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   Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17   

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https://dejure.org/2018,1253
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17 (https://dejure.org/2018,1253)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.01.2018 - C-39/17 (https://dejure.org/2018,1253)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - C-39/17 (https://dejure.org/2018,1253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lubrizol France

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28 und 30 AEUV - Abgabe gleicher Wirkung - Art. 110 AEUV - Inländische Abgabe - Sozialer Solidaritätsbeitrag zulasten der Gesellschaften und Zusatzbeitrag - Abgabe, deren Bemessungsgrundlage der Gesamtjahresumsatz der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28 und 30 AEUV - Abgabe gleicher Wirkung - Art. 110 AEUV - Inländische Abgabe - Sozialer Solidaritätsbeitrag zulasten der Gesellschaften und Zusatzbeitrag - Abgabe, deren Bemessungsgrundlage der Gesamtjahresumsatz der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99

    Nygård

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17
    Im Urteil Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244) hat er beispielsweise entschieden, dass bei einer Abgabe, die für zur Schlachtung im Inland bestimmte Schweine im Zeitpunkt der Lieferung zum Zweck der Schlachtung und für lebend ausgeführte Schweine im Zeitpunkt der Ausfuhr geschuldet ist, davon auszugehen sei, dass sie auf der gleichen Handelsstufe angewandt wird, da beide Vorgänge zum Zweck der Herausnahme der Schweine aus der inländischen Erzeugung erfolgten(39).

    34 Urteile vom 23. April 2002, Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 21), und vom 8. Juni 2006, Koornstra (C-517/04, EU:C:2006:375, Rn. 16).

    35 Urteil vom 23. April 2002, Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 22), und vom 8. Juni 2006, Koornstra (C-517/04, EU:C:2006:375, Rn. 18).

    37 Vgl. Urteil vom 11. Juni 1992, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition Animale (C-149/91 und C-150/91, EU:C:1992:261, Rn. 18), in dem sich der Gerichtshof wie folgt äußert: "Was das Erfordernis des gleichen Steuertatbestands betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass es in einem Fall wie dem hier vorliegenden keinen Unterschied macht, dass das eingeführte Erzeugnis zum Zeitpunkt der Einfuhr und das inländische Erzeugnis zum Zeitpunkt seines Weiterverkaufs oder seiner Verarbeitung belastet wird, denn wirtschaftlich gesehen geschieht beides auf derselben Handelsstufe, da beide Vorgänge im Hinblick auf die Verwendung des Erzeugnisses durchgeführt werden." Diese Auslegung hat der Gerichtshof in der Folge in den Urteilen vom 2. April 1998, 0utokumpu (C-213/96, EU:C:1998:155, Rn. 25), und vom 23. April 2002, Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 25), bestätigt.

    38 Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Nygård (C-234/99, EU:C:2001:260, Nr. 30).

    39 Urteil vom 23. April 2002, Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17
    37 Vgl. Urteil vom 11. Juni 1992, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition Animale (C-149/91 und C-150/91, EU:C:1992:261, Rn. 18), in dem sich der Gerichtshof wie folgt äußert: "Was das Erfordernis des gleichen Steuertatbestands betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass es in einem Fall wie dem hier vorliegenden keinen Unterschied macht, dass das eingeführte Erzeugnis zum Zeitpunkt der Einfuhr und das inländische Erzeugnis zum Zeitpunkt seines Weiterverkaufs oder seiner Verarbeitung belastet wird, denn wirtschaftlich gesehen geschieht beides auf derselben Handelsstufe, da beide Vorgänge im Hinblick auf die Verwendung des Erzeugnisses durchgeführt werden." Diese Auslegung hat der Gerichtshof in der Folge in den Urteilen vom 2. April 1998, 0utokumpu (C-213/96, EU:C:1998:155, Rn. 25), und vom 23. April 2002, Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 25), bestätigt.

    Vgl. insoweit die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Outokumpu (C-213/96, EU:C:1997:540, Nr. 35).

  • EuGH, 08.06.2006 - C-517/04

    Koornstra - Abgabe für die Anlandung von Garnelen mit in einem Mitgliedstaat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17
    34 Urteile vom 23. April 2002, Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 21), und vom 8. Juni 2006, Koornstra (C-517/04, EU:C:2006:375, Rn. 16).

    35 Urteil vom 23. April 2002, Nygård (C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 22), und vom 8. Juni 2006, Koornstra (C-517/04, EU:C:2006:375, Rn. 18).

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