Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Irland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 89/665/EWG - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Mitteilung der Vergabeentscheidung an einen unterlegenen Bieter - Nachprüfungsverfahren nach innerstaatlichem Recht - ...
- EU-Kommission
Kommission / Irland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 89/665/EWG - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Mitteilung der Vergabeentscheidung an einen unterlegenen Bieter - Nachprüfungsverfahren nach innerstaatlichem Recht - ...
- EU-Kommission
Kommission / Irland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 89/665/EWG - Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Mitteilung der Vergabeentscheidung an einen unterlegenen Bieter - Nachprüfungsverfahren nach innerstaatlichem Recht - ...
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwendung von § 101a Abs. 1 GWB im Teilnahmewettbewerb: Das Aus?
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
- EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - Verg 43/09
Verpflichtung des Auftraggebers zur Bildung von Teillosen
Da die Antragstellerin dies hätte rügen können und die Vorschrift präzise Rügefristen bestimmt, ist dies europarechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Generalanwältin Kokott in ihren Stellungnahmen vom 29.10.2009 - C-406/08 und C-456/08). - Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19
Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines …
33 Ich möchte hier auf die Äußerungen der Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Irland (C-456/08, EU:C:2009:679) hinweisen, die Bestimmungen eines nationalen Gesetzes betraf, die einem nationalen Gericht gestatteten, Anträge auf Verfahren über öffentliche Auftragsvergabe mit der Begründung zurückzuweisen, diese seien nicht "so rasch wie möglich" eingeleitet worden, selbst wenn die Antragsschrift ansonsten innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eingereicht worden war.