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   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,9042)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,9042)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 2015 - C-231/14 P (https://dejure.org/2015,9042)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    InnoLux / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Bestimmung des Wertes der Verkäufe, mit denen der Verstoß in Zusammenhang steht - Extraterritoriale Anwendung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Der Gerichtshof hat vor Kurzem im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 57 bis 59; vgl. auch meine Schlussanträge in dieser Rechtssache, C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) zum einen bestätigt, dass "Ziff. 13 der Leitlinien von 2006 ... darauf [abzielt], bei der Berechnung der gegen ein Unternehmen verhängten Geldbuße einen Betrag als Ausgangspunkt festzulegen, der die wirtschaftliche Bedeutung der Zuwiderhandlung und das jeweilige Gewicht dieses Unternehmens daran wiedergibt", und es sei außerdem wichtig, dass die Geldbuße "mit dem Anwendungsbereich des betreffenden Kartells in [einem] wirklichen Zusammenhang steht" und "der Teil des Gesamtumsatzes, der aus dem Verkauf der Produkte stammt, die den Gegenstand der Zuwiderhandlung bilden, besser geeignet ist, die wirtschaftliche Bedeutung dieser Zuwiderhandlung wiederzugeben .

    Wenn der Gerichtshof im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363) ein für allemal bekräftigt hat, dass die Kommission nicht berechtigt ist, eine Unterscheidung zwischen internen und externen Verkäufen vorzunehmen, ist sie grundsätzlich ebenso wenig berechtigt, nur die externen Verkäufe als "tatsächliche Verkäufe" zu behandeln(8).

    Wie bereits angegeben, ist diese Sichtweise vor Kurzem vom Gerichtshof im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363) bestätigt worden.

    7 - Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nr. 44).

    9 - Es ist darauf hinzuweisen, dass es zu dieser Zeit bereits eine einschlägige Rechtsprechung gab, wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) darlege.

    Dass das Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363) nach dem angefochtenen Urteil erging, spielt hier also keine Rolle.

    In diesem Zusammenhang vgl. auch das Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 55).

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Mit dem zweiten Teil, der das Urteil Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89) betrifft, macht die Rechtsmittelführerin geltend, die Kommission habe dieses Urteil insoweit missverstanden als sie, statt die konzerninternen Lieferungen in gleicher Weise zu behandeln wie die Verkäufe an Dritte, in Bezug auf bestimmte Adressaten des streitigen Beschlusses ein anderes Kriterium angewandt habe, um den Ort ihrer konzerninternen Lieferungen zu bestimmen.

    Die Kommission ist der Ansicht, das Urteil Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89) bestätige, dass sie den Wert eines Produkts, das Gegenstand eines Kartells sei, unabhängig davon berücksichtigen dürfe, ob ein Kartellteilnehmer das fragliche Produkt direkt auf dem Markt verkaufe oder dieses zuvor in ein anderes Endprodukt eingebaut habe.

    Im Übrigen scheint die Kommission sich nicht mehr daran zu erinnern, dass das Gericht ein entsprechendes Argument - und zwar der Klägerin im Urteil Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89, Rn. 113 und 121 bis 123), dass nämlich die internen Lieferungen nicht berücksichtigt werden dürften, weil sie keinen "tatsächlichen Verkauf" darstellten - bereits zutreffend zurückgewiesen hat.

    Bei der auf die von LGD und AUO durchgeführten konzerninternen Lieferungen von LCD angewandten Methode handele es sich nämlich um die vom Gericht und vom Gerichtshof in den Urteilen Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89) und KNP BT/Kommission (C-248/98 P, EU:C:2000:625) bestätigte Methode.

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union InnoLux/Kommission (T-91/11, EU:T:2014:92) aufzuheben, soweit es darin bestätigt hat, dass die gegen die InnoLux Corp.

    2 - T-91/11, EU:T:2014:92, im Folgenden: angefochtenes Urteil.

    15 - Vgl. auch die Stellungnahme von Professor Demaret, P.: "Note relative à l'arrêt du Tribunal InnoLux T-91/11", Anlage ECJ.A.6 zur Rechtsmittelschrift von InnoLux.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Der Gerichtshof hat vor Kurzem im Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 57 bis 59; vgl. auch meine Schlussanträge in dieser Rechtssache, C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) zum einen bestätigt, dass "Ziff. 13 der Leitlinien von 2006 ... darauf [abzielt], bei der Berechnung der gegen ein Unternehmen verhängten Geldbuße einen Betrag als Ausgangspunkt festzulegen, der die wirtschaftliche Bedeutung der Zuwiderhandlung und das jeweilige Gewicht dieses Unternehmens daran wiedergibt", und es sei außerdem wichtig, dass die Geldbuße "mit dem Anwendungsbereich des betreffenden Kartells in [einem] wirklichen Zusammenhang steht" und "der Teil des Gesamtumsatzes, der aus dem Verkauf der Produkte stammt, die den Gegenstand der Zuwiderhandlung bilden, besser geeignet ist, die wirtschaftliche Bedeutung dieser Zuwiderhandlung wiederzugeben .

    7 - Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nr. 44).

    9 - Es ist darauf hinzuweisen, dass es zu dieser Zeit bereits eine einschlägige Rechtsprechung gab, wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:272, Nrn. 21 ff.) darlege.

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    13 - Vgl. u. a. Urteile Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission (T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 103) sowie Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, EU:T:2004:118, Rn. 143) (das Rechtsmittel ist mit Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, zurückgewiesen worden).

    26 - Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission (C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 91).

  • EuG, 27.02.2014 - T-128/11

    LG Display und LG Display Taiwan / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    So habe sich das Gericht im Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88), um das Argument von LGD zurückzuweisen, wonach die Verkäufe von LCD an ihre Muttergesellschaften ausgenommen werden müssten, nicht darauf gestützt, dass die in Rede stehenden Verkäufe innerhalb eines einheitlichen Unternehmens erfolgt seien.

    Das Gericht selbst habe in dem Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) die Rechtmäßigkeit dieser Methode bestätigt und würde sich demzufolge selbst widersprechen.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Aus dem Urteil Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a. (C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479) ergebe sich nämlich, dass nur dann, wenn eine Partei begehre, auf sie eine rechtswidrige Methode der Geldbußenberechnung anzuwenden, das Gebot rechtmäßigen Handelns geltend gemacht werden könne, um ihm dies zu verweigern.

    Jedenfalls hat die Kommission, wie sie zutreffend dargelegt hat, im vorliegenden Fall im Gegensatz zu der Situation, um die es in der Rechtssache, in der das Urteil Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a. (C 628/10 P und C 14/11 P, EU:C:2012:479) ergangen ist, ging, auf alle Kartellteilnehmer dieselbe Methode (des einheitlichen Unternehmens) angewandt.

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Vgl. die Urteile Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, EU:T:2004:118, Rn. 143) sowie Hoechst/Kommission (T-410/03, EU:T:2008:211, Rn. 603).

    13 - Vgl. u. a. Urteile Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission (T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 103) sowie Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, EU:T:2004:118, Rn. 143) (das Rechtsmittel ist mit Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, zurückgewiesen worden).

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    Mit dem dritten Teil, der das Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, im Folgenden: Urteil Zellstoff I) betrifft, macht die Rechtsmittelführerin geltend, aus diesem Urteil folge, dass die Zuständigkeit der Union sich nicht auf jeden innerhalb des EWR getätigten Verkauf erstrecke, sondern lediglich auf im EWR getätigte Verkäufe des relevanten Produkts, auf das sich das abgestimmte Vorgehen beziehe, das Gegenstand der Feststellung des Verstoßes gewesen sei.

    Dieser Standpunkt wurde insbesondere vertreten von Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Imperial Chemical Industries/Kommission (48/69, EU:C:1972:32) (in der das Kartell direkte und sofortige, wesentliche und vorhersehbare Auswirkungen in der Gemeinschaft hatte) und von Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:258)(16).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-444/11

    Team Relocations u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
    In diesem Zusammenhang füge ich hinzu, dass das Gericht in Rn. 66 des Urteils Team Relocations u. a./Kommission (T-204/08 und T-212/08, EU:T:2011:286) zutreffend entschieden hat, dass "nach ständiger Rechtsprechung der Teil des Umsatzes, der mit den Waren erzielt wurde, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog , einen zutreffenden Anhaltspunkt für das Ausmaß einer Zuwiderhandlung auf dem betreffenden Markt liefern [kann] ... Insbesondere stellt der Umsatz, der mit den Erzeugnissen erzielt wurde, die Gegenstand einer beschränkenden Verhaltensweise waren, ein objektives Kriterium dar, das zutreffend angibt, wie schädlich sich diese Verhaltensweise auf den normalen Wettbewerb auswirkt ... Dieser Grundsatz ist in die Leitlinien von 2006 aufgenommen worden." Dieses Urteil ist vom Gerichtshof im Urteil Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464) bestätigt worden.

    Vgl. auch die Urteile Team Relocations u. a./Kommission (C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 76) sowie Putters International/Kommission (T-211/08, EU:T:2011:289, Rn. 59), gegen das kein Rechtsmittel eingelegt worden ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

  • EuGH, 03.07.2003 - C-83/01

    Chronopost / Ufex u.a.

  • EuGH, 23.04.2015 - C-227/14

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße von 210 Millionen Euro, die gegen LG

  • EuG, 16.06.2011 - T-211/08

    Putters International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 29.06.2006 - C-289/04

    Showa Denko / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuGH, 29.09.2011 - C-520/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 09.09.2015 - T-84/13

    Samsung SDI u.a. / Kommission

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

  • EuG, 27.09.2006 - T-204/03

    Haladjian Frères / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Artikel 82 EG -

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 06.12.2005 - T-48/02

    Brouwerij Haacht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-36/11

    Japan Airlines / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1972 - 48/69

    Imperial Chemical Industries Ltd. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 16.06.2011 - T-204/08

    Team Relocations / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 7/73

    Marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Rohstoffe; Marktbeherrschende

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

    180 In dieser Frage bin ich anderer Meinung als Generalanwalt Wathelet - vgl. Nr. 46 seiner Schlussanträge in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292).

    Ähnlich Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292, Nrn. 49 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    160 Voir, par exemple, s'agissant du droit de la concurrence, conclusions de l'avocat général Wathelet dans l'affaire InnoLux/Commission (C-231/14 P, EU:C:2015:292, points 39 à 42), et de l'avocat général Wahl dans l'affaire Intel Corporation/Commission (C-413/14 P, EU:C:2016:788, points 283 et 300) ; ainsi que, dans un autre contexte, conclusions de l'avocat général Szpunar dans l'affaire Nikiforidis (C-135/15, EU:C:2016:281, point 88).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292).
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