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Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18 |
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - C-60/18 (https://dejure.org/2018,39429)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Tallinna Vesi
Richtlinie 2008/98/EG - Abfälle - Ende der Abfalleigenschaft - Verwertung - Spezifische Kriterien für die Beendigung der Abfalleigenschaft von Klärschlamm - Fehlen von Kriterien auf europäischer oder innerstaatlicher Ebene
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 2008/98/EG - Abfälle - Ende der Abfalleigenschaft - Verwertung - Spezifische Kriterien für die Beendigung der Abfalleigenschaft von Klärschlamm - Fehlen von Kriterien auf europäischer oder innerstaatlicher Ebene
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18
- EuGH, 28.03.2019 - C-60/18
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-212/18
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45 In gleicher Weise hat Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Tallinna Vesi (C-60/18, EU:C:2018:969) die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedstaaten bei der Regulierung von Verwertungsverfahren und der Festlegung des nach Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/98 geltenden Schutzniveaus über einen weiten Ermessensspielraum verfügten (Nr. 43).