ist
- Jurion
Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines in anderem Mitgliedstaat vor Eröffnung des inländischen Insolvenzverfahrens gepfändeten Geldbetrags; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Insolvenzanfechtung bei Ablauf der Ausschlussfrist im Staat des Rechtsgeschäfts, hier: Österreich ("Lutz")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und 13 - Klage gegen eine benachteiligende Handlung - Verjährungs-, Ausschluss- und Anfechtungsfristen - Formerfordernisse - Bestimmung des anwendbaren Rechts - Zahlung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer vor diesem Zeitpunkt durchgeführten Pfändung erfolgt ist
- rechtsportal.de
Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines in anderem Mitgliedstaat vor Eröffnung des inländischen Insolvenzverfahrens gepfändeten Geldbetrags; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
EuInsVO Art. 5, 13
Zur Insolvenzanfechtung bei Ablauf der Ausschlussfrist im Staat des Rechtsgeschäfts, hier: Österreich ("Lutz")
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anwendbarkeit der EU-Verordnung über Insolvenzverfahren" von RA Roland Stangl, original erschienen in: NZI 2015, 44 - 45.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2167
- ZIP 2015, 381
- NZI 2015, 44
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-195/15
Mulhaupt
Viertens erinnere ich daran, dass der Gerichtshof bereits im Urteil Lutz(69) ein vollstreckbares Pfändungspfandrecht (eine Pfändung von Kontoguthaben) als dingliches Recht angesehen hat, obwohl es sich nicht um ein durch Rechtsakt begründetes, sondern um ein ipso iure entstandenes Recht handelte(70).Vgl. auch Urteil vom 16. April 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 27).
32 - Vgl. hierzu Urteil vom 16. April 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227), sowie meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (C-557/13, EU:C:2014:2404).
34 - Zur Tragweite von Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 vgl. Urteil vom 16. April 2015, Lutz (C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 32 bis 49), sowie meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (C-557/13, EU:C:2014:2404, Nrn. 56 bis 61).
37 - C-557/13, EU:C:2014:2404.
42 - C-557/13, EU:C:2014:2404.
69 - Urteil vom 16. April 2015 (C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 27 und 28).