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   Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2010 - C-57/09, C-101/09   

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https://dejure.org/2010,20813
Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2010 - C-57/09, C-101/09 (https://dejure.org/2010,20813)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.06.2010 - C-57/09, C-101/09 (https://dejure.org/2010,20813)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - C-57/09, C-101/09 (https://dejure.org/2010,20813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    B

    Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling - Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG - Vormalige Beteiligung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    D

    Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling - Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG - Vormalige Beteiligung des ...

  • EU-Kommission PDF

    B

    Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling - Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG - Vormalige Beteiligung des ...

  • EU-Kommission

    B

    Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling - Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG - Vormalige Beteiligung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling - Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG - Vormalige Beteiligung des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-101/09

    D

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2010 - C-57/09
    Diese Fragen stellen sich im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, seinerseits vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) auf der einen Seite und B (Rechtssache C-57/09) sowie D (Rechtssache C-101/09) auf der anderen Seite über die Ablehnung des von B gestellten Asylantrags durch das Bundesamt bzw. den Widerruf der ursprünglichen Anerkennung von D als Flüchtling durch diese Behörde.

    B - Rechtssache Bundesrepublik Deutschland/D (C-101/09).

    Es hat daher mit Beschlüssen vom 14. Oktober 2008 (C-57/09) und 25. November 2008 (C-101/09) die Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof jeweils folgende fünf Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    (Rechtssache C-101/09) wenn der Ausländer langjährig als Kämpfer und Funktionär - zeitweise auch als Mitglied des Führungsgremiums - in eine Organisation (hier: die PKK) eingebunden war, die bei ihrem bewaffneten Kampf gegen den Staat (hier: die Türkei) immer wieder auch terroristische Methoden angewendet hat und im Verzeichnis der Personen, Vereinigungen und Körperschaften im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus aufgeführt ist, und der Ausländer damit deren bewaffneten Kampf in hervorgehobener Position aktiv unterstützt hat?.

    (Rechtssache C-101/09) dass der Ausländer trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie weiterhin nach nationalem Verfassungsrecht als Asylberechtigter anerkannt bleibt?.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 4. Mai 2009 sind die Rechtssachen C-57/09 und C-101/09 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2010 - C-57/09
    Dazu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil Van Duyn, wenn auch im Zusammenhang mit Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, ausgeführt hat, dass die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder einer Organisation als freiwilliges Tun und persönliches Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen ist, wenn sie eine Beteiligung an den Tätigkeiten der Vereinigung oder Organisation sowie eine Identifizierung mit ihren Zielen und Absichten widerspiegelt (Urteil vom 4. Dezember 1974, Van Duyn, 41/74, Slg. 1974, 1337, Randnr. 17).
  • EuG, 03.04.2008 - T-229/02

    PKK / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2010 - C-57/09
    67 - Bekanntlich hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zwischen Ende 2006 und den ersten Monaten des Jahres 2008 aufgrund von Klagen, die einige in diesem Verzeichnis aufgeführte Organisationen eingereicht hatten, die Entscheidungen, mit denen der Rat die klagenden Organisationen in die Verzeichnisse aufgenommen hatte, im Wesentlichen wegen Begründungsmängeln und der Verletzung von Verteidigungsrechten für nichtig erklärt, soweit sie diese Organisationen betrafen, vgl. insbesondere zur PKK das Urteil des Gerichts vom 3. April 2008, PKK/Rat (T-229/02, Slg. 2008, II-45).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2010 - C-57/09
    17 - Urteil vom 2. März 2010, verbundene Rechtssachen C-175/08, C-176/08 und C-179/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Dies ist bei Gewalttaten, die gemeinhin als "terroristisch" bezeichnet werden, regelmäßig der Fall (Urteil vom 24. November 2009 a.a.O. Rn. 42), insbesondere, wenn sie durch Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - Rs. C-57/09 und 101/09 - NVwZ 2011, 285 Rn. 81; dem folgend Urteil vom 7. Juli 2011 - BVerwG 10 C 26.10 - BVerwGE 140, 114 Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-443/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón stellt eine Auflage für

    23 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in den verbundenen Rechtssachen B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:302, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14

    Lounani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Mindestnormen

    Diese Hilfestellung hat allerdings mein Kollege Generalanwalt Mengozzi als eine "Vielzahl von Dokumenten", die nicht immer frei von Widersprüchen seien, bezeichnet: vgl. seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:302, Nr. 43).

    25- Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in den verbundenen Rechtssachen B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:302, Nr. 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07

    Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten

    vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C -57/09 und C-101/09 -, EuGRZ 2010, 722 (727, Rn. 83 f.), und den Schlussantrag des Generalanwalts Mengozzi vom 1. Juni 2010 in den Verfahren C 57/09 und C-101/09 -, Rn. 60, www.curia.europa.eu; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 -, NVwZ-RR 2003, 596 (597); Bay. VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris, Rn. 52 ff.; UNHCR, Stellungnahme vom Juli 2009; offen BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 -, BVerwGE 132, 79 (88 f., Rn. 24); ablehnend etwa OVG NRW, Urteil vom 27. März 2007 - 8 A 5118/05.A -, S. 25, 29 des Abdrucks.
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