Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-363/99 |
Zitiervorschläge
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - C-363/99 (https://dejure.org/2002,14365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Koninklijke KPN Nederland
- EU-Kommission
Koninklijke KPN Nederland NV gegen Benelux-Merkenbureau.
- EU-Kommission
Koninklijke KPN Nederland NV gegen Benelux-Merkenbureau.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-363/99
- EuGH, 12.02.2003 - C-363/99
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Wird zitiert von ... (7)
- EuG, 05.12.2002 - T-91/01
BioID / HABM (BioID)
Dieser Schluss kann nur durch konkrete Anhaltspunkte - wie insbesondere die Art und Weise, in der die verschiedenen Bestandteile miteinander kombiniert sind - entkräftet werden, die darauf hinweisen, dass die komplexe Marke in ihrer Gesamtheit mehr darstellt als die Summe ihrer Bestandteile (in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 31. Januar 2002 in der Rechtssache C-363/99, Koninklijke KPN Nederland und PTT Nederland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 65). - EuG, 09.10.2002 - T-360/00
Dart Industries / OHMI (UltraPlus)
Denn dem Zeichen kann die Unterscheidungskraft auch dann fehlen, wenn die maßgebenden Verkehrskreise darin keinen Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der Waren erkennen können (in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 31. Januar 2002 in der Rechtssache C-363/99, Koninklijke KPN Nederland, Nr. 44, und Urteil EuroHealth, Randnr. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke EUROHYPO - …
21 - Zum Begriff "erkennbare Abweichung" siehe die Schlussanträge von Generalanwalt Ruíz-Jarabo Colomer vom 31. Januar 2002 in der Rechtssache Koninklijke KPN Nederland (C-363/99, Urteil vom 12. Februar 2004, Slg. I-1619, Nrn. 69 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2019 - C-705/17
Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95 - …
12 In diesem Sinne vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Koninklijke KPN Nederland (C-363/99, EU:C:2002:65, Nr. 45). - Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry
Ich habe darauf zum ersten Mal in meinen Schlussanträgen vom 31. Januar 2002 in der Rechtssache C-363/99 (KPN, insbesondere Nummer 68, ebenfalls noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hingewiesen. - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2004 - C-136/02
Mag Instrument / HABM
Aus diesem Grund habe ich in meinen Schlussanträgen vom 31. Januar 2002 in der Rechtssache C-363/99 (12) vorgeschlagen, dass eine Abweichung als erkennbar zu betrachten sei, wenn sie wesentliche Elemente wie die Form des Zeichens oder seine Bedeutung betreffe. - Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-40/01
Ansul
In meinen Schlussanträgen vom 31. Januar 2002 in der Rechtssache Koninklijke KPN Nederland (C-363/99), in der noch kein Urteil ergangen ist, habe ich die Herkunft und die Entwicklung des Einheitlichen Benelux-Markengesetzes dargelegt, auf das ich bereits in Fußnote 5 Bezug genommen habe.