Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Konstantinides
Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der sich gelegentlich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, um ärztliche Dienstleistungen zu erbringen - Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats - Richtlinie 2005/36 - Art. 56 AEUV - ...
- EU-Kommission
Konstantinides
Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der sich gelegentlich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, um ärztliche Dienstleistungen zu erbringen - Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats - Richtlinie 2005/36 - Art. 56 AEUV - ...
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur berufsständischen Werbung und Vergütung von Ärzten bei Tätigkeit in einem anderem Mitgliedstaat; Anwendbarkeit der standesrechtlichen Regeln des Aufnahmemitgliedstaats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsständische Werbung und Vergütung von Ärzten bei Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschränkung der Diensleistungsfreiheit durch Hessisches Berufsrecht für Ärzte kann nach Ansicht des Generalanwalts gerechtfertigt sein
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
EU-Generalanwalt senkt den Daumen
Verfahrensgang
- VG Gießen, 02.08.2011 - 21 K 1604/10
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11
- EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen …
(2) Zur Vergütungspflicht nach Art. 5 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/29/EG existiert bereits umfassende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2013, Amazon.com International Sales u.a., C-521/11, EU:C:2013:51, Rn. 31 ff.;… Urteil vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi, C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 55).