Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-649/17 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schlussanträge des Generalanwalts G. Pitruzzella vom 28. Februar 2019. Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen Amazon EU Sàrl. Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs. Vorlage zur ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Umwelt und Verbraucher - Generalanwalt Pitruzzella schlägt dem Gerichtshof vor festzustellen, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet werden kann, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt: Online-Plattformen wie Amazon müssen Verbrauchern keine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Amazon EU
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Informationen über die Kommunikationsmittel, die dem Verbraucher eine schnelle ...
- lto.de (Kurzinformation)
Kommunikation mit Online-Plattformen: Amazon muss nicht telefonisch erreichbar sein
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.10.2015 - 33 O 233/14
- OLG Köln, 08.07.2016 - 6 U 180/15
- BGH, 05.10.2017 - I ZR 163/16
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-649/17
- EuGH, 10.07.2019 - C-649/17
- BGH, 19.12.2019 - I ZR 163/16
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 169/17
"Verfügbarkeit" einer Telefonnummer im Sinne des Gestaltungshinweises zur …
Nicht gegen die vorstehend vorgenommene Beurteilung sprechen die Erwägungen, aus denen der Senat es im Vorlagebeschluss "Rückrufsystem" als zweifelhaft angesehen hat, ob auch solche Kommunikationsmittel als im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU im Unternehmen vorhanden anzusehen sind, die ausschließlich zu anderen Zwecken als für den Kontakt zu Verbrauchern im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen eingesetzt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZR 163/16, GRUR 2018, 100 Rn. 19 bis 22 = WRP 2018, 72; beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig als Rechtssache C-649/17).