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   Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17   

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https://dejure.org/2019,1119
Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17 (https://dejure.org/2019,1119)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.01.2019 - C-628/17 (https://dejure.org/2019,1119)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - C-628/17 (https://dejure.org/2019,1119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Orange Polska

    Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Richtlinie 2005/29/EG - Begriff der aggressiven Geschäftspraxis - Modalität des Abschlusses von Fernabsatzverträgen über die Bereitstellung von ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 30. Januar 2019. Prezes Urzedu Ochrony Konkurencji i Konsumentów gegen Orange Polska S.A. Vorabentscheidungsersuchen des Sad Najwy?¼szy. Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Richtlinie 2005/29/EG - Begriff der aggressiven Geschäftspraxis - Modalität des Abschlusses von Fernabsatzverträgen über die Bereitstellung von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-54/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, allein die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    Ein neues Vorabentscheidungsersuchen gibt dem Gerichtshof Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum Verbraucherschutz fortzuentwickeln, diesmal im Bereich der Richtlinie 2005/29/EG(2), zu deren Anwendung vor kurzem das Urteil Wind Tre und Vodafone Italia(3) ergangen ist.

    Im Urteil Wind Tre und Vodafone Italia hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Begriff "aggressive Geschäftspraktik" insbesondere dadurch definiert wird, "dass sie die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit des Durchschnittsverbrauchers in Bezug auf ein Produkt tatsächlich oder voraussichtlich erheblich beeinträchtigt.

    3 Urteil vom 13. September 2018 (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710).

    15 Ich nehme Bezug auf meine Schlussanträge in den Rechtssachen Wind Tre und Vodafone Italia (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:377, Nr. 63).

    17 Rechtssachen C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:377, Nrn. 67 bis 70.

    23 Urteil vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 45).

    In den Schlussanträgen in der Rechtssache Wind Tre und Vodafone Italia (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:377, Nr. 65) habe ich aber ausgeführt, dass dadurch nicht unbedingt eine "unzulässige Beeinflussung" durch den Gewerbetreibenden ausgeübt werden müsse, denn "[d]ie Beeinflussung, auf die sich die Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29 beziehen, ist ... nicht die, die schlicht Folge der Irreführung - im Sinne von Art. 7 der Richtlinie - ist, sondern diejenige, durch die aktiv durch Ausübung von Druck die Konditionierung des Willens des Verbrauchers erzwungen wird".

  • EuGH, 13.09.2018 - C-54/17

    Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    3 Urteil vom 13. September 2018 (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710).

    23 Urteil vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia (C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 45).

  • EuGH, 07.09.2016 - C-310/15

    Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    24 Urteil vom 7. September 2016, Deroo-Blanquart (C-310/15, EU:C:2016:633, Rn. 40).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    22 So z. B. die Urteile vom 13. Januar 2000, Estée Lauder (C-220/98, EU:C:2000:8, Rn. 27), und vom 12. Mai 2011, Ving Sverige (C-122/10, EU:C:2011:299, Rn. 22).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-421/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    14 Nach dem Urteil vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 61), verstößt eine "nationale Regelung, die nicht in Anhang I der Richtlinie 2005/29 genannte Praktiken generell verbietet, ohne eine individuelle Prüfung der "Unlauterkeit" dieser Praktiken anhand der in den Art. 5 bis 9 dieser Richtlinie aufgestellten Kriterien vorzunehmen, gegen den Inhalt von Art. 4 der Richtlinie und steht im Widerspruch zu dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer vollständigen Harmonisierung - und zwar selbst dann, wenn diese Regelung ein höheres Verbraucherschutzniveau gewährleisten soll".
  • EuGH, 16.04.2015 - C-388/13

    UPC Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    18 Urteil vom 16. April 2015, UPC Magyarország (C-388/13, EU:C:2015:225, Rn. 53).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    Neben vielen anderen das Urteil vom 13. Juli 2017, 1ngsteel und Metrostav (C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 25).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17
    22 So z. B. die Urteile vom 13. Januar 2000, Estée Lauder (C-220/98, EU:C:2000:8, Rn. 27), und vom 12. Mai 2011, Ving Sverige (C-122/10, EU:C:2011:299, Rn. 22).
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